Sitzung: 30.05.2016 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Jahresausblick 2016 Maßnahmeplanung
- Jahresausblick
2016
Im ersten Quartal des Jahres 2016 haben wir
eine Steigerung von 37 % bei den Neuanträgen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
zu verzeichnen. Der Anteil der Flüchtlinge an den Neuanträgen lag im ersten
Quartal 2016 bei 34 %. Markant ist der Anstieg der leistungsberechtigten
Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit.
Im September 2015 waren 43 Personen aus den
8 nichteuropäischen Asylantragsstaaten im SGB-II-Bezug beim Landkreis Würzburg,
am Stichtag 31.03.2016 waren es 243. Dies stellt eine Steigerung von 465 % dar.
Die Betrachtung der Zahlen ergibt, mit
welcher Entwicklung im Jahr 2016 zu rechnen ist.
Die potentielle Zielgruppe der Syrer ist nur
hinsichtlich ihres Herkunftslandes homogen nicht jedoch bezüglich ihrer
vorhandenen Qualifikationen. Ein Großteil der Personen kann entweder keine
Qualifikation nachweisen, die nach den deutschen Standards anerkannt werden
oder haben Abschlüsse, können aber entsprechende Dokumente nicht vorlegen. Hier
sind Maßnahmen im Bereich der Kompetenzfeststellung notwendig.
- Maßnahmeplanung:
2.1
Allgemeine Planung
Aufgrund unseres aktuellen, breitgefächerten
Maßnahmenportfolios ist kein dringender Handlungsansatz für die Schaffung neuer
Maßnahmen gegeben. Zudem sind die Bildungsträger bereits gut aufgestellt und
haben Qualifizierungsmaßnahmen als Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein-Maßnahmen (AVGS) zertifizieren lassen und können deshalb
kurzfristig auf zusätzlichen Bedarf von uns reagieren.
2.2
Eingliederungsstrategie
im Bereich „Flüchtlinge“
Generell sollen alle Kunden einen
Integrationskurs mit B1 – Niveau abschließen.
Kunden, die diese Prüfung ohne große
Schwierigkeiten bestehen, sollen grundsätzlich in den ersten Arbeitsmarkt
integriert werden.
Wichtig: Aufgrund der
derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es nicht möglich, SGB II - Kunden
über eine Sprachförderung über das B1 Niveau hinaus zu fördern. Entsprechende
Maßnahmen dürfen daher nicht nur auf Sprachförderung ausgerichtet sein sondern
müssen deshalb auch berufsbezogene Module aufweisen.
Sollten Kunden den Integrationskurs nicht
bestehen, kann dieser wiederholt werden.
Kunden, die den Integrationskurs bestanden
haben, aber durch ihre Sprachdefizite noch nicht in den ersten Arbeitsmarkt
integriert werden können, sollen durch individuelle Maßnahmen weiter
unterstützt werden.
Diese Maßnahmen können besonders auf die
Zielgruppe zugeschnittene, sogenannte Kombi–Maßnahmen sein, die konzeptionell
eine Mischung aus Sprachförderung einerseits und anderseits arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten, wie Bewerbungstraining, Vermittlung von Kenntnissen über den
Arbeits- und Bildungsmarkt, Gesundheitsfürsorge etc. sind.
Die klassischen AVGS - Maßnahmen sind in
unserem Maßnahmenportfolio bereits vorhanden:
für den U25 Bereich haben wir:
- Eignungsfeststellungsmaßnahmen
/ Arbeitserprobungen
- Die Maßnahme
„build up“
- Die Maßnahme
„PAQt“
- Die Maßnahme
„Q-Werk“
für den Ü25 Bereich haben wir:
- Eignungsfeststellungsmaßnahmen
/ Arbeitserprobungen
- Arbeitsgelegenheit
- Maßnahmen ggf. mit Qualifizierungsanteil
- Die Maßnahme
„Kompakt“
- Die Maßnahme
„BG - Coaching“
- Verschiedene
ESF - Qualifizierungsmaßnahmen
- Andere
Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen auf der Gutschein – Variante
- Bildungsgutscheinmaßnahme
nach § 81 SGB III (Weiterbildung)
Ziel ist es, neben der Sprachförderung eine
weitere Qualifizierung zu erreichen.
Sollten Kunden für diese Maßnahmen trotz
abgelegten Integrationskurs - noch - nicht über ausreichende Sprachkenntnisse
verfügen, so besteht die Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten ohne
Qualifizierungsanteil für diese Personen anzubieten.
Diese und weitere Maßnahmen sind im
Eingliederungsbericht 2015 aufgelistet.
- Vermittlungsprogramm
Im Bereich Arbeitsvermittlung soll ein
Vermittlungsprogramm eingeführt werden, welches durch die Erfassung freier
Stellen, durch die Erstellung von Bewerbungen aus dem Programm und deren
Auswertung die Arbeitsvermittler in ihrer Tätigkeit unterstützt.
Debatte:
Auf die Frage nach der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern bei der
Nachwuchssuche bei den unter 25-Jährigen erklärt Herr Kothe, dass es
ESF-Förderung auch direkt für Betriebe gibt, die diese aber selber beantragen
müssen. Außerdem verweist er auf das Projekt PAQT, welches eine Förderung nach
dem Lohntütenprinzip beinhaltet.
Beschluss:
Der Sozialausschuss hat die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen.