Sitzung: 18.07.2016 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: vertagt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom
18.07.2005 hat der Kreistag der Übernahme der Trägerschaft für den Bau der
Ortsumgehungen unter der Maßgabe zugestimmt, dass dem Landkreis Würzburg
dadurch weder in personeller noch in finanzieller Hinsicht Kosten und
Aufwendungen entstehen. Dieser Beschluss wurde am 16.07.2008 dahingehend
erweitert, dass das erforderliche Planfeststellungsverfahren vom Landkreis
durchgeführt wird, wenn sichergestellt ist, dass der Markt Rimpar alle damit
verbundenen Kosten übernimmt, die Antragsunterlagen auf eigene Kosten erstellen
lässt und die Kosten eventuell erforderlicher rechtlicher Beratung übernimmt.
Mit Beschluss des Kreistages vom 08.12.2014 wurde darüber hinaus eine
Kostenbeteiligung an den Planungskosten der neuen Trasse der Westumfahrung in
Höhe von einem Drittel, maximal jedoch 175.000 €, zugesagt. Zahlungen des
Landkreises wurden bisher noch nicht geleistet.
Intension der
damaligen Beschlüsse war, dass der Landkreis die Trägerschaft nur formal übernimmt,
sämtliche Aufträge, Überwachungen etc. jedoch vom Markt Rimpar übernommen werden.
Eine entsprechende Vereinbarung über die Durchführung der Maßnahme ist noch
nicht abgeschlossen.
Im Rahmen eines
Gespräches bei der Regierung von Unterfranken als Förderbehörde wurde deutlich,
dass das vorgesehene Konstrukt aus förderrechtlicher Sicht nicht unproblematisch
ist. Nach dortiger Auffassung ist es notwendig, dass der Landkreis im Rahmen
seiner Trägerschaft, die Abwicklung der Maßnahme, hierbei insbesondere die
Ausschreibung, Vergabe und Bauüberwachung durchführt. Er kann sich hierbei vom
Markt Rimpar zuarbeiten lassen, wird jedoch stärker als bisher vorgesehen
eingebunden.
Nachdem die
Verwaltung der Kreisstraßen an das Staatliche Bauamt Würzburg vergeben ist,
müssten die Aufgaben des Landkreises dort ausgeführt werden. Nach den Reglungen
über die Übertragung der Kreisstraßenverwaltung auf den Freistaat Bayern, sind
diese Leistungen grundsätzlich zu vergüten. Diese Vergütung beträgt derzeit 7
v.H. der Ausgaben, eine Erhöhung dieser Pauschale ist vorgesehen, aber noch
nicht beschlossen. Im Gegenzug wäre die Staatsbauverwalltung dann Auftraggeber
für das beteiligte Planungsbüro, so dass hierfür dann keine weiteren Kosten
anfallen würden. Ob dies eine Ausschreibungspflicht der weiteren Planungsleistungen
auslösen würde, wäre dann ebenso zu prüfen, wie die Beauftragung des Marktes
Rimpar mit den Planungsleistungen. Dieser könnte sich dann des bisherigen
Planers bedienen.
Die ganze
Problematik muss in einer Vereinbarung geregelt werden, welche zügig abgeschlossen
werden sollte.
Derzeit besteht
folgender Verfahrensstand:
Die Planungen für
die sog. Westumfahrung (Zwischen Wü 3 und Staatsstraße) sind weitgehend
abgeschlossen. Die Planfeststellungsunterlagen werden durch das vom Markt
Rimpar beauftragte Ingenieurbüro erstellt und derzeit mit der
Straßenbauverwaltung abgestimmt. Nach Abschluss dieser Abstimmung sollen, nach
Auskunft der Straßenbauverwaltung, Musterordner an die Regierung von
Unterfranken übermittelt werden. Sobald von Dort „grünes Licht“ gegeben wird,
kann der Antrag gestellt werden. Hierzu ist dann noch ein Beschluss des
Kreistages erforderlich. Die Antragstellung selbst erfolgt dann durch die
Straßenbauverwaltung, da dieser dies im Rahmen der Vereinbarung über die
Übernahme der Verwaltung der Kreisstraßen übertragen wurde. Parallel dazu wurde
für die Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs beim Amt für ländliche
Entwicklung ein Antrag auf Unternehmensflurbereinigung erstellt. Die reinen
Baukosten für die Westumfahrung sind in der derzeitigen Planungsphase mit ca.
