Sitzung: 18.07.2016 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in der Sitzung
vom 20.07.2015 beschlossen, dass durch das Staatliche Bauamt ein Entwurf für
die Fortschreibung des Ausbauplans für die Kreisstraßen des Landkreises
Würzburg zu erarbeiten ist.
Allgemeines:
Der Ausbauplan für die Kreisstraßen
gibt die Planungen des Landkreises
über den strukturierten kurz- und mittelfristigen Ausbau der Kreisstraßen
wieder.
Die Einteilung der Maßnahmen im
derzeitig gültigen „Ausbauplan 2010“ erfolgt in drei Kategorien anhand der
Dringlichkeit.
- 1.
Dringlichkeit: Für den 5 Jahreszeitraum 2010 - 2015; Maßnahmen der ersten
Dringlichkeit werden am höchsten priorisiert.
- 2.
Dringlichkeit: Für den Zeitraum nach 2015; Die Maßnahmen der zweiten
Dringlichkeit sollen erst nach erfolgter Umsetzung der Maßnahmen aus der ersten
Dringlichkeit begonnen werden. In Einzelfällen können Maßnahmen der zweiten
Dringlichkeit, unter kostenneutralem Austausch mit Maßnahmen der ersten
Dringlichkeit, vorzeitig realisiert werden.
- weiterer
Bedarf: Für den Zeitraum nach 2015; Der weitere Bedarf stellt Maßnahmen dar,
die erst langfristig zur Umsetzung anstehen.
Der Ausbauplan stellt die Grundlage
für die Aufstellung der jährlich zu beschließenden Bauprogramme dar.
Sachstand:
Die Fortschreibung des aktuellen
Ausbauplans 2010 wurde durch folgende Punkte notwendig:
- die
Entwicklung des Straßenzustandes im Vergleich zur Aufstellung des Ausbauplanes
erfordert eine Fortschreibung der Prioritäten und die Aufnahme weiterer
Maßnahmen
- Durch
die Veränderung sowie Verlagerung von Verkehrsmengen ist eine Fortschreibung in
Bezug auf die Bauweise notwendig
- Neu
eingeführten Richtlinien erfordern die Fortschreibung der Projektgrundsätze
- die
genannten technischen Aspekte sowie die Baupreisentwicklung erfordern eine
Fortschreibung der Kosten
Änderung im Neuen Ausbauplan:
Wie im bisherigen
Ausbauplan 2010 ist der Entwurf der Fortschreibung in drei Kategorien
eingeteilt. Unterschiedlich ist jedoch, dass vorgesehen ist, die Maßnahmen der
ersten und zweiten Dringlichkeit in einem Zeitraum von jeweils 5 Jahren zu
realisieren und ab 2027 die Maßnahmen des weiteren Bedarfs durchzuführen.
Angelehnt an den Ausbauplan für Staatsstraßen ist beabsichtigt die Reihung
innerhalb einer Dringlichkeit entfallen zu lassen. Somit sind alle Maßnahmen
innerhalb einer Dringlichkeitsstufe gleich gewichtet. Die Straßenbauverwaltung
entscheidet dann über die Reihenfolge der Durchführung.
Jeweils ein
ausgedruckter Entwurf des Ausbauplans (Plan und Liste über die Maßnahmen) wird
in der Sitzung an die Fraktionen verteilt. Stellungnahme und Anträge dazu
können bis zum 15.10.2016 abgegeben werden. Die abschließende Beratung erfolgt
dann in der Sitzung am 21.11.2016
Debatte:
Herr Brücker vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Straßenbauamt – erläutert den Sachverhalt
anhand einer PowerPointPräsentation.
Er teilt mit, dass
die Maßnahmen aus dem bestehenden Ausbauplan übernommen worden sind. Hierbei
handele es sich zum einen um Maßnahmen, die noch nicht abgehandelt worden sind
und zum anderen um Punkte, die im Streckennetz jetzt auffällig geworden sind.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – Herrn Brückner -
Zur Kenntnis an