Sachverhalt:
Im Rahmen der Gesamtverantwortung für die
Jugendhilfe hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe zu der Erfüllung der
Aufgaben nach dem SGB VIII auch die Planungsverantwortung. Nach
Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss wird die Planungsverantwortung im
Bereich der Jugendhilfe an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung, unter Vorsitz
der Kreisrätin Frau Elisabeth Schäfer, delegiert.
Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, den
Bestand an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe regelmäßig festzustellen
und zu bewerten, einen Bedarf unter der Berücksichtigung der Wünsche,
Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Personensorgeberechtigten in
einem mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die bedarfsgerechten Vorhaben
rechtzeitig und ausreichend zu planen (SGB VIII, § 80). Die freien Träger der
Jugendhilfe sollen frühzeitig am Planungsprozess beteiligt werden.
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat
eine Planungsgruppe mit dem Arbeitsschwerpunkt „Jugendarbeit“ beauftragt. Zu
der Planungsgruppe wurden externe Experten zu einzelnen Fragestellungen
hinzugezogen.
Der
vorliegende Teilplan Jugendarbeit setzt sich zusammen aus folgenden Inhalten:
·
Grundlagen der Jugendhilfeplanung und der
Jugendarbeit im Landkreis Würzburg
·
Lebenslagen von jungen Menschen im Landkreis
Würzburg
·
Trägerstruktur der Jugendarbeit
·
Schwerpunktthemen:
Ø Leben und
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden
Ø Jugendkultur,
Jugendbildung und Medien
Ø Inklusion-Integration-Diversität
In der Sitzung des Unterausschusses
Jugendhilfeplanung am 08.06.2016 wurde der Teilplan Jugendarbeit beraten und
dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.
Inhaltliche Aussagen, Kommentierungen und
Bedarfsaussagen werden anhand der Tischvorlage im Überblick vorgestellt.
Debatte:
Herr Sozialamtsrat Klaus Rostek, Fachbereichsleiter
31c, trug den 31 Seiten umfassenden Teilplan Jugendarbeit als Fortschreibung
des Teilplans Jugendarbeit 2004 den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vor
(Power-Point-Präsentation).
Frau Gabriele Rottmann-Heidenreich, als
Gleichstellungsbeauftragte, wies hinsichtlich der Jugendumfrage 2017 darauf
hin, dass die Fragestellungen und Auswertungen generell eine geschlechtsspezifische
Aufbereitung erfahren sollen.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der
Jugendhilfeplanung im Teilplan Jugendarbeit 2016 zu und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung der Beschlüsse.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der
Jugendhilfeplanung im Teilplan Jugendarbeit 2016 zu und beauftragt die
Verwaltung mit der Umsetzung der Beschlüsse.