Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 13

Sachverhalt:

 

Die Durchführung und Finanzierung der vom Diakonischen Werk e. V. Würzburg für den Landkreis Würzburg betriebenen Erziehungsberatungsstelle und der Beratungsstelle Ehe und Familie ist seit 2006 in einer Vereinbarung gem. § 77 SGB VIII geregelt.

 

Seit 2009 werden die Kosten der Beratungsstelle zwischen Stadt und Landkreis Würzburg nach Fallzahlen aufgeteilt. Auf den Landkreis Würzburg entfiel seitdem ein Anteil von 55 % des ungedeckten Finanzbedarfs der Personalkosten der Erziehungsberatungsstelle und 35 % der Familienberatungsstelle. Der Vertrag sieht vor, die Finanzierungsquoten alle 5 Jahre auf Basis der zurückliegenden Fallzahlen anzupassen.

 

Im Zuge der gemeinsamen Verhandlungen der Stadt Würzburg und des Landkreises mit dem Diakonischen Werk wurde eine gemeinsame neue Vereinbarung erarbeitet. Ziel war es, eine einheitliche und gerechte Abrechnung bzw. Finanzierung zu finden, wobei sich im Wesentlichen für den Landkreis Würzburg an der bisherigen Abrechnungssystematik kaum Änderungen ergeben.

 

Für den Landkreis ergeben sich aufgrund der Anpassungen folgende Änderungen:

 

-          Erziehungsberatungsstelle:

der Eigenanteil des Trägers bei den Personalkosten wird von 11,8 % auf 10 % gesenkt

 

-          Familienberatungsstelle:

der Eigenanteil des Trägers bei den Personalkosten wird von 47,31 % auf 50 % erhöht

 

-          Der Finanzierungsanteil zwischen Stadt und Landkreis wird anhand der Tätigkeitseinheiten in Stunden und nicht mehr wie bisher anhand der Fallzahlen ermittelt.

 

-          Aus dem Durchschnitt der Tätigkeitseinheiten der Jahre 2011 bis 2015 entfällt auf den Landkreis Würzburg

 

- für die Erziehungsberatung 52 %     (bisher 55 %)

- für die Familienberatung 49 %         (bisher 35 %)

 

Eine Anpassung der Quote ist in 5 Jahren anhand der bis dahin ermittelten durchschnittlichen Tätigkeitseinheiten angedacht.

 

-          Sachkosten wurden bisher pauschal bezuschusst

(Erziehungsberatung 36.000 €, Familienberatung 2.100 €).

 

Künftig sollen diese ebenfalls entsprechend der Quote nach Tätigkeitseinheiten bezuschusst werden. Dabei sind vom Träger in der Erziehungsberatung 10 % und in der Familienberatung 50 % der Sachkosten selbst zu tragen.

 

-          Auf Basis der Zahlen für 2015 ergeben sich folgende Änderungen:

 

Erziehungsberatung

bisher

neu ab 2017

Personalkosten

150.791 €

146.172 €

Sachkosten

  36.000 €

  31.186 €

Gesamt:

186.791 €

177.358 €

 

 

 

Familienberatung

bisher

neu ab 2017

Personalkosten

23.984 

31.464 €

Sachkosten

2.100

  5.347 €

Gesamt:

26.084 €

36.811 €

 

 

Die Anpassung der Quote zwischen Stadt und Landkreis Würzburg auf Grundlage der bisherigen Tätigkeitseinheiten zieht bei der Finanzierung der Personalkosten der Erziehungsberatung eine leichte Reduzierung und bei der Familienberatung eine deutliche Steigerung nach sich.

 

Hinsichtlich der Sachkosten werden sich die Ausgaben für die Erziehungsberatung durch die prozentuale Beteiligung reduzieren, jedoch für die Familienberatungsstelle steigern.

 

Die neue gemeinsame Vereinbarung des Landkreises und der Stadt Würzburg mit dem Diakonischen Werk e. V. soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.

 

Debatte:

 

Vorweg gibt Herr Sozialrat Hermann Gabel einen Hinweis zur Geschäftsordnung: Das beratende Mitglied Andreas Schrappe ist gemäß Artikel 43 der Landkreisordnung wegen persönlicher Beteiligung von der Debatte und Beratung zu diesem TOP auszuschließen.

 

Herr stellvertretender Fachbereichsleiter 31b, Jürgen Obermayer, trägt die wesentlichen Inhalte und Sachverhalte der Vereinbarung vor.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag dem Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung gem. § 77 SGB VIII, über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Erziehungsberatung, sowie der Ehe- und Familienberatung des Landkreises Würzburg und der Stadt Würzburg mit dem Diakonischen Werk e. V., mit Wirkung zum 01.01.2017, zuzustimmen.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag dem Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung gem. § 77 SGB VIII, über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Erziehungsberatung, sowie der Ehe- und Familienberatung des Landkreises Würzburg und der Stadt Würzburg mit dem Diakonischen Werk e. V., mit Wirkung zum 01.01.2017, zuzustimmen.