Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 3

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) führte im südlichen Landkreis Würzburg am 27.4.2016 mit dem Landkreis Würzburg und dem Staatlichen Bauamt Würzburg eine Ortseinsicht zur Vorstellung der zukünftig geplanten Maßnahmen durch. Ziel der Ortseinsicht war es eventuelle Synergieeffekte zu erkennen und abzustimmen. Hierbei wurde die Flurbereinigung nahe Geroldshausen im Bereich der WÜ33 vorgestellt. Diese würde es ermöglichen, durch gut geplanten Flächentausch und eventuellen günstigen Zukauf, die Kreisstraße in der Trassierung und dem Straßenaufbau den aktuellen straßen- und verkehrstechnischen Erfordernissen anzupassen.

Die WÜ33 verläuft von Geroldshausen nach Giebelstadt und wird nach der amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 von durchschnittlich 863 Fahrzeugen am Tag befahren. Der bauliche Zustand ist mit einer Breite von kleiner 5m nach aktuellen Richtwerten zu schmal. Anzustreben ist eine Breite von mindestens 6m um eine sichere Begegnung von Verkehrsteilnehmern, vor allem mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, zu ermöglichen. Die Trassierung ist in dem Bereich der geplanten Verlegung durch zwei „scharfe Kurven“ sehr unstetig und mindert somit die Verkehrssicherheit sowie den Verkehrsfluss. Folge sind leichte Blechschäden. Unfallauffällig ist dieser Streckenbereich jedoch nicht.

Die bauliche Umsetzung der Verlegung im Zuge der ALE - Maßnahme hat den Vorteil, dass einvernehmlich die notwendigen Flächen getauscht beziehungsweise günstig erworben werden können. Das ALE hat diesbezüglich bereits signalisiert, dass größtenteils Einigung über die geplanten Flächenveränderungen besteht, was langwierige Auseinandersetzungen mit Grundstückseigentümern entfallen lassen würde. Des Weiteren reduziert die Teilverlegung der WÜ33 die Streckenlänge um ca. 150m und verringert damit die Unterhaltskosten für den Landkreis Würzburg. Bestehende Straßenflächen werden somit entsiegelt und der Landwirtschaft wieder zur Verfügung gestellt.

Im Flurbereinigungsverfahren soll bereits im September 2016 mit dem Wegebau begonnen werden; parallel dazu erfolgen die Festlegung der neuen Grundstücke und die Zuteilung der Flächen. Das Verfahren soll 2019 abgeschlossen werden.

Nachdem die Verlegung der Kreisstraße Wü 33 erhebliche Auswirkungen, sowohl auf das Wegenetz als auch auf Lage und Zuschnitt der neu einzuteilenden Flurstücke hat, ist zum Einen eine sofortige Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme und zum Anderen eine zügige Umsetzung erforderlich.  

Weiteres Vorgehen

Das Staatliche Bauamt Würzburg empfiehlt deshalb die Teilverlegung der WÜ33 im Abschnitt 100, um die einmaligen Synergieeffekte im Zuge der Flurbereinigungsmaßnahme des ALE zu nutzen. Die voraussichtlichen Kosten für den Landkreis belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf ca. 1,5 Mio. € zuzüglich anfallender Entsorgungskosten.

Diese Maßnahme wurde bereits im Entwurf des aktuellen Ausbauplanes berücksichtigt.

Die Kosten für die Teilverlegung sind grundsätzlich, aufgrund einer Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Anpassung der Tragfähigkeit auf die aktuell geforderten Richtwerte, nach BayGVFG zuwendungsfähig. Die tatsächliche Förderfähigkeit wird jedoch erst durch die Regierung abschließend beschlossen.

Weder im Haushalt noch im Finanzplan sind für diese Maßnahme bisher Mittel vorgesehen. Die Aufnahme muss dann im Haushalt 2017 erfolgen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Brückner vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPointPräsentation.

 

In der anschließenden Debatte äußert Kreisrat Kuhl seine Bedenken. Er halte die Begradigung zwar für sinnvoll, befürchtet jedoch, dass sich dadurch die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer erhöhen und folglich das Unfallrisiko steigen werde.

 

Auch Kreisrat Fuchs äußert Bedenken. Er fragt nach, wie breit die Straße im weiteren Streckenverlauf sei. Auch möchte er wissen, inwieweit ein Komplettausbau der Strecke überprüft wurde und wie es mit dem Grunderwerb aussehe.

 

Hierzu teilt Herr Brückner mit, dass die Straßenbreite derzeit bei 5/5,5 m liege. Nach den neuesten Richtwerten sei eine Breite von 6 Metern notwendig. Daher erfolge der Teilausbau mit dem benötigten Mindestmaß von 6 Metern. Was die restliche Strecke angehe, so müsste diese in nächster Zeit mit angepasst werden. Zunächst solle jedoch nur das Teilstück ausgebaut werden.

 

Fachbereichsleiter Künzig nimmt Stellung zur Frage nach dem Grunderwerb. Das Problem sei hier, dass die Fortführung der Straße außerhalb des Flurbereinigungsgebietes liege. Deshalb sollte zunächst die Teilverlegung mit einer Breite von 6 m ausgebaut werden. Dieser Bereich liege innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens.

 

Kreisrat Fuchs sieht den Ausbau eines Teilstücks auf eine Breite von 6 Metern nach wie vor als problematisch an. Ein abruptes schmäler werden des weiteren Straßenverlaufs wieder auf eine Breite von 5,5 m  könnte für die Verkehrsteilnehmer zum Problem werden. Er schlägt vor, bei einem Ausbau von 6,0 Metern zumindest die Fahrbahnbreite durch Aufbringen von Seitenstreifenmarkierungen auf 5,5 m einzuschränken.

 

Herr Brücker teilt mit, dass das ausgebaute Teilstück im weiteren Straßenverlauf nicht abrupt enden werde, sondern eine Anpassung erfolge. Die Anregung, eine Seitenstreifenmarkierung auf 5,5 m anzubringen, müsste mit der Unteren Verkehrsbehörde geklärt werden.

 

Es folgen Wortmeldungen der Kreisräte Wild, Losert und Koch. Diese halten den Teilausbau mit dem vorgeschlagenen Querschnitt für sinnvoll. Ebenso sollte die Chance genutzt werden, die hierfür benötigten Flächen im Flurbereinigungsverfahren zu erwerben. Hinsichtlich der späteren Fortführung der Strecke, sollte versucht werden, den Grunderwerb weiter voran zu bringen.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zur Kenntnis und stimmt der Verlegung der Kreisstraße Wü 33 zwischen Geroldshausen und Ingolstadt zu.

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird mit der Planung der Maßnahme beauftragt.

Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Haushaltsmittel im Haushalt 2017 bereitzustellen.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – Herrn Brückner

 

Zur Kenntnis an KrPA