Sitzung: 18.07.2016 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Das
Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) führte im südlichen Landkreis Würzburg am 27.4.2016 mit dem Landkreis Würzburg und dem
Staatlichen Bauamt Würzburg eine Ortseinsicht zur Vorstellung der zukünftig
geplanten Maßnahmen durch. Ziel der Ortseinsicht war es eventuelle Synergieeffekte
zu erkennen und abzustimmen. Hierbei wurde die Flurbereinigung nahe Geroldshausen
im Bereich der WÜ33 vorgestellt. Diese würde es ermöglichen, durch gut
geplanten Flächentausch und eventuellen günstigen Zukauf, die Kreisstraße in
der Trassierung und dem Straßenaufbau den aktuellen straßen- und
verkehrstechnischen Erfordernissen anzupassen.
Die
WÜ33 verläuft von Geroldshausen nach Giebelstadt und wird nach der amtlichen
Straßenverkehrszählung 2010 von durchschnittlich 863 Fahrzeugen am Tag befahren.
Der bauliche Zustand ist mit einer Breite von kleiner 5m nach aktuellen
Richtwerten zu schmal. Anzustreben ist eine Breite von mindestens 6m um eine
sichere Begegnung von Verkehrsteilnehmern, vor allem mit landwirtschaftlichen
Fahrzeugen, zu ermöglichen. Die Trassierung ist in dem Bereich der geplanten
Verlegung durch zwei „scharfe Kurven“ sehr unstetig und mindert somit die
Verkehrssicherheit sowie den Verkehrsfluss. Folge sind leichte Blechschäden. Unfallauffällig ist dieser
Streckenbereich jedoch nicht.
Die
bauliche Umsetzung der Verlegung im Zuge der ALE - Maßnahme hat den Vorteil,
dass einvernehmlich die notwendigen Flächen getauscht beziehungsweise günstig
erworben werden können. Das ALE hat diesbezüglich bereits signalisiert, dass
größtenteils Einigung über die geplanten Flächenveränderungen besteht, was
langwierige Auseinandersetzungen mit Grundstückseigentümern entfallen lassen
würde. Des Weiteren reduziert die Teilverlegung der WÜ33 die Streckenlänge um
ca. 150m und verringert damit die Unterhaltskosten für den Landkreis Würzburg.
Bestehende Straßenflächen werden somit entsiegelt und der Landwirtschaft wieder
zur Verfügung gestellt.
Im Flurbereinigungsverfahren soll bereits im September 2016
mit dem Wegebau begonnen werden; parallel dazu erfolgen die Festlegung der
neuen Grundstücke und die Zuteilung der Flächen. Das Verfahren soll 2019
abgeschlossen werden.
Nachdem die Verlegung der Kreisstraße Wü 33 erhebliche
Auswirkungen, sowohl auf das Wegenetz als auch auf Lage und Zuschnitt der neu
einzuteilenden Flurstücke hat, ist zum Einen eine sofortige Entscheidung über
die Durchführung der Maßnahme und zum Anderen eine zügige Umsetzung
erforderlich.
Weiteres
Vorgehen
Das
Staatliche Bauamt Würzburg empfiehlt deshalb
die Teilverlegung der WÜ33 im Abschnitt 100, um die einmaligen
Synergieeffekte im Zuge der Flurbereinigungsmaßnahme des ALE zu nutzen. Die
voraussichtlichen Kosten für den Landkreis belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung
auf ca. 1,5 Mio. € zuzüglich anfallender Entsorgungskosten.
Diese Maßnahme wurde bereits im Entwurf des aktuellen
Ausbauplanes berücksichtigt.
Die
Kosten für die Teilverlegung sind grundsätzlich, aufgrund einer Erhöhung der
Verkehrssicherheit sowie Anpassung der Tragfähigkeit auf die aktuell
geforderten Richtwerte, nach BayGVFG zuwendungsfähig. Die tatsächliche Förderfähigkeit wird jedoch erst durch die
Regierung abschließend beschlossen.
Weder im Haushalt noch im Finanzplan sind für diese Maßnahme
bisher Mittel vorgesehen. Die Aufnahme muss dann im Haushalt 2017 erfolgen.
Debatte:
Herr Brückner vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt
anhand einer PowerPointPräsentation.
In der
anschließenden Debatte äußert Kreisrat
Kuhl seine Bedenken. Er halte die Begradigung zwar für sinnvoll, befürchtet
jedoch, dass sich dadurch die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer erhöhen
und folglich das Unfallrisiko steigen werde.
Auch Kreisrat Fuchs äußert Bedenken. Er
fragt nach, wie breit die Straße im weiteren Streckenverlauf sei. Auch möchte
er wissen, inwieweit ein Komplettausbau der Strecke überprüft wurde und wie es
mit dem Grunderwerb aussehe.
Hierzu teilt Herr Brückner mit, dass die
Straßenbreite derzeit bei 5/5,5 m liege. Nach den neuesten Richtwerten sei eine
Breite von 6 Metern notwendig. Daher erfolge der Teilausbau mit dem benötigten
Mindestmaß von 6 Metern. Was die restliche Strecke angehe, so müsste diese in
nächster Zeit mit angepasst werden. Zunächst solle jedoch nur das Teilstück
ausgebaut werden.
Fachbereichsleiter Künzig nimmt Stellung zur Frage nach dem Grunderwerb. Das
Problem sei hier, dass die Fortführung der Straße außerhalb des
Flurbereinigungsgebietes liege. Deshalb sollte zunächst die Teilverlegung mit
einer Breite von 6 m ausgebaut werden. Dieser Bereich liege innerhalb des
Flurbereinigungsverfahrens.
Kreisrat Fuchs sieht den Ausbau eines Teilstücks auf eine
Breite von 6 Metern nach wie vor als problematisch an. Ein abruptes schmäler
werden des weiteren Straßenverlaufs wieder auf eine Breite von 5,5 m könnte für die Verkehrsteilnehmer zum Problem
werden. Er schlägt vor, bei einem Ausbau von 6,0 Metern zumindest die
Fahrbahnbreite durch Aufbringen von Seitenstreifenmarkierungen auf 5,5 m
einzuschränken.
Herr Brücker teilt mit, dass das ausgebaute Teilstück im
weiteren Straßenverlauf nicht abrupt enden werde, sondern eine Anpassung erfolge.
Die Anregung, eine Seitenstreifenmarkierung auf 5,5 m anzubringen, müsste mit
der Unteren Verkehrsbehörde geklärt werden.
Es folgen
Wortmeldungen der Kreisräte Wild, Losert
und Koch. Diese halten den Teilausbau mit dem vorgeschlagenen Querschnitt
für sinnvoll. Ebenso sollte die Chance genutzt werden, die hierfür benötigten
Flächen im Flurbereinigungsverfahren zu erwerben. Hinsichtlich der späteren
Fortführung der Strecke, sollte versucht werden, den Grunderwerb weiter voran
zu bringen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Bauausschuss
nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zur Kenntnis und stimmt der
Verlegung der Kreisstraße Wü 33 zwischen Geroldshausen und Ingolstadt zu.
Das Staatliche Bauamt
Würzburg wird mit der Planung der Maßnahme beauftragt.
Dem Kreistag wird
empfohlen, die notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2017 bereitzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – Herrn Brückner
Zur Kenntnis an KrPA