Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Zweckverbandsversammlung der Fernwasserversorgung Mittelmain hat auf Vorschlag des Verbandsvorsitzenden, Landrat Eberhard Nuß, beschlossen, nach dem Ausscheiden des Werkleiters Walter Höfling zum 30.9.2016 (Ruhestand) die kaufmännische Geschäftsbesorgung auf Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg zu übertragen. Auf der Grundlage folgender Eckpunkte hat dieser Übertragung mittels Zweckvereinbarung auch der KU-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 11.4.2016 zugestimmt:

 

  1. Das KU übernimmt alle FWM-Verwaltungstätigkeiten (incl. Verwaltung des Abwasserzweckverbandes).

 

  1. Die FWM-Satzung, die FWM-Gremien, deren Zuständigkeiten, Organisation und Tätigkeiten werden durch die Geschäftsbesorgung nicht geändert.

 

  1. Das KU übernimmt alle Beschäftigten der FWM-Geschäftsstelle unter vollständiger Wahrung ihrer arbeitsvertraglichen Rechte (§ 613a BGB). Der künftige Tätigkeitsort wird in der Stadt oder im Landkreis Würzburg (vorzugsweise Veitshöchheim) sein. Die technischen Bediensteten (Wassermeister) bleiben FWM-Beschäftigte und werden wie bisher im Wege der Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des Betriebsführungsvertrages der FWF überlassen.

 

  1. Die Geschäftsstelle in der Goethestraße wird möglichst bald aufgelöst. Die Verbandsversammlung entscheidet über Verkauf oder Vermietung. Die Vermietung der Büroräume (310 qm, ca. 37.200 € Mietzins jährlich) und der 10 TG-Stellplätze (Mietzins ca. 7.200 € jährlich) kommt dem FWM zugute. 

 

  1. In der Zeit bis zum Vertragsbeginn sind durch den FWM bzw. durch das KU neben der notwendigen Übergabe und Einarbeitung insbesondere folgende Tätigkeiten zu erledigen:

-       Erstellung des nach der seit 01.12.2012 geltenden GeschO vorgesehenen Betriebs- und Organisationshandbuchs

-       Digitalisierung aller Akten, Pläne, Genehmigungen und sonstigen Dokumente

-       Optimierung der EDV-Ablagesystematik

 

  1. Das Geschäftsbesorgungsentgelt orientiert sich an den Personalkosten, die derzeit für die FWM-Geschäftsstelle aufgewendet werden (Indizierung gemäß TVV) zuzüglich einer Sachkostenpauschale (orientiert am bisherigen Aufwand, incl. Raumnutzung).

 

Folgender Aufwand müsste künftig nicht mehr vom FWM getragen werden:

-       Personalaufwand: 402.000 €

-       Nebenkosten, Instandhaltung und Reparaturen Geschäftsräume: 12.000 €

(22.000 € Ansatz Wirtschaftsplan abzüglich 10.000 € für die FWM-Geschäftsstelle, die weiterhin von der FWM unmittelbar getragen werden)

-       Öffentlichkeitsarbeit: 5.000 €

-       Verfügungsmittel: 1.800 €

-       Reisekosten: 7.000 €

-       Fernsprech- und Portogebühren: 3.000 €

-       Bürobedarf: 5.000 €

-       Fort.- und Ausbildungskosten: 4.000 €

-       Sonstiger Geschäftsaufwand: 28.000 €

(50.000 € Ansatz Wirtschaftsplan abzüglich 11.300 € GIS, 6.300 € Energiemanagement, 2.400 € Software-Betreuung und 2.000 € Fachkraft für Arbeitssicherheit, die weiterhin von der FWM unmittelbar getragen werden)

 

  1. Nach Übernahme der Geschäftsbesorgung durch das KU und Etablierung der neuen Organisationsstruktur werden unter der Moderation des KU und der Stadt Würzburg die Grundlagen und Ziele des Gutachten von Rödl & Partner aus dem Jahr 2010 analysiert. Der Analyse sollen Gespräche bzw. Verhandlungen folgen, wie die technische Zusammenarbeit zwischen FWM und TWV zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Wasserversorgung und der Versorgungssicherheit im Verbundgebiet verbessert und wie – bei Wahrung der jeweiligen Rechtsform – auch unter steuer- bzw. gebührenrechtlichen Aspekten optimiert zusammengearbeitet werden kann. 

 

Zusammen mit dem voraussichtlichen Mietzins für die Geschäftsräume ergibt sich ein finanzieller Vorteil für den FWM in Höhe von 512.200 € jährlich. Da ab 1.10.2016 für das aktive FWM-Personal keine Pensionsrückstellungen mehr gebildet werden müssten (derzeit 50.000 €, da der Geschäftsleiter Beamter ist), liegt der Vergleichswert für den finanziellen Vorteil durch die Geschäftsbesorgung bei 467.200,00 €.

 

 

 

Debatte:

 

Frau von Vietinghoff-Scheel, Justiziarin beim Kommunalunternehmen, erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt der Übernahme der kaufmännischen Geschäftsbesorgung zu.

 


Zur weiteren Veranlassung an KU Prof. Dr. Schraml

 

Zur Kenntnis an S, ZB, SFB 4