Sachverhalt:
Die
Durchführung und Finanzierung der vom Diakonischen Werk e. V. Würzburg für den
Landkreis Würzburg betriebenen Erziehungsberatungsstelle und der
Beratungsstelle Ehe und Familie ist seit 2006 in einer Vereinbarung gem. § 77
SGB VIII geregelt.
Seit
2009 werden die Kosten der Beratungsstelle zwischen Stadt und Landkreis
Würzburg nach Fallzahlen aufgeteilt. Auf den Landkreis Würzburg entfiel seitdem
ein Anteil von 55 % des ungedeckten Finanzbedarfs der Personalkosten der
Erziehungsberatungsstelle und 35 % der Familienberatungsstelle. Der Vertrag
sieht vor, die Finanzierungsquoten alle 5 Jahre auf Basis der zurückliegenden
Fallzahlen anzupassen.
Im
Zuge der gemeinsamen Verhandlungen der Stadt Würzburg und des Landkreises mit
dem Diakonischen Werk wurde eine gemeinsame neue Vereinbarung erarbeitet. Ziel
war es, eine einheitliche und gerechte Abrechnung bzw. Finanzierung zu finden,
wobei sich im Wesentlichen für den Landkreis Würzburg an der bisherigen
Abrechnungssystematik kaum Änderungen ergeben.
Für
den Landkreis ergeben sich aufgrund der Anpassungen folgende Änderungen:
-
Erziehungsberatungsstelle:
der Eigenanteil des Trägers bei den
Personalkosten wird von 11,8 % auf 10 % gesenkt
-
Familienberatungsstelle:
der Eigenanteil des Trägers bei den
Personalkosten wird von 47,31 % auf 50 % erhöht
-
Der
Finanzierungsanteil zwischen Stadt und Landkreis wird anhand der
Tätigkeitseinheiten in Stunden und nicht mehr wie bisher anhand der Fallzahlen
ermittelt.
-
Aus
dem Durchschnitt der Tätigkeitseinheiten der Jahre 2011 bis 2015 entfällt auf
den Landkreis Würzburg
- für die Erziehungsberatung 52 % (bisher 55 %)
- für die Familienberatung 49 % (bisher 35 %)
Eine Anpassung der Quote ist in 5
Jahren anhand der bis dahin ermittelten durchschnittlichen Tätigkeitseinheiten
angedacht.
-
Sachkosten
wurden bisher pauschal bezuschusst
(Erziehungsberatung 36.000 €,
Familienberatung 2.100 €).
Künftig sollen diese ebenfalls
entsprechend der Quote nach Tätigkeitseinheiten bezuschusst werden. Dabei sind
vom Träger in der Erziehungsberatung 10 % und in der Familienberatung 50 % der
Sachkosten selbst zu tragen.
-
Auf
Basis der Zahlen für 2015 ergeben sich folgende Änderungen:
Erziehungsberatung |
bisher |
neu ab 2017 |
Personalkosten |
150.791 € |
146.172 € |
Sachkosten |
36.000 € |
31.186 € |
Gesamt: |
186.791 € |
177.358 € |
|
|
|
Familienberatung |
bisher |
neu ab 2017 |
Personalkosten |
23.984
€ |
31.464 € |
Sachkosten |
2.100 € |
5.347 € |
Gesamt: |
26.084 € |
36.811 € |
Die
Anpassung der Quote zwischen Stadt und Landkreis Würzburg auf Grundlage der
bisherigen Tätigkeitseinheiten zieht bei der Finanzierung der Personalkosten
der Erziehungsberatung eine leichte Reduzierung und bei der Familienberatung
eine deutliche Steigerung nach sich.
Hinsichtlich
der Sachkosten werden sich die Ausgaben für die Erziehungsberatung durch die
prozentuale Beteiligung reduzieren, jedoch für die Familienberatungsstelle
steigern.
Die
neue gemeinsame Vereinbarung des Landkreises und der Stadt Würzburg mit dem
Diakonischen Werk e. V. soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.
Debatte:
Vorweg
gibt Herr Sozialrat Hermann Gabel einen Hinweis zur Geschäftsordnung: Das
beratende Mitglied Andreas Schrappe ist gemäß Artikel 43 der Landkreisordnung
wegen persönlicher Beteiligung von der Debatte und Beratung zu diesem TOP
auszuschließen.
Herr
stellvertretender Fachbereichsleiter 31b, Jürgen Obermayer, trägt die
wesentlichen Inhalte und Sachverhalte der Vereinbarung vor.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag dem Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung gem. § 77 SGB VIII, über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Erziehungsberatung, sowie der Ehe- und Familienberatung des Landkreises Würzburg und der Stadt Würzburg mit dem Diakonischen Werk e. V., mit Wirkung zum 01.01.2017, zuzustimmen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag dem Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung gem. § 77 SGB VIII, über Aufgaben, Zusammenarbeit und Finanzierung der Erziehungsberatung, sowie der Ehe- und Familienberatung des Landkreises Würzburg und der Stadt Würzburg mit dem Diakonischen Werk e. V., mit Wirkung zum 01.01.2017, zuzustimmen.