Sitzung: 25.07.2016 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Zweckverbandsversammlung der
Fernwasserversorgung Mittelmain hat auf Vorschlag des Verbandsvorsitzenden,
Landrat Eberhard Nuß, beschlossen, nach dem Ausscheiden des Werkleiters Walter
Höfling zum 30.9.2016 (Ruhestand) die kaufmännische Geschäftsbesorgung auf Das
Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg zu übertragen. Auf der Grundlage
folgender Eckpunkte hat dieser Übertragung mittels Zweckvereinbarung auch der
KU-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 11.4.2016 zugestimmt:
- Das KU
übernimmt alle FWM-Verwaltungstätigkeiten (incl. Verwaltung des Abwasserzweckverbandes).
- Die
FWM-Satzung, die FWM-Gremien, deren Zuständigkeiten, Organisation und Tätigkeiten
werden durch die Geschäftsbesorgung nicht geändert.
- Das KU
übernimmt alle Beschäftigten der FWM-Geschäftsstelle unter vollständiger
Wahrung ihrer arbeitsvertraglichen Rechte (§ 613a BGB). Der künftige
Tätigkeitsort wird in der Stadt oder im Landkreis Würzburg (vorzugsweise
Veitshöchheim) sein. Die technischen Bediensteten (Wassermeister) bleiben
FWM-Beschäftigte und werden wie bisher im Wege der Arbeitnehmerüberlassung
auf der Grundlage des Betriebsführungsvertrages der FWF überlassen.
- Die
Geschäftsstelle in der Goethestraße wird möglichst bald aufgelöst. Die
Verbandsversammlung entscheidet über Verkauf oder Vermietung. Die
Vermietung der Büroräume (310 qm, ca. 37.200 € Mietzins jährlich) und der
10 TG-Stellplätze (Mietzins ca. 7.200 € jährlich) kommt dem FWM
zugute.
- In der Zeit
bis zum Vertragsbeginn sind durch den FWM bzw. durch das KU neben der
notwendigen Übergabe und Einarbeitung insbesondere folgende Tätigkeiten zu
erledigen:
-
Erstellung des nach der seit 01.12.2012 geltenden
GeschO vorgesehenen Betriebs- und Organisationshandbuchs
-
Digitalisierung aller Akten, Pläne, Genehmigungen
und sonstigen Dokumente
-
Optimierung der EDV-Ablagesystematik
- Das
Geschäftsbesorgungsentgelt orientiert sich an den Personalkosten, die
derzeit für die FWM-Geschäftsstelle aufgewendet werden (Indizierung gemäß
TVV) zuzüglich einer Sachkostenpauschale (orientiert am bisherigen
Aufwand, incl. Raumnutzung).
Folgender Aufwand müsste künftig nicht mehr
vom FWM getragen werden:
-
Personalaufwand: 402.000 €
-
Nebenkosten, Instandhaltung und Reparaturen
Geschäftsräume: 12.000 €
(22.000 € Ansatz Wirtschaftsplan abzüglich
10.000 € für die FWM-Geschäftsstelle, die weiterhin von der FWM unmittelbar
getragen werden)
-
Öffentlichkeitsarbeit: 5.000 €
-
Verfügungsmittel: 1.800 €
-
Reisekosten: 7.000 €
-
Fernsprech- und Portogebühren: 3.000 €
-
Bürobedarf: 5.000 €
-
Fort.- und Ausbildungskosten: 4.000 €
-
Sonstiger Geschäftsaufwand: 28.000 €
(50.000 € Ansatz Wirtschaftsplan abzüglich
11.300 € GIS, 6.300 € Energiemanagement, 2.400 € Software-Betreuung und 2.000 €
Fachkraft für Arbeitssicherheit, die weiterhin von der FWM unmittelbar getragen
werden)
- Nach Übernahme der Geschäftsbesorgung
durch das KU und Etablierung der neuen Organisationsstruktur werden unter
der Moderation des KU und der Stadt Würzburg die Grundlagen und Ziele des
Gutachten von Rödl & Partner aus dem Jahr 2010 analysiert. Der Analyse
sollen Gespräche bzw. Verhandlungen folgen, wie die technische Zusammenarbeit
zwischen FWM und TWV zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Wasserversorgung
und der Versorgungssicherheit im Verbundgebiet verbessert und wie – bei
Wahrung der jeweiligen Rechtsform – auch unter steuer- bzw.
gebührenrechtlichen Aspekten optimiert zusammengearbeitet werden
kann.
Zusammen mit dem voraussichtlichen Mietzins
für die Geschäftsräume ergibt sich ein finanzieller Vorteil für den FWM in Höhe
von 512.200 € jährlich. Da ab 1.10.2016 für das aktive FWM-Personal keine
Pensionsrückstellungen mehr gebildet werden müssten (derzeit 50.000 €, da der
Geschäftsleiter Beamter ist), liegt der Vergleichswert für den finanziellen
Vorteil durch die Geschäftsbesorgung bei 467.200,00 €.
Debatte:
Frau von
Vietinghoff-Scheel, Justiziarin beim Kommunalunternehmen, erläutert den
Sachverhalt.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Der Kreistag stimmt der Übernahme der kaufmännischen Geschäftsbesorgung zu.
Zur weiteren
Veranlassung an KU Prof. Dr. Schraml
Zur Kenntnis an S, ZB,
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