Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 02.05.2016 ausführlich über die Tiefe des Schulschwimmbeckens des neuen Hallenbades an der Wolffskeel-Realschule beraten. Neben den Vorgaben der Sportstättenempfehlungen der Regierung von Unterfranken, die eine Beckentiefe von 0,90 m bis maximal 1,80 m vorsieht, wurden die Bedürfnisse der Wasserwacht und DLRG für die Ausbildung von Rettungsschwimmern und Rettungstauchern mit einer Beckentiefe bis zu 3,50 m Tiefe in die Abwägung einbezogen.

 

Da es der Kreisausschuss als wichtig angesehen hat, dass in der Region genügend Möglichkeiten für die Ausbildung von qualifizierten Rettungskräften vorhanden sind, hat er den Beschluss gefasst, dass die Beckentiefe für diese Zwecke für maximal ein Viertel der Beckenfläche auf bis zu 3,50 m abgesenkt werden kann, wenn ausreichende Absicherungsmaßnahmen für den Schulschwimmsport, insbesondere für die Grundschulklassen, möglich sind.

 

Damit soll die derzeit vorhandene Ausbildungsmöglichkeit für Rettungskräfte im Lindleinsmühlenbad ersetzt werden, welches nach der Fertigstellung des Wolffskeel-Bades nicht mehr zur Verfügung stehen wird.

 

Mit dem Beschluss wurde auch die Zustimmung zu den geschätzten Mehrkosten für die größere Beckentiefe von ca. 309.400,00 € brutto erteilt.

 

Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat in seiner Sitzung am 12.05.2016 einen gleichlautenden Beschluss gefasst.

 

Das beauftragte Architekturbüro Fritz Planung GmbH hat sich daraufhin auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und technischen Normen für den Schwimmbadbau mit den Vorgaben dieser Beschlüsse auseinandergesetzt und das Schwimmbecken neu geplant. Diese Planung wird in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2016 vorgestellt und erläutert.

 

Demnach ist sowohl nach den technischen als auch nach den schulischen Richtlinien in einem 25-m-Becken eine Abtrennung zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich nur mittels Trennseil auf oder kurz über der Wasseroberfläche vorgesehen.

 

Weitergehende Maßnahmen, wie ein Beckenteiler als Hub- oder Klappwand, der bei Bedarf hochgefahren oder hochgeklappt wird, sind nicht gefordert. Trotzdem wurde das Planungsbüro gebeten solche Alternativen zu prüfen.

 

Demnach verursachen sowohl eine Hub- als auch eine Klappwand sehr hohe Investitionskosten (für Bau, Becken, techn. Ausstattung) und auch laufende Kosten für jährliche Wartungen bzw. Überprüfungen. Zudem kann mit einer Hub-/Klappwand nicht verhindert werden, dass Kinder vom Beckenumgang her in den Schwimmer- bzw. Tiefbeckenbereich geraten. Auch ein Hinübergleiten vom Nichtschwimmer in den Schwimmerbereich könnte nur dadurch eingeschränkt werden,  wenn der Beckenteiler nach dem Aufstellen deutlich aus dem Wasser ragt oder ein separates Einsteckgeländer aufgebracht wird, was vom Ablauf her durch die Sportlehrer wohl nicht geleistet werden könnte.

 

Im Neubau Schul- und Vereinshallenbad Wolffskeel-Realschule ist zudem aus Sicht des Planungsbüros der Einbau einer Klappwand nicht möglich. Grund ist die „Vertiefung / Mulde“ in der sich die Klappwand „ablegen/absenken“ muss um die volle Beckenlänge von 25 m nutzen zu können. Beim Aufstellen der Klappwand und somit der gewünschten Abtrennung würde im Nichtschwimmerbereich eine ca. 40 cm tiefe Mulde (je nach Bauart) entstehen, die dann nicht den Wassertiefen des Nichtschwimmerbereiches entsprechen würde.

 

Für die alternative Hubwand werden vom Planungsbüro auf Grundlage von verschiedenen Projekten in den vergangenen Jahren für den Einbau grobe Kosten in Höhe von bis zu ca. 350.000,00 € brutto geschätzt. Dabei konnten evtl. besondere Anforderungen des Baugrunds (felsig, WU-Betonwanne) noch nicht berücksichtigt werden.

 

Dem Planungsbüro ist auch kein Mehrzweckbecken bekannt, in das aus reinen Sicherheitsaspekten eine Hub- oder Klappwand eingebaut worden ist. Auch nach den schulischen und den KOK-Richtlinien (vgl. Ziff. 28.10.30) ist bei einem 25-m-Mehrzweckbecken nur eine Abtrennung mittels Trennseil vorgesehen. In Ziff. 28.10.10 Abs. 3 KOK ist ausdrücklich geregelt, dass Beckenteiler zur Abgrenzung in Becken von 25 m und geringer nicht erforderlich sind. Aus Sicht des Planungsbüros sollte daher der Ansatz eines Beckenteilers, der keine Garantie für das Verhindern von Schwimmunfällen sein kann und zudem hohe zusätzliche Kosten begründet, nicht weiter verfolgt werden.

 

Die Unterlagen des Planungsbüros mit der detaillierten Darstellung der Abschnitte mit unterschiedlicher Beckentiefe standen zum Zeitpunkt der Abgabe der Sitzungsunterlagen noch nicht zur Verfügung und werden umgehend nach Erhalt bereitgestellt. 

 

Der Kultur- und Schulausschuss des Stadtrates Würzburg befasst sich in seiner Sitzung am 20.07.2016 mit der vorgestellten Planung.

 

 

Ergänzung des Sachverhalts:

 

In der Sitzung werden vom Planungsbüro die Umsetzung der Beschlüsse von Kreisausschuss und Stadtrat sowie mögliche Alternativen für die Beckenplanung erläutert.

 

A) Planung 1

 

Planung auf Grundlage der Beschlüsse von Kreisausschuss und Stadtrat

¾ des Beckens mit einer Tiefe von 0,90 m bis 1,80 m, ¼ bis zu 3,50 m

 

Abschnitt                      Länge               Tiefe                             Nutzung

 

0 – 11,0 m                     11,0 m              0,90 – 1,35 m                Nichtschwimmerbereich, Einstiegs-

treppe, leichtes Gefälle

 

11,0 – 18,75 m              7,75 m              1,35 – 1,80 m                Schwimmerbereich, Gefälle

 

18,75 – 22,0 m              3,25 m              1,80 – 3,50 m                Schwimmerbereich, Rampe mit

maximal zulässigem Gefälle

 

22,0 – 25,0 m                3,0 m                3,50 m                          Schwimmerbereich, Tiefbecken,

ebene Fläche, Startblöcke

 

Somit erstreckt sich der Nichtschwimmerbereich bis zu einer Tiefe von 1,35 m auf eine Länge von 11,0 m. Die Tiefe von 1,80 m wird nach 18,75 m erreicht. Der Tiefbeckenbereich mit einer Tiefe von 3,50 m hat eine Länge von 3,0 m.

 

Wie in der Sitzung des Kreisausschusses am 02.05.2016 bereits erläutert und beschlossen entstehen hierdurch nicht förderfähige Mehrkosten in Höhe von ca. 309.400,00 € brutto.

 

 

B) Planung 2

 

Zum Vergleich wird die ursprüngliche Planung auf Grundlage der Sportstättenempfehlungen der Regierung von Unterfranken dargestellt:

 

Beckentiefe von 0,90 m bis maximal 1,80 m

 

Abschnitt                      Länge               Tiefe                             Nutzung

 

0 – 12,50 m                   12,50 m            0,90 – 1,35 m                Nichtschwimmerbereich, Einstiegs-

treppe, leichtes Gefälle

 

12,50 – 25,0 m              12,50 m            1,35 – 1,80 m                Schwimmerbereich, leichtes Gefälle,

Startblöcke

 

Dabei würde sich der Nichtschwimmerbereich bis zu einer Tiefe von 1,35 m auf eine Länge von 12,50 m erstrecken. Ein Tiefbeckenbereich bis zu 3,50 m ist nicht vorgesehen.

 

 

C) Alternative – Planung 3

 

Aufgrund der Abfrage der Anforderungen bei Wasserwacht und DLRG durch die Stadt Würzburg  hat das Planungsbüro abweichend vom Wortlaut der Beschlüsse unter Berücksichtigung der Regeln für den Schwimmbadbau die beiliegende Alternativplanung entwickelt, die einer weitgehenden Berücksichtigung der  Anforderung sowohl für Schwimmunterricht als auch für den Tiefbeckenbereich entsprechen würde.

 

Abschnitt                      Länge               Tiefe                             Nutzung

 

0 – 12,50 m                   12,50 m            0,90 – 1,35 m                Nichtschwimmerbereich, Einstiegs-

treppe, Gefälle

 

12,50 – 17,0 m              4,50 m              1,35 – 3,50 m                Schwimmerbereich, Rampe mit

maximal zulässigem Gefälle

 

17,0 – 25,0 m                8,0 m                3,50 m                          Schwimmerbereich, Tiefbecken,

ebene Fläche, Startblöcke

 

Somit erstreckt sich bei dieser Alternativplanung der Nichtschwimmerbereich wie bei der Planung 2 bis zu einer Tiefe von 1,35 m auf eine Länge von 12,50 m. Der ebene Tiefbeckenbereich mit einer Tiefe von 3,50 m hat eine Länge von 8,0 m.

 

Die nicht förderfähigen Mehrkosten für den vergrößerten Tiefbeckenbereich der alternativen Planung würden lt. Planungsbüro wie bei der Ausführung gem. den bisherigen Beschlüssen von Kreisausschuss und Stadtrat (Planung 1) bei ca. 309.400,00 € brutto liegen, es entstünden somit keine weiteren Mehrkosten.

 

 

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Dürr erläutert den ergänzten Sachverhalt und weist auf den geänderten Beschlussvorschlag hin. Im Anschluss stellt Architekt Scheib vom Büro Fritz Planung GmbH anhand einer Übersicht 3 Varianten von Planentwürfen mit verschiedenen Beckentiefen vor.

 

Nach kurzer Diskussion befürwortet der Kreisausschuss die Alternative Planung 3. Bei dieser Variante könne das Becken nicht nur als Schulschwimmbecken, sondern auch als ausbildungs- und trainingsgerechtes Becken durch die DLRG und durch die Tauchsportgruppe genutzt werden.

Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass die Sicherheit der Schulkinder maßgebend sei.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die vom Planungsbüro Fritz Planung GmbH vorgestellten Varianten der Beckentiefen des Schwimmbeckens zur Kenntnis und stimmt der Ausführung in  der Alternative – Planung 3 zu.

 

Die Abtrennung zwischen Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich erfolgt ausschließlich durch ein Trennseil oberhalb der Wasseroberfläche.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, KrPA