Sitzung: 25.07.2016 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 59, Nein: 2, Anwesend: 61
Sachverhalt:
Die Mainschleifenbahn ist eine eingleisige, nicht elektrifizierte
Nebenbahn von Seligenstadt nach Volkach.
Unmittelbar nach der offiziellen Stilllegung der Trasse wurde im
September 1994 die Interessengemeinschaft Mainschleifenbahn gegründet, die sich
den Erhalt der Strecke zum Ziel gesetzt hatte. Die Interessengemeinschaft
konnte jedoch nicht verhindern, dass sowohl die Abzweigweiche in Seligenstadt
abgebaut als auch die Nichtbefahrung der Mainbrücke in Volkach umgesetzt wurde.
Zum Streckenerhalt wurde in 2001 die Betriebsgesellschaft
Mainschleifenbahn (BGM) gegründet. Die Betriebsgesellschaft Mainschleifenbahn
besteht aus den Gesellschaftern Landkreis Kitzingen, Stadt Volkach, Markt
Eisenheim, Gemeinde Nordheim, Gemeinde Sommerach, WVV, Deutsche Gesellschaft
für Eisenbahngeschichte und Förderverein Mainschleifenbahn e. V. Letztgenannter
verantwortet seit 2003 einen „Inselbahnbetrieb“, der am Wochenende von
Seligenstadt bis Volkach/Astheim verkehrt. Die WVV hat mittlerweile ihren
Austritt aus der Betriebsgesellschaft erklärt.
Für eine reguläre Reaktivierung der Teilstrecke bis Würzburg müssten
gemäß der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) folgende Kriterien erfüllt
werden:
-
schriftliche
Willenserklärung aller beteiligten kommunalen Gremien
-
mehr als
1000 Personenkilometer je Kilometer Streckenlänge
-
Ertüchtigung
der Infrastruktur ohne Zuschuss des Freistaates Bayern
-
Infrastrukturnutzungsentgelt
maximal auf dem Niveau vergleichbarer DB-Strecken
-
verbindliche
Abstimmung der Buskonzepte
Allein die notwendige Weiche in Seligenstadt zur Anbindung der
Mainschleifenbahn an die Hauptstrecke verursacht Kosten von ca. 550.000 €. Für
die übrige Ertüchtigung der Strecke liegt ein grobes Konzept vor, das von
Kosten von ca. 3,9 Mio. Euro ausgeht. Des Weiteren liegt das jeweilige
Stationsumfeld z. B. Zuwegung, P + R etc. zu den Haltepunkten im
Zuständigkeitsbereich der jeweilige Gemeinde.
Die BEG beginnt mit einer Potentialanalyse zur Mainschleifenbahn, wenn
eine Finanzierungsbereitschaft der örtlichen Gremien vorliegt und die Zusicherung zur Änderung der betroffenen
Busverkehre abgegeben wird. Bislang wurde der
Landkreis Würzburg darüber von der BEG nicht offiziell informiert. Lediglich
der Markt Eisenheim und die Gemeinde Prosselsheim haben den Landkreis Würzburg
mit Schreiben vom 20.6.2016 um eine Beschlussfassung gebeten. Der
Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg wurde im
Oktober 2015 über die grundlegenden Zusammenhänge informiert.
Mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Prosselsheim und
dem Bürgermeister des Marktes Eisenheim haben der Landrat und der KU-Vorstand
am 5.7.2016 ein Gespräch geführt. Dabei wurde seitens des Landkreises auf
folgende Umstände hingewiesen:
- Für die Ertüchtigung
des Schienennetzes, den Einbau der Weiche bei Seligenstadt, den Bau
barrierefreier Haltestellen und den Bau von Park&Ride-Plätze besteht
keinerlei Verpflichtung des Landkreises.
- Die Anbindung der
Busverkehrer an die Bahnhaltepunkte unter Beibehaltung der bisherigen sehr
guten Bedienungsfrequenz führt beim Landkreis Würzburg zu einem
zusätzlichen jährlichen Defizit im (mittleren) sechsstelligen
Euro-Bereich, da die Einnahmen nur noch zu einem äußerst geringen Teil dem
Busverkehr zugeordnet werden, die Ausgaben sich jedoch nur unerheblich
verringern würden. Eine noch gravierendere Auswirkung hätte dieser Umstand
auf den Landkreis Kitzingen.
- Für Fahrgäste aus
Eisenheim ergäbe sich aufgrund des zusätzlichem Umsteigevorgangs (mit
Zeitpuffer) und den damit zusammenhängenden Zeit- und Qualitätsverlusten
kein Vorteil.
- Die Gemeinde
Prosselsheim wäre bei Inbetriebnahme des SPNV nicht mehr am Busverkehr
angeschlossen.
- Sollte die
Betriebsgesellschaft den SPNV später auch betreiben, dann übernimmt der
Markt Eisenheim als deren Gesellschafter ein nicht unerhebliches
unternehmerisches Risiko.
- Die zusätzlichen
Ausgaben für den ÖPNV würden ca. 2,5 % der Landkreisbevölkerung betreffen,
jedoch einen zusätzlichen ÖPNV-Verlust in Höhe von mindestens 10 % nach
sich ziehen. Der im Nahverkehrsplan festgelegte Höchstbetrag von maximal 2
Prozentpunkten der Kreisumlage würde damit überschritten werden.
Enstprechend dem Beschluss des Kreistages Kitzingen
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Debatte:
Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens des
Landkreises Würzburg, erläutert den Sachverhalt.
Kreisrat Wolfshörndl spricht nochmals
die Kosten von ca. 550.000 € für die notwendige Weiche in Seligenstadt an.
Prof. Dr. Schraml erwähnt, dass der Landkreis Kitzingen von
entscheidender Bedeutung ist. Denn gerade aus diesem Landkreis wird die Zahl
der Personen, die die Mainschleifenbahn nutzen können am größten sein.
Landrat Nuß erwähnt, dass der Beschluss in beide
Richtungen offen ist.
Kreisrat Müller weist darauf hin, dass in Regionen, in denen
die Bahn wieder regeneriert wurde, diese auch zum Erfolgsmodell wurde. Die
Grünen unterstützen den Beschluss, weisen aber darauf hin, dass dies keine
Anerkennung der Rechtspflicht bedeutet.
Kreisrat Ländner, MdL, erwidert, dass
jede Verbesserung für den ÖPNV ein Gewinn sei.
Beschluss:
- Der Landkreis Würzburg
befürwortet eine Potenzialanalyse der BEG für die Mainschleifenbahn
(Volkach – Seligenstadt) zur Ermittlung des Bedarfs und ist an einer
ökologisch und ökonomisch sinnvollen Einbindung des Schienenverkehrs in
den ÖPNV interessiert.
- Der Beschluss erfolgt ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht und ohne Entstehen einer mittelbaren oder unmittelbaren
Verpflichtung zur Umsetzung oder finanziellen Beteiligung nach Vorliegen
der Potenzialanlayse zu Lasten des Landkreises Würzburg. Dies gilt
insbsondere auch für die Anbindung der Bahnhaltepunkte an den ÖPNV.
Zur weiteren
Veranlassung an KU Prof. Dr. Schraml
Zur Kenntnis an S, ZB