Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 20.07.2015 beschlossen, dass durch das Staatliche Bauamt ein Entwurf für die Fortschreibung des Ausbauplans für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg zu erarbeiten ist.

 

Allgemeines:

Der Ausbauplan für die Kreisstraßen gibt die Planungen des Landkreises über den strukturierten kurz- und mittelfristigen Ausbau der Kreisstraßen wieder.

Die Einteilung der Maßnahmen im derzeitig gültigen „Ausbauplan 2010“ erfolgt in drei Kategorien anhand der Dringlichkeit.

-    1. Dringlichkeit: Für den 5 Jahreszeitraum 2010 - 2015; Maßnahmen der ersten Dringlichkeit werden am höchsten priorisiert.

-    2. Dringlichkeit: Für den Zeitraum nach 2015; Die Maßnahmen der zweiten Dringlichkeit sollen erst nach erfolgter Umsetzung der Maßnahmen aus der ersten Dringlichkeit begonnen werden. In Einzelfällen können Maßnahmen der zweiten Dringlichkeit, unter kostenneutralem Austausch mit Maßnahmen der ersten Dringlichkeit, vorzeitig realisiert werden.

-    weiterer Bedarf: Für den Zeitraum nach 2015; Der weitere Bedarf stellt Maßnahmen dar, die erst langfristig zur Umsetzung anstehen.

Der Ausbauplan stellt die Grundlage für die Aufstellung der jährlich zu beschließenden Bauprogramme dar.

 

Sachstand:

Die Fortschreibung des aktuellen Ausbauplans 2010 wurde durch folgende Punkte notwendig:

-    die Entwicklung des Straßenzustandes im Vergleich zur Aufstellung des Ausbauplanes erfordert eine Fortschreibung der Prioritäten und die Aufnahme weiterer Maßnahmen

-    Durch die Veränderung sowie Verlagerung von Verkehrsmengen ist eine Fortschreibung in Bezug auf die Bauweise notwendig

-    Neu eingeführten Richtlinien erfordern die Fortschreibung der Projektgrundsätze

-    die genannten technischen Aspekte sowie die Baupreisentwicklung erfordern eine Fortschreibung der Kosten

Änderung im Neuen Ausbauplan:

Wie im bisherigen Ausbauplan 2010 ist der Entwurf der Fortschreibung in drei Kategorien eingeteilt. Unterschiedlich ist jedoch, dass vorgesehen ist, die Maßnahmen der ersten und zweiten Dringlichkeit in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren zu realisieren und ab 2027 die Maßnahmen des weiteren Bedarfs durchzuführen. Angelehnt an den Ausbauplan für Staatsstraßen ist beabsichtigt die Reihung innerhalb einer Dringlichkeit entfallen zu lassen. Somit sind alle Maßnahmen innerhalb einer Dringlichkeitsstufe gleich gewichtet. Die Straßenbauverwaltung entscheidet dann über die Reihenfolge der Durchführung.

Jeweils ein ausgedruckter Entwurf des Ausbauplans (Plan und Liste über die Maßnahmen) wird in der Sitzung an die Fraktionen verteilt. Stellungnahme und Anträge dazu können bis zum 15.10.2016 abgegeben werden. Die abschließende Beratung erfolgt dann in der Sitzung am 21.11.2016

 

 

Debatte:

 

Herr Brücker vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt anhand einer PowerPointPräsentation.

 

 

Er teilt mit, dass die Maßnahmen aus dem bestehenden Ausbauplan übernommen worden sind. Hierbei handele es sich zum einen um Maßnahmen, die noch nicht abgehandelt worden sind und zum anderen um Punkte, die im Streckennetz jetzt auffällig geworden sind.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – Herrn Brückner -

 

Zur Kenntnis an