Sitzung: 25.07.2016 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 57, Nein: 2, Anwesend: 59
1) Jahresabschlusses 2014
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 122.063.128,96
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 116.277.647,81
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 5.785.481,15 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 117.508.411,31
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 107.692.241,72
€
Saldo: 9.816.169,59
€
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 2.754.744,22
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 4.668.373,95
€
Saldo -
1.913.629,73 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 1.669.161,78
€
Saldo: -
1.669.161,78 €
Finanzmittelüberschuss: 6.233.378,08 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 33.182.295,68 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2014)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva und Passiva): 157.065.759,53 €
Schuldenstand des
Landkreises Würzburg zum 31.12.2014:
25.790.779,76 €.
2) Örtliche Rechnungsprüfung 2014
Der Jahresabschluss 2014 wurde durch den
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 14.03.2016 örtlich geprüft.
Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes
vom 08.02.2016.
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist
im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen Prüfungsfeststellungen sind
der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und deren Vollzug wird vom
Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss
überwacht.
Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag
nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der
Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung
fest und beschließt über die Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 mit den unter Nr. 1 festgestellten
Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2014 zu erteilen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am
02.05.2016 dem Kreistag ebenfalls die Feststellung und Entlastung des
Jahresabschlusses 2014 empfohlen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2014 in Höhe
von 5.785.481,15 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung der
Jahresüberschüsse 2011, 2012 und 2013 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss
auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2014 in die Ergebnisrücklage vor.
Der Kreisausschuss ist in seiner Sitzung am
02.05.2016 dieser Empfehlung gefolgt.
Debatte:
Landrat Nuß verlässt den Saal. Den Vorsitz übernimmt
die stellvertretende Landrätin Frau Haupt-Kreutzer.
Herr Wörner,
stellv. Leiter des Kreisrechnungsprüfungsamtes, erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Beschluss:
1.
Der
Kreistag nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses 2014. Er stellt gemäß den Empfehlungen des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Kreisausschusses den Jahresabschluss 2014
nach Art. 88 Abs. 3 LKrO mit den dargestellten Abschlusszahlen fest.
Darüber hinaus soll der Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 5.785.481,15 €
der Ergebnisrücklage zugeführt werden.
2.
Der
Kreistag erteilt für den Jahresabschluss 2014 Entlastung gemäß Art. 88 Abs. 3
LKrO.
(Der Landrat nimmt nach Art. 43 Abs. 1 LKrO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.)
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an