Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 59, Nein: 2, Anwesend: 61

Sachverhalt:

 

 

Strecke der Mainschleifenbahn

 

 

 

Die Mainschleifenbahn ist eine eingleisige, nicht elektrifizierte Nebenbahn von Seligenstadt nach Volkach.

Unmittelbar nach der offiziellen Stilllegung der Trasse wurde im September 1994 die Interessengemeinschaft Mainschleifenbahn gegründet, die sich den Erhalt der Strecke zum Ziel gesetzt hatte. Die Interessengemeinschaft konnte jedoch nicht verhindern, dass sowohl die Abzweigweiche in Seligenstadt abgebaut als auch die Nichtbefahrung der Mainbrücke in Volkach umgesetzt wurde.

Zum Streckenerhalt wurde in 2001 die Betriebsgesellschaft Mainschleifenbahn (BGM) gegründet. Die Betriebsgesellschaft Mainschleifenbahn besteht aus den Gesellschaftern Landkreis Kitzingen, Stadt Volkach, Markt Eisenheim, Gemeinde Nordheim, Gemeinde Sommerach, WVV, Deutsche Gesellschaft für Eisenbahngeschichte und Förderverein Mainschleifenbahn e. V. Letztgenannter verantwortet seit 2003 einen „Inselbahnbetrieb“, der am Wochenende von Seligenstadt bis Volkach/Astheim verkehrt. Die WVV hat mittlerweile ihren Austritt aus der Betriebsgesellschaft erklärt.


 

Für eine reguläre Reaktivierung der Teilstrecke bis Würzburg müssten gemäß der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) folgende Kriterien erfüllt werden:

 

-       schriftliche Willenserklärung aller beteiligten kommunalen Gremien

-       mehr als 1000 Personenkilometer je Kilometer Streckenlänge

-       Ertüchtigung der Infrastruktur ohne Zuschuss des Freistaates Bayern

-       Infrastrukturnutzungsentgelt maximal auf dem Niveau vergleichbarer DB-Strecken

-       verbindliche Abstimmung der Buskonzepte

 

 

Allein die notwendige Weiche in Seligenstadt zur Anbindung der Mainschleifenbahn an die Hauptstrecke verursacht Kosten von ca. 550.000 €. Für die übrige Ertüchtigung der Strecke liegt ein grobes Konzept vor, das von Kosten von ca. 3,9 Mio. Euro ausgeht. Des Weiteren liegt das jeweilige Stationsumfeld z. B. Zuwegung, P + R etc. zu den Haltepunkten im Zuständigkeitsbereich der jeweilige Gemeinde.

 

Die BEG beginnt mit einer Potentialanalyse zur Mainschleifenbahn, wenn eine Finanzierungsbereitschaft der örtlichen Gremien vorliegt und die Zusicherung zur Änderung der betroffenen Busverkehre abgegeben wird. Bislang wurde der Landkreis Würzburg darüber von der BEG nicht offiziell informiert. Lediglich der Markt Eisenheim und die Gemeinde Prosselsheim haben den Landkreis Würzburg mit Schreiben vom 20.6.2016 um eine Beschlussfassung gebeten. Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg wurde im Oktober 2015 über die grundlegenden Zusammenhänge informiert.

 

Mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Prosselsheim und dem Bürgermeister des Marktes Eisenheim haben der Landrat und der KU-Vorstand am 5.7.2016 ein Gespräch geführt. Dabei wurde seitens des Landkreises auf folgende Umstände hingewiesen:

 

  1. Für die Ertüchtigung des Schienennetzes, den Einbau der Weiche bei Seligenstadt, den Bau barrierefreier Haltestellen und den Bau von Park&Ride-Plätze besteht keinerlei Verpflichtung des Landkreises.
  2. Die Anbindung der Busverkehrer an die Bahnhaltepunkte unter Beibehaltung der bisherigen sehr guten Bedienungsfrequenz führt beim Landkreis Würzburg zu einem zusätzlichen jährlichen Defizit im (mittleren) sechsstelligen Euro-Bereich, da die Einnahmen nur noch zu einem äußerst geringen Teil dem Busverkehr zugeordnet werden, die Ausgaben sich jedoch nur unerheblich verringern würden. Eine noch gravierendere Auswirkung hätte dieser Umstand auf den Landkreis Kitzingen.
  3. Für Fahrgäste aus Eisenheim ergäbe sich aufgrund des zusätzlichem Umsteigevorgangs (mit Zeitpuffer) und den damit zusammenhängenden Zeit- und Qualitätsverlusten kein Vorteil.
  4. Die Gemeinde Prosselsheim wäre bei Inbetriebnahme des SPNV nicht mehr am Busverkehr angeschlossen.
  5. Sollte die Betriebsgesellschaft den SPNV später auch betreiben, dann übernimmt der Markt Eisenheim als deren Gesellschafter ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko.
  6. Die zusätzlichen Ausgaben für den ÖPNV würden ca. 2,5 % der Landkreisbevölkerung betreffen, jedoch einen zusätzlichen ÖPNV-Verlust in Höhe von mindestens 10 % nach sich ziehen. Der im Nahverkehrsplan festgelegte Höchstbetrag von maximal 2 Prozentpunkten der Kreisumlage würde damit überschritten werden.

 

Enstprechend dem Beschluss des Kreistages Kitzingen wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 

 

Debatte:

 

Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg, erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Wolfshörndl spricht nochmals die Kosten von ca. 550.000 € für die notwendige Weiche in Seligenstadt an.

 

Prof. Dr. Schraml erwähnt, dass der Landkreis Kitzingen von entscheidender Bedeutung ist. Denn gerade aus diesem Landkreis wird die Zahl der Personen, die die Mainschleifenbahn nutzen können am größten sein.

 

Landrat Nuß erwähnt, dass der Beschluss in beide Richtungen offen ist.

 

Kreisrat Müller weist darauf hin, dass in Regionen, in denen die Bahn wieder regeneriert wurde, diese auch zum Erfolgsmodell wurde. Die Grünen unterstützen den Beschluss, weisen aber darauf hin, dass dies keine Anerkennung der Rechtspflicht bedeutet.

 

Kreisrat Ländner, MdL, erwidert, dass jede Verbesserung für den ÖPNV ein Gewinn sei.

 


Beschluss:

 

 

  1. Der Landkreis Würzburg befürwortet eine Potenzialanalyse der BEG für die Mainschleifenbahn (Volkach – Seligenstadt) zur Ermittlung des Bedarfs und ist an einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Einbindung des Schienenverkehrs in den ÖPNV interessiert.

 

  1. Der  Beschluss erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Entstehen einer mittelbaren oder unmittelbaren Verpflichtung zur Umsetzung oder finanziellen Beteiligung nach Vorliegen der Potenzialanlayse zu Lasten des Landkreises Würzburg. Dies gilt insbsondere auch für die Anbindung der Bahnhaltepunkte an den ÖPNV.

 


Zur weiteren Veranlassung an KU Prof. Dr. Schraml

 

Zur Kenntnis an S, ZB