10 Mio. € ermittelt.
Für die Südumfahrung
(Zwischen Staatsstraße und Wü 8) wurden im Rahmen einer Voruntersuchung
verschiedene Varianten untersucht, welche bisher nicht mit den Fachbehörden,
und hier insbesondere mit den Naturschutzbehörden, abgestimmt sind. Bei allen
in Frage kommenden Varianten sind beim derzeitigen Planungsstand reine
Baukosten in Höhe von ca. 10 Mio. € veranschlagt. Hierbei ist jedoch ein
unterschiedlicher Ausbaugrad der Staatsstraße anzusetzen, so dass der
Kostenanteil des Baulastträgers Landkreis Würzburg variiert. Bei der in einer
ersten Planung vorgestellten derzeitigen Vorzugsvariante ist ein Ausbau der
Staatsstraße nicht erforderlich. Für die Fortführung der Planungen ist die
Beauftragung des Ingenieurbüros mit weiteren Leistungsphasen notwendig. Hierzu
müssen aber erst die erwähnten grundsätzlichen Festlegungen in der
Maßnahmenvereinbarung getroffen werden.
Unter
Berücksichtigung von Baunebenkosten und den Kosten des Grunderwerbs ist deshalb
davon auszugehen, dass sich die Kosten für die Gesamtmaßnahme auf mindestens 25
Mio. € belaufen werden.
Derzeit ist vom
Markt Rimpar folgende Zeitschiene vorgesehen:
Beantragung der
Planfeststellung für die Westumfahrung im Sommer, Abschluss des Verfahrens nach
ca. einem Jahr.
Einleitung des
Förderverfahrens im Laufe des Jahres 2017. Danach Ausschreibung über den Winter
und Baubeginn im Frühjahr 2018. Für die Westumfahrung wird mit einer Bauzeit
von ca. 1,5 Jahren gerechnet.
Im Anschluss soll
dann die Südumfahrung verwirklicht werden, wobei die Baureife schon parallel
zum Bau der Westumfahrung erreicht werden soll.
Nach den
vorliegenden Untersuchungen ist die maximale Entlastung von Rimpar und
Maidbronn nur dann zu erreichen, wenn sowohl West- als auch Südumfahrung
ausgeführt werden. Dann wird eine Reduzierung des täglichen Verkehrs um ca.
5000 Fahrzeuge erwartet. Alleine durch die Westumfahrung soll sich der
Innerortsverkehr zwar um ca. 1.000 Fahrzeuge reduzieren. Es ist allerdings
fraglich, ob diese Reduzierung spürbar wahrgenommen wird.
Es muss deshalb
sichergestellt werden, dass beide Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden.
Dazu wäre sinnvollerweise ein Planfeststellungsverfahren für beide Maßnahmen
durchzuführen. Dadurch tritt allerdings eine Verzögerung von mindestens einem
Jahr ein.
Um einen
möglichst günstigen Fördersatz für die Maßnahmen zu erreichen, sollte aber so
schnell wie möglich die Höhe der Förderung geklärt werden und der Fördersatz
dann für die Gesamtmaßnahme festgeschrieben werden. Dies muss auch dann gelten,
wenn die Maßnahme abschnittsweise ausgeführt wird. Der Landkreis Würzburg
erhält derzeit einen Fördersatz von 50 v.H. für Maßnahmen nach dem BayGVFG.
Ziel muss es deshalb sein, einen deutlich höheren Fördersatz zu erreichen,
wobei zu beachten ist, dass die anfallenden Baunebenkosten grundsätzlich nicht förderfähig
sind und voll zu Lasten des Baulastträgers gehen. Dazu wird es wohl
erforderlich sein, das Verfahren für die Westumfahrung schon vorab in die Wege
zu leiten.
Aus diesem Grunde
wird folgender Beschlussvorschlag gemacht:
Debatte:
Fachbereichsleiter Künzig erläutert den Sachverhalt. Ergänzend zum
vorliegenden Beschlussvorschlag teilt Herr Künzig mit, dass in der mit dem
Freistaat Bayern abgeschlossenen Vereinbarung über die Verwaltung der
Kreisstraßen klar festgelegt sei, dass die Straßenbauverwaltung (Straßenbauamt)
die Planfeststellungsanträge für den Landkreis Würzburg stellt.
