Sitzung: 25.07.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2002
erfolgt die Entgeltabrechnung für die Beschäftigten des Landkreises Würzburg durch das KU (Zustimmung Regierung von
Unterfranken vom 08.05.2002). Seit dem 01.01.2007 existiert eine eigene
Zweckvereinbarung über die Entgeltabrechnung für den Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM). Bis dahin
wurden die FWM-Beschäftigten über die Landkreis-Zweckvereinbarung erfasst (kein
gesonderter VR-Beschluss).
Seit dem 01.04.2009
ist mit der Gemeinde Kürnach die
erste Landkreisgemeinde Kunde des KU.
Mit Zweckvereinbarung vom 12.02.2009 auf Basis des Verwaltungsratsbeschlusses
vom 02.02.2009 wurde die Übernahme der Personalverwaltung festgeschrieben. Im
damaligen Beschluss wurde auch als Grundsatzbeschluss verankert, dass das KU
diese Dienstleistung weiteren
Landkreis-Kommunen anbieten darf.
Als nächste Kommune
übertrug die Gemeinde Unterpleichfeld
die Personalverwaltung mit Zweckvereinbarung zum 01.02.2012 auf das KU (Verwaltungsratsbeschluss
vom 16.01.2012).
Darauf folgte die Gemeinde Hausen, welche die
Personalverwaltung mit Zweckvereinbarung zum 01.01.2014 auf das KU (bisher
kein gesonderter Beschluss) übertrug.
Schließlich erhielt
die Tourismus Fränkisches Weinland GmbH
mit der Gesellschaftsgründung zum 01.01.2015 einen gesonderten Vertrag. Bis
dahin wurden die drei Beschäftigten über die Landkreis-Zweckvereinbarung
erfasst.
Mit Schreiben vom
26.11.2015 wurden der Regierung von
Unterfranken bis auf die bereits vorgelegte Landkreis-Zweckvereinbarung
sämtliche Zweckvereinbarungen
nachträglich zur Anzeige nach § 12 KommZG gebracht (siehe Anlage). Für die
Zukunft wurde die rechtzeitige Anzeige zugesagt. Gleichzeitig wurde die
Änderung der Unternehmenssatzung mit Aufnahme der Aufgabe der Personalverwaltung für den
Landkreis, für Gemeinden sowie Gemeinde- und Schulverbände in § 2 Abs. 6 der KU-Unternehmenssatzung auf
den Weg gebracht.
Mit der VGem Hettstadt
(Mitgliedsgemeinden Hettstadt und Greußenheim) wurde mit Wirkung zum 1.4.2016
eine Zweckvereinbarung geschlossen, die Zweckvereinbarung mit der VGem
Bergtheim (Mitgliedsgemeinden Bergtheim und Oberpleichfeld) wird am
1.1.2017 in Kraft treten.
Weitere Gemeinden haben ebenfalls ihr Interesse bekundet. Zukünftige
Anfragen werden sorgfältig geprüft und sukzessive nach der Leistungsfähigkeit
der Personalabteilung umgesetzt. Ziel ist es hierbei immer, die hohe Qualität
der Personalverwaltung und Entgeltabrechnung beizubehalten.
Der KU-Verwaltungsrat hat allen Zweckvereinbarungen zugestimmt.
Debatte:
Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens des Landkreises, erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Den Zweckvereinbarungen Personalverwaltung des KU mit Gemeinden des Landkreises Würzburg wird zugestimmt.
Zur weiteren
Veranlassung an KU Prof. Dr. Schraml, KU - Besoldung
Zur Kenntnis an