Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Auch für das Jahr 2016 wurde an dem 2013 probeweise ab dem Jahr 2014 eingeführte dezentrale Planungsverfahren für die Zielvereinbarung zwischen dem StMAS und dem Landkreis Würzburg festgehalten.

 

Mit Schreiben vom 24.08.2015 wurde das dezentrale Zielvereinbarungsverfahren ein­geleitet und dem Jobcenter - Landkreis Würzburg die gemeinsamen Planungsgrundlagen der Zielsteuerung sowie der Leitfaden für die Planung für das Jahr 2016 übermittelt und das Jobcenter - Landkreis Würzburg aufgefordert, bis zum 23.11.2015 Vorschläge zu den Zielwerten 2 und 3 an das StMAS zu senden.

 

Im Vergleich zu den Vorjahren wurde die Planung der Zielwerte durch die weitgehend unbestimmbaren Auswirkungen des Faktors „Flucht und Asyl“ erschwert. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, erfolgte durch das Jobcenter - Landkreis Würzburg eine zweistufige Planung der Zielwerte: auf Basis der übermittelten Planungsunterlagen, der Analyse der örtlichen Rahmenbedingungen, der Ziele und Strategien des Jobcenter in Bezug auf arbeitsmarktpolitische Instrumente, der organisatorischen Veränderungen mit Auswirkung auf die Leistungen und Ergebnisse und der Analyse der Zielerreichung des Jahres 2015 wurden Zielwerte ohne Einfluss des zum Ende letzten Jahres noch nicht abzuschätzenden Faktors „Flucht und Asyl“ bestimmt. In einer zweiten Stufe wurde dann versucht, anhand der damals vorliegenden Zahlen und den geschätzten Auswirkungen die Folgen für die zuvor ermittelten Zielwerte zu bestimmen. Dabei war allen Beteiligten klar, dass die Erreichung der derart ermittelten Zielwerte von zahlreichen Unwägbarkeiten abhängen würde. Mit E-Mail vom 19.11.2015 unterbreitete das Jobcenter dem StMAS ein Planungsdokument mit folgenden Angebotswerten:

 

Ziel 2:

 

Das Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters - Landkreis Würzburg um nicht mehr als 7 % im Vergleich zum Vorjahr sinkt.

 

Ziel 3:

 

Das Ziel ist im Jahr 2015 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern beim Jobcenter - Landkreis Würzburg gegenüber dem Vorjahr um mindestens 0,25 % sinkt.

 

Mit Schreiben vom 19.01.2016 teilte das StMAS mit, dass es die von uns angebotenen Zielwerte für den Entwurf der Zielvereinbarung übernommen hat und auf die Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den aggregierten Angebotswerten wartet. Als Ziel 4 wurde in die Vereinbarung aufgenommen, dass der Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. Hier wurde kein konkreter Zielwert, sondern lediglich die Beobachtung der Ergänzungsgröße „Integrationsquote der Alleinerziehenden“ vereinbart. Die Aufnahme weiterer, zusätzlicher Ziele wurde weder vom StMAS noch vom Landkreis Würzburg angestrebt.

 

Die nach Abstimmung mit dem Bundesministerium durch das StMAS zugeleitete und unterzeichnete Zielvereinbarung wurde am 22.02.2016 von Herrn Landrat Nuß gegengezeichnet.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss hat die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis genommen.