Allerdings vertrete die Regierung von Unterfranken den Standpunkt, dass
nicht die Straßenbauverwaltung sondern die Landkreisverwaltung zur Stellung des
Planfeststellungsantrages zu ermächtigen sei. Deshalb müsse der
Beschlussvorschlag wie folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und
Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag:
Die Trägerschaft der Maßnahme auch unter Berücksichtigung der
vorstehenden Ausführungen zu übernehmen, wenn seitens des Marktes Rimpar die
Durchführung der gesamten Maßnahme (West- und Südumfahrung) sichergestellt ist.
Die Landkreisverwaltung wird zur Stellung des Planfeststellungsantrags
zu ermächtigen, wenn die antragsreifen Unterlagen für die Westumfahrung
vorliegen. Voraussetzung hierfür ist der vorherige Abschluss einer
Maßnahmenvereinbarung mit dem Markt Rimpar.
Den Landrat zum Abschluss einer Maßnahmenvereinbarung zu ermächtigen, in
der festgelegt ist, dass 70 v.H. der nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten
vom Markt Rimpar getragen werden und die nur dann gültig ist, wenn die
rechtliche Durchführbarkeit beider Maßnahmeteile sichergestellt ist.
Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Künzig fasst Landrat Nuß die wichtigsten Eckpunkte
nochmal zusammen. Kreisrat Losert ergänzt
diese, indem er einen kurzen Überblick gibt über den bisherigen Planungsstand
seitens des Marktes Rimpar. Er äußert sich, dass eine sinnvolle Regelung der
Trägerschaft wichtig sei, um so die größtmögliche Förderung (80 %) zu erhalten.
Kreisrätin Pumpurs
meldet
sich für die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort. Sie äußert sich,
dass es wichtig sei, dass wenig Flächenversiegelung erfolgt. Es sollte daher
eine Flächensparende Variante gewählt werden.
Sie teilt mit, dass man den Trassen grundsätzlich zustimmen könne,
allerdings müssen die Kosten gedeckelt werden. Eine prozentuale Beteiligung
könne nicht befürwortet werden.
Wichtig sei auch, dass es keine Erschließungsstraßen für ein örtliches
Neugebiet werden.
Landrat Nuß äußert sich zum
Thema Flächen sparende Variante. Hier sei bereits seitens des Marktes Rimpar
schon viel getan worden. Aus diesem Grund habe man auch die ortsnahe Lösung
gewählt.
Was die Deckelung der Kosten angehe, so könne er sich hierfür auch
erwärmen.
Kreisrat Wild äußert große
Bedenken was die neue Trägerschaft des Landkreises angehe. Er weist auf den
Beschluss aus dem Jahr 2005 hin. Er befürchte dass einiges an Kosten – speziell
die Baunebenkosten - auf den Landkreis zukommen werden.
Landrat Nuß teilt mit, dass
der Landkreis an der Trägerschaft nicht vorbeikommen werde.
Es müsse allerdings durchkalkuliert sein.
Kreisrat Fuchs fragt nach, wie
die Verteilung (70 v.H. Markt Rimpar, 30 v.H. Landkreis) zustande kommt. Fachbereichsleiter Künzig teilt mit,
dass seitens der Verwaltung als Diskussionsgrundlage 30 % vorgeschlagen wird. Kreisrat Losert ergänzt, dass die
Verteilung 30 / 70 vermutlich im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen
stehe. Im Zuge der Haushaltsberatungen habe der Landkreis signalisiert, einen
Teil der Planungskosten an den Markt Rimpar zu erstattet (etwa 1/3 der Kosten).
Kreisrat Koch rechnet
überschlägig die Kosten aus, die auf den Landkreis zukommen würden. Dies seien
laut seiner Rechnung ca. 5 Mio. Euro.
Es entwickelt sich eine rege Diskussion aus deren Wortmeldungen zu
entnehmen ist, dass wohl nicht mit einer positiven Empfehlung an den Kreistag
zu rechnen sei. Es wird daher vorgeschlagen, über den Tagesordnungspunkt heute
nicht abstimmen zu lassen, sondern in einer zusätzlichen Umwelt- und
Bauausschuss nach der Sommerpause erneut darüber zu beraten.
Als Termin für die nächste Umwelt- und Bauausschuss wird Dienstag, den
04.10.2016, 09:00 Uhr, vorgeschlagen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – Herrn Brückner
Zur Kenntnis an