Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.01.2002 erfolgt die Entgeltabrechnung für die Beschäftigten des Landkreises Würzburg durch das KU (Zustimmung Regierung von Unterfranken vom 08.05.2002). Seit dem 01.01.2007 existiert eine eigene Zweckvereinbarung über die Entgeltabrechnung für den Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM). Bis dahin wurden die FWM-Beschäftigten über die Landkreis-Zweckvereinbarung erfasst (kein gesonderter VR-Beschluss).

 

Seit dem 01.04.2009 ist mit der Gemeinde Kürnach die erste Landkreisgemeinde Kunde  des KU. Mit Zweckvereinbarung vom 12.02.2009 auf Basis des Verwaltungsratsbeschlus­ses vom 02.02.2009 wurde die Übernahme der Personalverwaltung festgeschrieben. Im damaligen Beschluss wurde auch als Grundsatzbeschluss verankert, dass das KU diese Dienstleistung weiteren Landkreis-Kommunen anbieten darf.

 

Als nächste Kommune übertrug die Gemeinde Unterpleichfeld die Personalverwaltung mit Zweckvereinbarung zum 01.02.2012 auf das KU (Verwaltungsratsbeschluss vom 16.01.2012).

 

Darauf folgte die Gemeinde Hausen, welche die Personalverwaltung mit Zweckvereinba­rung zum 01.01.2014 auf das KU (bisher kein gesonderter Beschluss) übertrug.

 

Schließlich erhielt die Tourismus Fränkisches Weinland GmbH mit der Gesellschafts­gründung zum 01.01.2015 einen gesonderten Vertrag. Bis dahin wurden die drei Beschäf­tigten über die Landkreis-Zweckvereinbarung erfasst.

 

Mit Schreiben vom 26.11.2015 wurden der Regierung von Unterfranken bis auf die bereits vorgelegte Landkreis-Zweckvereinbarung sämtliche  Zweckvereinbarungen nachträglich zur Anzeige nach § 12 KommZG gebracht (siehe Anlage). Für die Zukunft wurde die rechtzei­tige Anzeige zugesagt. Gleichzeitig wurde die Änderung der Unternehmenssatzung mit Aufnahme der  Aufgabe der Personalverwaltung für den Landkreis, für Gemeinden sowie Gemeinde- und Schulverbände  in § 2 Abs. 6 der KU-Unternehmens­satzung auf den Weg gebracht.

 

Mit der  VGem Hettstadt (Mitgliedsgemeinden Hettstadt und Greußenheim) wurde mit Wirkung zum 1.4.2016 eine Zweckvereinbarung geschlossen, die Zweckvereinbarung mit der VGem Bergtheim (Mitgliedsgemeinden Bergtheim und Oberpleichfeld) wird am 1.1.2017 in Kraft treten.

 

Weitere Gemeinden haben ebenfalls ihr Interesse bekundet. Zukünftige Anfragen werden sorgfältig geprüft und sukzessive nach der Leistungsfähigkeit der Personalabteilung umgesetzt. Ziel ist es hierbei immer, die hohe Qualität der Personal­verwaltung und Entgeltabrechnung beizubehalten.

 

Der KU-Verwaltungsrat hat allen Zweckvereinbarungen zugestimmt.

 

 

 

Debatte:

 

Prof. Dr. Schraml, Vorstand des Kommunalunternehmens des Landkreises, erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Den Zweckvereinbarungen Personalverwaltung des KU mit Gemeinden des Landkreises Würzburg wird zugestimmt.


Zur weiteren Veranlassung an KU Prof. Dr. Schraml, KU - Besoldung

 

Zur Kenntnis an