Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach § 46 SGB II in Verbindung mit § 6 b SGB II trägt der Bund auch bei zugelassenen kommunalen Trägern die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, mit Ausnahme der Aufwendung für Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II (Bedarf für Unterkunft und Heizung). Der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten beträgt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 SGB II 84,8 Prozent, der Eigenanteil des örtlichen Trägers beträgt 15,2 Prozent.

 

Die Verteilung der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten Verwaltungskosten und der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erfolgt nach Maßgabe der Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV).

 

Zur Ermittlung der Verteilung der Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (4.366.414.000 Euro) auf die Jobcenter wird - nach Abzug von Beträgen für überregionale und regionale Sonderbedarfe, der von der Bundesagentur für Arbeit überörtlich wahrzunehmenden Aufgaben, des Erstattungsverfahrens für Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und für das von der Bundesagentur für Arbeit bereitzustellende Fachverfahren zur internen Steuerung der Jobcenter - ein Vergleich vorgenommen. Verglichen wird für die Mittelzuweisung 2016 für jedes Jobcenter die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2013 bis Juni 2014 (Jobcenter - Landkreis Würzburg: 1.729) mit der durchschnittlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2014 bis Juni 2015 (Jobcenter - Landkreis Würzburg: 1770). Der Anteil des jeweils höheren Wertes des Jobcenters (Maximalwert) an der Summe der Maximalwerte aller Jobcenter bildet die Basis für die Verteilung der Verwaltungsmittel. Auf der Grundlage der so ermittelten Anteile erfolgt die Verteilung auf die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger. Das Jobcenter Landkreis Würzburg erhält auf Basis dieser einen Anteil an den vom Bund zur Verfügung gestellten Verwaltungsmittel in Höhe von 0,0529 % (Anstieg zum Vorjahr um 0,0013 Prozentpunkte oder 2,5%), das entspricht 2.122.026 Euro. Aufgestockt wird dieser Ansatz durch Ausgabereste aus den Vorjahren in Höhe von insgesamt 174.570 Euro, so dass dem Jobcenter Landkreis Würzburg im direkten Vergleich zum Vorjahr 2.296.596 Euro Verwaltungsmittel für 2016 zugeteilt wurden (Stand 31.03.2016).

Zusätzlich hat die Bundesregierung zur Deckung der flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe für das Jahr 2016 325 Millionen Euro für Verwaltungskosten und 250 Millionen Euro zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden in zwei Tranchen im Verhältnis 60 zu 40 ausgezahlt. Maßstab zur Verteilung der zusätzlichen Mittel (einheitlich für Eingliederungsmittel und Mittel für Verwaltungskosten) ist ein Mix aus zwei Kriterien: Summe der Erstzugänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (gewichtet mit 40 Prozent) und Veränderungen des Bestands von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus diesen acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (gewichtet mit 60 Prozent). Bei beiden Kriterien wird die Anzahl der Zugänge / die absolute Höhe der Bestandsveränderung je Jobcenter jeweils ins Verhältnis zur bundesweiten Gesamtsumme / bundesweiten Bestandsveränderung gesetzt. Der Maßstab wird zur Verteilung beider Tranchen zu Grunde gelegt.

Aus der ersten Tranche hat das Jobcenter - Landkreis Würzburg bereits im Dezember 2015 zusätzliche Verwaltungsmittel in Höhe von 107.055 Euro erhalten. Mit Schreiben vom 26.04.2016 teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit, dass das Jobcenter - Landkreis Würzburg in einer zweiten Tranche weitere 324.220 Euro Verwaltungskosten erhalten wird.

 

Die Verteilung der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten Eingliederungsmittel auf die 408 Jobcenter erfolgt auf Basis des vom BMAS in der Eingliederungsmittel-Verordnung festgelegten Verteilungsmaßstabs; d.h. die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen (eLb) der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ergänzend dazu werden die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen weiterhin durch den sogenannten „Problemdruckindikator“ berücksichtigt. Durch diesen erhalten Jobcenter mit überdurchschnittlicher Grundsicherungsquote Zuschläge, während Jobcenter mit einer unterdurchschnittlichen Grundsicherungsquote Abschläge bei den Eingliederungsmitteln hinnehmen müssen. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Jobcentern guten Grundsicherungsquote des Jobcenters- Landkreis Würzburg bedeutet dies eine weitere Minderung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel, was sich aufgrund der im Leistungsbezug überwiegend verbliebenen Langzeitleistungsbezieher mit erhöhtem Integrations- und Förderbedarf besonders erschwerend auswirkt.

 

Bei durchschnittlich 2.226 eLb im Zeitraum Juli 2014 bis einschließlich Juni 2015 und einer Grundsicherungsquote bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15 – 65 Jahren zum Stand 31.12.2013 in Höhe von 2,1 % errechnet sich ein Anteil an den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Landkreis Würzburg in Höhe von 0,0384 % (Anstieg um 0,0014 Prozentpunkte oder 3,8%). Bei einem Bundesbudget für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 4,146 Mrd. Euro – abzüglich den auch aus diesem Posten bestrittenen Kosten für die Bundesprogramme Beschäftigungspakt für Ältere, Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt - entspricht dies für den Landkreis Würzburg im direkten Vergleich zum Vorjahr 1.365.004 Euro.

Die zusätzlichen Eingliederungsmittel des Bundes aufgrund der flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe für den Landkreis Würzburg belaufen sich in der ersten, bereits ausgezahlten Tranche auf 82.350 Euro. Für das 2. Quartal 2016 hat das Jobcenter weitere 249.400 Euro Eingliederungsmittel erhalten.

 

Seit 2010 wurden die Eingliederungsmittel um mehr als 50 % reduziert. Außerdem werden aus dem Gesamtbudget immer mehr Bundesprogramme finanziert. Im Jahr 2015 wurden die beiden Bundesprogramme „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ und „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gestartet, für die im Jahr 2016 für die im Jahr 2016 aus dem SGB-II-Einglie­derungstitel 160 Millionen Euro (Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit) bzw. 150 Millionen Euro (Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt) vorgesehen sind, die für die normale Verteilung an die Jobcenter nicht mehr zur Verfügung stehen.

Bis zum leichten Anstieg für das Jahr 2016 sanken die zur Verfügung gestellten Verwaltungsmittel seit ihrem Höchststand im Jahr 2010 kontinuierlich. Angesichts des noch nicht abschätzbaren Anstiegs der Fallzahlen aufgrund der hilfeberechtigten Flüchtlinge und der dadurch notwendig werdenden Personalaufstockung ist aber auch durch diesen leichten Anstieg keine spürbare Entlastung zu erwarten. In Anbetracht der allgemeinen Preis- und Personalkostenentwicklung und der gestiegenen Anforderungen auch bzw. gerade im Bereich der Integration – z.B. die 2011 eingeführte und sehr verwaltungsintensive Dokumentationspflicht, verstärkte Anforderungen an Qualitätsmaßstäbe und der hohe Betreuungsbedarf von Langzeitleistungsbeziehern - wird hohes Engagement der Jobcenter allein die Probleme nicht lösen können. Die Kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreiskreistag) haben zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit in verschiedenen Erklärungen bereits darauf hingewiesen.

 

Im Jahr 2014 wurden das Verwaltungsbudget zu 100 % und die Eingliederungsmittel zu 99,3% ausgeschöpft. Insgesamt zurückgegeben wurden somit nur 0,07% der Eingliederungsmittel bzw. 0,03% der gesamten Bundesmittel (Verwaltungs- und Eingliederungsmittel), dies entspricht 943,00 Euro. Im Jahr 2015 betrug die Ausschöpfung der Bundesmittel (Verwaltungs- und Eingliederungsmittel) insgesamt 97,01 %, bedingt durch strikte Ausgabendisziplin im Bereich Integration aufgrund der Mittelauschöpfung des Vorjahres und einige unvorhergesehene Einsparungen bei den Personalkosten durch vakante Stellen und Krankengeldbezugszeiten. Für das Jahr 2016 wird aufgrund des Personalmehrbedarfs, aufgrund steigender Flüchtlingszahlen im Leistungsbezug, erneut mit einem weitgehenden Aufbrauchen der Verwaltungskosten zu rechnen sein. Der Ausschöpfungsgrad der Eingliederungsmittel wird im Wesentlichen davon abhängen, wie viele Flüchtlinge im Jahresverlauf in den Hilfebezug eintreten werden und nach Abschluss der Integrations- und Sprachkurse 2016 noch integriert und gefördert werden können.

 

Hinsichtlich der Budgetentwicklung für die Jahre 2010 bis 2016 und des Ressourcenverbrauchs für die Jahre 2010 bis 2015 wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss hat von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis genommen.