Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Jahresausblick 2016  Maßnahmeplanung

 

  1. Jahresausblick 2016

 

Im ersten Quartal des Jahres 2016 haben wir eine Steigerung von 37 % bei den Neuanträgen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Der Anteil der Flüchtlinge an den Neuanträgen lag im ersten Quartal 2016 bei 34 %. Markant ist der Anstieg der leistungsberechtigten Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit.

Im September 2015 waren 43 Personen aus den 8 nichteuropäischen Asylantragsstaaten im SGB-II-Bezug beim Landkreis Würzburg, am Stichtag 31.03.2016 waren es 243. Dies stellt eine Steigerung von 465 % dar.

Die Betrachtung der Zahlen ergibt, mit welcher Entwicklung im Jahr 2016 zu rechnen ist.

Die potentielle Zielgruppe der Syrer ist nur hinsichtlich ihres Herkunftslandes homogen nicht jedoch bezüglich ihrer vorhandenen Qualifikationen. Ein Großteil der Personen kann entweder keine Qualifikation nachweisen, die nach den deutschen Standards anerkannt werden oder haben Abschlüsse, können aber entsprechende Dokumente nicht vorlegen. Hier sind Maßnahmen im Bereich der Kompetenzfeststellung notwendig.

 

 

  1. Maßnahmeplanung:

 

2.1  Allgemeine Planung

Aufgrund unseres aktuellen, breitgefächerten Maßnahmenportfolios ist kein dringender Handlungsansatz für die Schaffung neuer Maßnahmen gegeben. Zudem sind die Bildungsträger bereits gut aufgestellt und haben Qualifizierungsmaßnahmen als Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein-Maßnahmen (AVGS) zertifizieren lassen und können deshalb kurzfristig auf zusätzlichen Bedarf von uns reagieren.

 

 

2.2  Eingliederungsstrategie im Bereich „Flüchtlinge“

Generell sollen alle Kunden einen Integrationskurs mit B1 – Niveau abschließen.

Kunden, die diese Prüfung ohne große Schwierigkeiten bestehen, sollen grundsätzlich in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.

 

Wichtig: Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es nicht möglich, SGB II - Kunden über eine Sprachförderung über das B1 Niveau hinaus zu fördern. Entsprechende Maßnahmen dürfen daher nicht nur auf Sprachförderung ausgerichtet sein sondern müssen deshalb auch berufsbezogene Module aufweisen.

Sollten Kunden den Integrationskurs nicht bestehen, kann dieser wiederholt werden.

Kunden, die den Integrationskurs bestanden haben, aber durch ihre Sprachdefizite noch nicht in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können, sollen durch individuelle Maßnahmen weiter unterstützt werden.

Diese Maßnahmen können besonders auf die Zielgruppe zugeschnittene, sogenannte Kombi–Maßnahmen sein, die konzeptionell eine Mischung aus Sprachförderung einerseits und anderseits arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, wie Bewerbungstraining, Vermittlung von Kenntnissen über den Arbeits- und Bildungsmarkt, Gesundheitsfürsorge etc. sind.

 

 

Die klassischen AVGS - Maßnahmen sind in unserem Maßnahmenportfolio bereits vorhanden:

 

für den U25 Bereich haben wir:

  • Eignungsfeststellungsmaßnahmen / Arbeitserprobungen
  • Die Maßnahme „build up“
  • Die Maßnahme „PAQt“
  • Die Maßnahme „Q-Werk“

 

für den Ü25 Bereich haben wir:

  • Eignungsfeststellungsmaßnahmen / Arbeitserprobungen
  • Arbeitsgelegenheit - Maßnahmen ggf. mit Qualifizierungsanteil
  • Die Maßnahme „Kompakt“
  • Die Maßnahme „BG - Coaching“
  • Verschiedene ESF - Qualifizierungsmaßnahmen
  • Andere Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen auf der Gutschein – Variante
  • Bildungsgutscheinmaßnahme nach § 81 SGB III (Weiterbildung)

Ziel ist es, neben der Sprachförderung eine weitere Qualifizierung zu erreichen.

 

Sollten Kunden für diese Maßnahmen trotz abgelegten Integrationskurs - noch - nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, so besteht die Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten ohne Qualifizierungsanteil für diese Personen anzubieten.

 

Diese und weitere Maßnahmen sind im Eingliederungsbericht 2015 aufgelistet.

 

 

  1. Vermittlungsprogramm

Im Bereich Arbeitsvermittlung soll ein Vermittlungsprogramm eingeführt werden, welches durch die Erfassung freier Stellen, durch die Erstellung von Bewerbungen aus dem Programm und deren Auswertung die Arbeitsvermittler in ihrer Tätigkeit unterstützt.

 

Debatte:

 

Auf die Frage nach der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern bei der Nachwuchssuche bei den unter 25-Jährigen erklärt Herr Kothe, dass es ESF-Förderung auch direkt für Betriebe gibt, die diese aber selber beantragen müssen. Außerdem verweist er auf das Projekt PAQT, welches eine Förderung nach dem Lohntütenprinzip beinhaltet.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss hat die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen.