Sitzung: 30.05.2016 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Nach § 46 SGB II
in Verbindung mit § 6 b SGB II trägt der Bund auch bei zugelassenen kommunalen
Trägern die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich
der Verwaltungskosten, mit Ausnahme der Aufwendung für Aufgaben nach § 6 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 SGB II (Bedarf für Unterkunft und Heizung). Der Anteil des Bundes
an den Gesamtverwaltungskosten beträgt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 SGB II 84,8
Prozent, der Eigenanteil des örtlichen Trägers beträgt 15,2 Prozent.
Die Verteilung
der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten
Verwaltungskosten und der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
erfolgt nach Maßgabe der Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV).
Zur Ermittlung der Verteilung der Verwaltungskosten für die Durchführung
der Grundsicherung für Arbeitsuchende (4.366.414.000 Euro) auf die Jobcenter
wird - nach Abzug von Beträgen für überregionale und regionale Sonderbedarfe,
der von der Bundesagentur für Arbeit überörtlich wahrzunehmenden Aufgaben, des
Erstattungsverfahrens für Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen und für das von der Bundesagentur für Arbeit bereitzustellende
Fachverfahren zur internen Steuerung der Jobcenter - ein Vergleich vorgenommen.
Verglichen wird für die Mittelzuweisung
2016 für jedes Jobcenter die durchschnittliche Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2013 bis Juni 2014 (Jobcenter -
Landkreis Würzburg: 1.729) mit der durchschnittlichen Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2014 bis Juni 2015 (Jobcenter -
Landkreis Würzburg: 1770). Der Anteil des jeweils höheren Wertes des Jobcenters
(Maximalwert) an der Summe der Maximalwerte aller Jobcenter bildet die Basis
für die Verteilung der Verwaltungsmittel. Auf der Grundlage der so ermittelten
Anteile erfolgt die Verteilung auf die Bundesagentur für Arbeit und die
zugelassenen kommunalen Träger. Das Jobcenter Landkreis Würzburg erhält auf
Basis dieser einen Anteil an den vom Bund zur Verfügung gestellten
Verwaltungsmittel in Höhe von 0,0529 % (Anstieg zum Vorjahr um 0,0013
Prozentpunkte oder 2,5%), das entspricht 2.122.026 Euro. Aufgestockt wird
dieser Ansatz durch Ausgabereste aus den Vorjahren in Höhe von insgesamt
174.570 Euro, so dass dem Jobcenter Landkreis Würzburg im direkten Vergleich
zum Vorjahr 2.296.596 Euro Verwaltungsmittel für 2016 zugeteilt wurden (Stand
31.03.2016).
Zusätzlich hat die Bundesregierung zur
Deckung der flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe für das Jahr 2016 325 Millionen
Euro für Verwaltungskosten und 250 Millionen Euro zur Eingliederung in Arbeit
zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden in zwei Tranchen im Verhältnis 60
zu 40 ausgezahlt. Maßstab zur Verteilung der zusätzlichen Mittel (einheitlich
für Eingliederungsmittel und Mittel für Verwaltungskosten) ist ein Mix aus zwei
Kriterien: Summe der Erstzugänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus
den acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern (gewichtet mit
40 Prozent) und Veränderungen des Bestands von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten aus diesen acht zugangsstärksten nichteuropäischen Asylherkunftsländern
(gewichtet mit 60 Prozent). Bei beiden Kriterien wird die Anzahl der Zugänge /
die absolute Höhe der Bestandsveränderung je Jobcenter jeweils ins Verhältnis
zur bundesweiten Gesamtsumme / bundesweiten Bestandsveränderung gesetzt. Der Maßstab
wird zur Verteilung beider Tranchen zu Grunde gelegt.
Aus der ersten Tranche hat das Jobcenter -
Landkreis Würzburg bereits im Dezember 2015 zusätzliche Verwaltungsmittel in
Höhe von 107.055 Euro erhalten. Mit Schreiben vom 26.04.2016 teilte das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) mit, dass das Jobcenter - Landkreis Würzburg in
einer zweiten Tranche weitere 324.220 Euro Verwaltungskosten erhalten wird.
Die Verteilung
der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten Eingliederungsmittel auf die 408
Jobcenter erfolgt auf Basis des vom BMAS in der Eingliederungsmittel-Verordnung
festgelegten Verteilungsmaßstabs; d.h. die Verteilung der Eingliederungsmittel
erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Bezieher
von Leistungen (eLb) der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ergänzend dazu
werden die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen weiterhin durch den
sogenannten „Problemdruckindikator“ berücksichtigt. Durch diesen erhalten
Jobcenter mit überdurchschnittlicher Grundsicherungsquote Zuschläge, während
Jobcenter mit einer unterdurchschnittlichen Grundsicherungsquote Abschläge bei
den Eingliederungsmitteln hinnehmen müssen. Aufgrund der im Vergleich zu
anderen Jobcentern guten Grundsicherungsquote des Jobcenters- Landkreis
Würzburg bedeutet dies eine weitere Minderung der zur Verfügung stehenden
Eingliederungsmittel, was sich aufgrund der im Leistungsbezug überwiegend
verbliebenen Langzeitleistungsbezieher mit erhöhtem Integrations- und Förderbedarf
besonders erschwerend auswirkt.
Bei
durchschnittlich 2.226 eLb im Zeitraum Juli 2014 bis einschließlich Juni 2015
und einer Grundsicherungsquote bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15 – 65
Jahren zum Stand 31.12.2013 in Höhe von 2,1 % errechnet sich ein Anteil an den
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Landkreis Würzburg in Höhe von
0,0384 % (Anstieg um 0,0014 Prozentpunkte oder 3,8%). Bei einem Bundesbudget
für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 4,146 Mrd. Euro – abzüglich den
auch aus diesem Posten bestrittenen Kosten für die Bundesprogramme
Beschäftigungspakt für Ältere, Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale
Teilhabe am Arbeitsmarkt - entspricht dies für den Landkreis Würzburg im
direkten Vergleich zum Vorjahr 1.365.004 Euro.
Die zusätzlichen Eingliederungsmittel des
Bundes aufgrund der flüchtlingsinduzierten Mehrbedarfe für den Landkreis
Würzburg belaufen sich in der ersten, bereits ausgezahlten Tranche auf 82.350
Euro. Für das 2. Quartal 2016 hat das Jobcenter weitere 249.400 Euro
Eingliederungsmittel erhalten.
Seit 2010 wurden
die Eingliederungsmittel um mehr als 50 % reduziert. Außerdem werden aus dem
Gesamtbudget immer mehr Bundesprogramme finanziert. Im Jahr 2015 wurden die
beiden Bundesprogramme „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ und „Soziale
Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gestartet, für die im Jahr 2016 für die im Jahr 2016
aus dem SGB-II-Eingliederungstitel 160 Millionen Euro (Abbau von
Langzeitarbeitslosigkeit) bzw. 150 Millionen Euro (Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)
vorgesehen sind, die für die normale Verteilung an die Jobcenter nicht mehr zur
Verfügung stehen.
Bis zum leichten
Anstieg für das Jahr 2016 sanken die zur Verfügung gestellten Verwaltungsmittel
seit ihrem Höchststand im Jahr 2010 kontinuierlich. Angesichts des noch nicht
abschätzbaren Anstiegs der Fallzahlen aufgrund der hilfeberechtigten
Flüchtlinge und der dadurch notwendig werdenden Personalaufstockung ist aber
auch durch diesen leichten Anstieg keine spürbare Entlastung zu erwarten. In
Anbetracht der allgemeinen Preis- und Personalkostenentwicklung und der
gestiegenen Anforderungen auch bzw. gerade im Bereich der Integration – z.B.
die 2011 eingeführte und sehr verwaltungsintensive Dokumentationspflicht,
verstärkte Anforderungen an Qualitätsmaßstäbe und der hohe Betreuungsbedarf von
Langzeitleistungsbeziehern - wird hohes Engagement der Jobcenter allein die
Probleme nicht lösen können. Die Kommunalen Spitzenverbände (Deutscher
Städtetag und Deutscher Landkreiskreistag) haben zusammen mit der Bundesagentur
für Arbeit in verschiedenen Erklärungen bereits darauf hingewiesen.
Im Jahr 2014
wurden das Verwaltungsbudget zu 100 % und die Eingliederungsmittel zu 99,3%
ausgeschöpft. Insgesamt zurückgegeben wurden somit nur 0,07% der
Eingliederungsmittel bzw. 0,03% der gesamten Bundesmittel (Verwaltungs- und
Eingliederungsmittel), dies entspricht 943,00 Euro. Im Jahr 2015 betrug die
Ausschöpfung der Bundesmittel (Verwaltungs- und Eingliederungsmittel) insgesamt
97,01 %, bedingt durch strikte Ausgabendisziplin im Bereich Integration
aufgrund der Mittelauschöpfung des Vorjahres und einige unvorhergesehene
Einsparungen bei den Personalkosten durch vakante Stellen und
Krankengeldbezugszeiten. Für das Jahr 2016 wird aufgrund des
Personalmehrbedarfs, aufgrund steigender Flüchtlingszahlen im Leistungsbezug,
erneut mit einem weitgehenden Aufbrauchen der Verwaltungskosten zu rechnen
sein. Der Ausschöpfungsgrad der Eingliederungsmittel wird im Wesentlichen davon
abhängen, wie viele Flüchtlinge im Jahresverlauf in den Hilfebezug eintreten
werden und nach Abschluss der Integrations- und Sprachkurse 2016 noch
integriert und gefördert werden können.
Hinsichtlich der
Budgetentwicklung für die Jahre 2010 bis 2016 und des Ressourcenverbrauchs für
die Jahre 2010 bis 2015 wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.
Um Kenntnisnahme
wird gebeten.
Beschluss:
Der Sozialausschuss hat von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis genommen.