Sitzung: 30.05.2016 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
ESF – Bundesprogramm zur Eingliederung
langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (LZA)
Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt im Rahmen dieses
Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuwendungen an Jobcenter. Ziel des Projekts ist
der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Für langzeitarbeitslose erwerbsfähige
Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sollen
Perspektiven einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung in den allgemeinen
Arbeitsmarkt geschaffen werden. Gezielt sollen Arbeitgeber für
langzeitarbeitslose Frauen und Männer gewonnen werden. Darüber hinaus sollen
Qualifizierungsdefizite ausgeglichen, teilnehmende Frauen und Männer nach
Beschäftigungsaufnahme intensiv betreut und die Beschäftigungsverhältnisse auf
diese Weise nachhaltig stabilisiert werden.
Ziele des
Programms:
·
nachhaltige
berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
·
gezielte
Suche nach passenden Arbeitgebern (AG)
·
Ausgleich
von Qualifizierungsdefiziten der Teilnehmenden
·
intensive
Betreuung während der Beschäftigung
·
Minderleistungen
der Arbeitnehmer (AN) werden den Arbeitgebern mittels LKZ ausgeglichen
Das Programmvolumen: rund 885
Mill. €.
Der Anteil aus Mitteln des
ESF: rund
470 Mill. €
Förderperiode: 01.01.2014
– 31.12.2020
Laufzeit des Projektes im
JC Lkr. Würzburg: 01.08.2015
– 31.07.2020
Geplante Vermittlung in der
Projektlaufzeit: 01.08.2015
– 31.07.2017
·
30
Personen „Normalförderung“
·
20
Personen „Intensivförderung“
Einstellung des
Betriebsakquisiteurs: 01.08.2015
Einstellung des 1. Coach: 01.11.2015
Einstellung des 2. Coach: 01.04.2017
(voraussichtlich)
Förderfähige Zielgruppe für die Normalförderung:
·
Der Kunde muss im Normalfall über
35 Jahre alt sein, mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung arbeitslos, darf
keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben und darf nicht auf andere
Art und Weise integrierbar sein.
Förderfähige Zielgruppe für die Intensivförderung
·
Der Kunde muss im Normalfall über
35 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung arbeitslos, darf
keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben und darf nicht auf andere
Art und Weise integrierbar sein. Zudem muss ein weiteres, in der Person liegendes
Vermittlungshemmnis vorhanden sein.
Betriebsakquisiteure (BAK)
·
in den Jobcentern. Diese sollen AG
gezielt für die Einstellung von Personen der Zielgruppe gewinnen und AG
beraten. Sie sind zentrales Bindeglied zwischen AG, Jobcenter und Coach des AN.
Sie stimmen sich hinsichtlich der Unternehmensansprache eng mit dem AG-Service
ab und nutzen auch dessen Kontakte.
Coaches
·
beraten und unterstützen jeden
Teilnehmer während der Programmteilnahme -mindestens aber während der ersten
sechs Monate – mit dem Ziel, deren Leistungsvermögen zu steigern, das
Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren
und sie dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.
Verlauf
·
Bisher vermittelte Kunden des Jobcenter Landkreis
Würzburg:
–
Normalförderkunden: 7 Langzeitarbeitslose
–
Intensivförderkunden: 10 Langzeitarbeitslose
–
Vermittelte männliche Teilnehmer: 12 Teilnehmer
–
Vermittelte weibliche Teilnehmer: 5 Teilnehmerinnen
–
Längste Arbeitslosigkeit: 35 Jahre
–
Kürzeste Arbeitslosigkeit: 2,5 Jahre
–
Unbefristete Arbeitsverträge: 12
Verträge
–
Befristete Arbeitsverträge für 24 Monate: 5 Verträge
–
Beschäftigungsverhältnisse (BV) Vollzeit: 8 Verträge
–
BV in TZ(min. 20 Wochenstunden) 9 Verträge
–
Anzahl der teilnehmenden Arbeitgeber: 13 Arbeitgeber
Debatte:
Auf Nachfragen erklärt Herr Kothe, dass im Rahmen des ESF-Programmes
für das Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Plätze bereits fast ausgeschöpft sind
und die Möglichkeit einer Aufstockung geprüft wird. Das Bundesprogramm ist für
Flüchtlinge nicht geeignet, da diese die Aufnahmekriterien nicht erfüllen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss hat die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen.