Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Anwesend: 11

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Jugendhilfe hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe zu der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII auch die Planungsverantwortung. Nach Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss wird die Planungsverantwortung im Bereich der Jugendhilfe an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung, unter Vorsitz der Kreisrätin Frau Elisabeth Schäfer, delegiert.

 

Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, den Bestand an Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe regelmäßig festzustellen und zu bewerten, einen Bedarf unter der Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Personensorgeberechtigten in einem mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die bedarfsgerechten Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen (SGB VIII, § 80). Die freien Träger der Jugendhilfe sollen frühzeitig am Planungsprozess beteiligt werden.

 

Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat eine Planungsgruppe mit dem Arbeitsschwerpunkt „Jugendarbeit“ beauftragt. Zu der Planungsgruppe wurden externe Experten zu einzelnen Fragestellungen hinzugezogen.

 

Der vorliegende Teilplan Jugendarbeit setzt sich zusammen aus folgenden Inhalten:

·         Grundlagen der Jugendhilfeplanung und der Jugendarbeit im Landkreis Würzburg

·         Lebenslagen von jungen Menschen im Landkreis Würzburg

·         Trägerstruktur der Jugendarbeit

·         Schwerpunktthemen:

Ø  Leben und Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden

Ø  Jugendkultur, Jugendbildung und Medien

Ø  Inklusion-Integration-Diversität

 

In der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am 08.06.2016 wurde der Teilplan Jugendarbeit beraten und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Inhaltliche Aussagen, Kommentierungen und Bedarfsaussagen werden anhand der Tischvorlage im Überblick vorgestellt.

 

Debatte:

 

Herr Sozialamtsrat Klaus Rostek, Fachbereichsleiter 31c, trug den 31 Seiten umfassenden Teilplan Jugendarbeit als Fortschreibung des Teilplans Jugendarbeit 2004 den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vor (Power-Point-Präsentation).

 

Frau Gabriele Rottmann-Heidenreich, als Gleichstellungsbeauftragte, wies hinsichtlich der Jugendumfrage 2017 darauf hin, dass die Fragestellungen und Auswertungen generell eine geschlechtsspezifische Aufbereitung erfahren sollen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Jugendhilfeplanung im Teilplan Jugendarbeit 2016 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Beschlüsse.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Jugendhilfeplanung im Teilplan Jugendarbeit 2016 zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Beschlüsse.