Nachtrag: 08.04.2011

Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Landrat Nuß führt aus, dass man am Scheideweg angekommen sei. Die gesteckten Ziele der Gesundheitsregion seien nicht erreicht worden. Es gehe nun darum, das Thema Gesundheit hinüberzuführen in die Region Mainfranken GmbH, wo es insgesamt besser aufgehoben sei. Nun liege nochmals ein neuer Antrag vor, hinter dem er aber nicht stehen könne.

 

Herr Stumpf vom LKM gibt nochmals eine kurze Zusammenfassung über den bisher gelaufenen Wettbewerb. Mehrere Anläufe der Gesundheitsregion seien erfolglos gewesen. Er könne sich insoweit der Meinung des Landrats anschließen. Allerdings solle das Thema Gesundheit nicht beerdigt werden, sondern vielmehr nur verlagert. Man müsse von der AG wegkommen mit einer entsprechenden Auflösung und eine Aufnahme des Themas in die Region Mainfranken GmbH erreichen, mit dem Schwerpunkt Gesundheitsversorgung.

 

Landrat Nuß teilt ergänzend mit, dass der Vorstand der AG, Herr Dr. Böhm, zum 31.03.2011 sein Amt niedergelegt habe und derzeit kein Vorstand bestellt sei.

 

Kreisrat Halbleib, MdL, äußert sich zu dem jetzt neu gestellten Antrag, dass man diesen nur dann unterstützen solle, wenn ein grundlegendes Interesse dahinterstehe. Auch er habe insgesamt eine skeptische Haltung der AG gegenüber, vertritt aber die Auffassung, dass man bei dem neuen Antrag nochmals mitmachen solle. Für ihn sei von Interesse, wie das Engagement des Landkreises über die Mainklinik hierzu sei.

 

Im Ergebnis könne er sagen, dass der Beschlussvorschlag mitgetragen werde, dass aber zu prüfen sei, wo die Interessen des Landkreises angesiedelt sind, denn auch Andere hätten ihre eigenen Interessen.

 

Landrat Nuß teilt zur Klarstellung zu dem genannten Antrag nochmals mit, dass die Geschäftsgrundlage für das verbleiben in der GesundheitsAG weggefallen sei, weil es den Wettbewerb nicht mehr gebe. Trotz mehrer Anäufe sei man nicht zum Zuge gekommen. Konsequenterweise hätte man daher die AG auflösen müssen. Deshalb sei sein Antrag an die AG konsequent und folgerichtig. Auch die IHK habe sich dieser Auffassung angeschlossen.

 

Der jetzt gestellte Antrag bringe dem Landkreis nichts. Er glaube, dass ein Antrag gestellt werde, um einfach Fördermittel zu erhalten. Wahrscheinlich sei es auch so, dass diese ESF-Mittel sogar befürwortet werden. Für ihn sei auf jeden Fall sicher, dass der Landkreis Würzburg keine finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellen werde.

 

Kreisrat Ländner, MdL, gibt bekannt, dass seine Fraktion den Beschluss mittragen könne. Der Landkreis solle nicht Totengräber spielen, sondern in der jetzt diskutierten Form weiter marschieren.

 

Landrat Nuß stellt fest, dass diese Auffassung wohl die herrschende Meinung im Kreisausschuss sei und bittet daher über den vorbereiteten Beschlussvorschlag abzustimmen.


Beschluss:

 

  1. Der Landkreis Würzburg tendiert zu einem Austritt aus der Gesundheitsregion Würzburg – Bäderland Bayerische Rhön AG nach einem noch festzulegenden Szenario (z.B. Aktienverkauf an bestehende Gesellschafter), da der Lkr. WÜ durch den Wegfall der Beschlussvoraussetzungen bzw. –auflagen keine abgesicherte Grundlage mehr für eine weitere Beteiligung des Landkreises an der AG sieht. Der Landkreis Würzburg tendiert zu einem Ausstieg aus der AG oder gar zu einer Auflösung der AG, ohne dabei aber das für die Region äußerst wichtige Thema „Gesundheit“ ausblenden zu wollen. Vielmehr wird eine vielleicht sogar viel erfolgversprechendere Umsetzung dieses wichtigen Themas in der künftigen Region Mainfranken GmbH gesehen, die eine Beteiligung der gesamten Region mit sich bringen würde, wobei natürlich alle bestehenden Aktivitäten der AG einbezogen werden sollten. Dies bezieht sich natürlich auch auf die aktuellen Bemühungen hinsichtlich möglicher ESF-Projekte.

 

  1. Um die Finanzierung für den ESF-Antrag „Intelligente Lebenswelten Mainfranken“ nicht zu gefährden, wird aus Solidarität zu den Mitgesellschaftern der Austritt zurückgestellt unter der ausschließlichen Bedingung, dass der Landkreis Würzburg keine zusätzlichen finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellt und sich keinesfalls an einem zweitem Projekt beteiligen wird. Wird das avisierte ESF-Qualifizierungsprojekt „Intelligente Lebenswelten Mainfranken“ durch den Freistaat Bayern nicht genehmigt, dann wird der Austritt oder die zeitnahe Auflösung der Gesellschaft angestrebt. Hierfür sind dann entsprechende Beschlussfassungen in den relevanten Gremien erforderlich.


Zur weiteren Veranlassung an S 1, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KRPA