Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.09.2002 (letztmals) die Gebühren für die Inanspruchnahme des Kreisrechnungsprüfungsamtes auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses auf 350,00 € je Tag festgelegt.

 

Prüfungsgebühren werden derzeit hauptsächlich für die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfungen bei den Zweckverbänden Sing- und Musikschule Würzburg, Fernwasserversorgung Mittelmain und Abfallwirtschaft Raum Würzburg sowie bei der Mainfränkischen Theaterstiftung erhoben. Die genannten Einrichtungen werden zusammen oder im turnusmäßigen Wechsel mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Würzburg geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, diese Prüfungsgebühr erneut anzuheben und rückwirkend zum 01.01.2016 von 350,00 € je Tag auf 400,00 € je Tag festzusetzen.

 

Für diese Anhebung sind folgende Feststellungen maßgebend:

 

1)         Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Würzburg hat bereits zum 01.01.2015 eine Anpassung der Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des städtischen Rechnungsprüfungsamtes auf 400,00 € je Prüfertag beschlossen.

 

2)         Nach der Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter vom 04.04.2014 wurden die Prüfungsgebühren zum 01.01.2015 wie folgt festgesetzt:

 

            Je Prüfer:                                                                                                        434,00 €

            Je Prüfungsgehilfe:                                                                                         333,00 €

 

3)         Die Personaldurchschnittskosten je Arbeitsplatz belaufen sich für einen Beamten der 3. Qualifikationsebene wie folgt:

 

            A 11:                                                                                                                59,09 €

            A 13:                                                                                                                70,46 €

 

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Kreisausschuss eine entsprechende Anhebung der Prüfungsgebühren auf 400,00 € je Tag und je Prüfer, rückwirkend zum 01.01.2016, vorzunehmen.

 

 

 

 

Debatte:

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses legt der Kreisausschuss die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Kreisrechnungsprüfungsamtes rückwirkend zum 01.01.2016 von derzeit 350,00 € je Tag und Prüfer auf 400,00 € je Tag und Prüferfest.

 


Zur weiteren Veranlassung an KrPA

 

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