Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

ESF – Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter (LZA)

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewährt im Rahmen dieses Europäischen Sozialfonds (ESF) Zuwendungen an Jobcenter. Ziel des Projekts ist der Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sollen Perspektiven einer nachhaltigen beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Gezielt sollen Arbeitgeber für langzeitarbeitslose Frauen und Männer gewonnen werden. Darüber hinaus sollen Qualifizierungsdefizite ausgeglichen, teilnehmende Frauen und Männer nach Beschäftigungsaufnahme intensiv betreut und die Beschäftigungsverhältnisse auf diese Weise nachhaltig stabilisiert werden.

 

Ziele des Programms:

·         nachhaltige berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt

·         gezielte Suche nach passenden Arbeitgebern (AG)

·         Ausgleich von Qualifizierungsdefiziten der Teilnehmenden

·         intensive Betreuung während der Beschäftigung

·         Minderleistungen der Arbeitnehmer (AN) werden den Arbeitgebern mittels LKZ ausgeglichen

 

Das Programmvolumen:                                            rund 885 Mill. €.

Der Anteil aus Mitteln des ESF:                                  rund 470 Mill. €

Förderperiode:                                                            01.01.2014 – 31.12.2020

Laufzeit des Projektes im JC Lkr. Würzburg:             01.08.2015 – 31.07.2020

Geplante Vermittlung in der Projektlaufzeit:               01.08.2015 – 31.07.2017

·         30 Personen „Normalförderung“

·         20 Personen „Intensivförderung“

 

Einstellung des Betriebsakquisiteurs:                         01.08.2015

Einstellung des 1. Coach:                                           01.11.2015

Einstellung des 2. Coach:                                           01.04.2017 (voraussichtlich)

Förderfähige Zielgruppe für die Normalförderung:

 

·         Der Kunde muss im Normalfall über 35 Jahre alt sein, mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung arbeitslos, darf keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben und darf nicht auf andere Art und Weise integrierbar sein.

 

Förderfähige Zielgruppe für die Intensivförderung

 

·         Der Kunde muss im Normalfall über 35 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung arbeitslos, darf keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben und darf nicht auf andere Art und Weise integrierbar sein. Zudem muss ein weiteres, in der Person liegendes Vermittlungshemmnis vorhanden sein.

 

Betriebsakquisiteure (BAK)

 

·         in den Jobcentern. Diese sollen AG gezielt für die Einstellung von Personen der Zielgruppe gewinnen und AG beraten. Sie sind zentrales Bindeglied zwischen AG, Jobcenter und Coach des AN. Sie stimmen sich hinsichtlich der Unternehmensansprache eng mit dem AG-Service ab und nutzen auch dessen Kontakte.

 

Coaches

·         beraten und unterstützen jeden Teilnehmer während der Programmteilnahme -mindestens aber während der ersten sechs Monate – mit dem Ziel, deren Leistungsvermögen zu steigern, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren  und sie dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern.

 

Verlauf

·         Bisher vermittelte Kunden des Jobcenter Landkreis Würzburg:

      Normalförderkunden:                                                   7 Langzeitarbeitslose

      Intensivförderkunden:                                     10 Langzeitarbeitslose

 

      Vermittelte männliche Teilnehmer:                             12 Teilnehmer

      Vermittelte weibliche Teilnehmer:                                5 Teilnehmerinnen

 

      Längste Arbeitslosigkeit:                                             35 Jahre

      Kürzeste Arbeitslosigkeit:                                              2,5 Jahre

 

      Unbefristete Arbeitsverträge:                                      12 Verträge

      Befristete Arbeitsverträge für 24 Monate:                    5 Verträge

      Beschäftigungsverhältnisse (BV) Vollzeit:                    8 Verträge

      BV in TZ(min. 20 Wochenstunden)                              9 Verträge

 

      Anzahl der teilnehmenden Arbeitgeber:                     13 Arbeitgeber

 

 

Debatte:

 

Auf Nachfragen erklärt Herr Kothe, dass im Rahmen des ESF-Programmes für das Jahr 2016 zur Verfügung stehenden Plätze bereits fast ausgeschöpft sind und die Möglichkeit einer Aufstockung geprüft wird. Das Bundesprogramm ist für Flüchtlinge nicht geeignet, da diese die Aufnahmekriterien nicht erfüllen.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss hat die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen.