Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Anlagen:

1 Übersicht der Pflegegeldsätze ab 01.07.2016

1 Übersicht der bisherigen Pflegegeldsätze seit 01.01.2016

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 13.05.2013 wurde die Fortschreibung der vom Landkreis gewährten Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII nach den jeweiligen Anpassungen der Pauschalen in den Empfehlungen des Bayer. Landkreistags und Bayer. Städtetags beschlossen.

 

Die Pflegepauschale setzt sich aus dem altersabhängigen Unterhaltsbedarf des Pflegekindes sowie einem Erziehungsbeitrag zusammen. Der Erziehungsbeitrag soll den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten.

 

Die aktuelle Empfehlung sieht neben der Anpassung des Unterhaltsbedarfes (in Anlehnung an die Mindestunterhaltsverordnung) auch eine Erhöhung des Erziehungsbeitrages von bisher 251,00 € auf 300,00 € vor.

 

Die Erhöhung des Erziehungsbeitrags ist als Anerkennungsleistung der Vollzeitpflege gekoppelt an die Erhöhung der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege. Dabei ist das Abstandsgebot der Tagespflege zur Vollzeitpflege zu berücksichtigen.

 

Bereits mit der Änderung der laufenden Geldleistung in der qualifizierten Tagespflege zum 01.07.2014 (Beschluss Kreisausschuss vom 03.05.2014) wurde von der Empfehlung des Bay. Landkreistags und des Bay. Städtetags für die Vollzeitpflege und der qualifizierten Tagespflege abgewichen. Der Erziehungsbeitrag wurde auf 300,00 €, der Anerkennungsbetrag in der qualifizierten Tagespflege auf 325,00 € für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und 210,00 € bei Kindern über 3 Jahren festgelegt.

 

Mit Beschluss des Kreistags vom 11.03.2016 wurde mit der Änderungssatzung zur Satzung über die qualifizierte Tagespflege die laufende Geldleistung in der qualifizierten Tagespflege entsprechend der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 30.11.2015 beschlossen.

 

Die dortige Erhöhung des Anerkennungsbetrages von 325,00 € auf 350,00 € erfordert nunmehr auch eine Erhöhung des Erziehungsbeitrages in der Vollzeitpflege.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, ab 01.07.2016 den Erziehungsbeitrag in der Vollzeitpflege von bisher 300,00 € auf 350,00 € zu erhöhen.

 

Damit würden sich folgende Pflegesätze ergeben:

 

 

Pflegepauschale

Lebensjahr

0 - 6

7 - 12

ab 13

Unterhaltsbedarf

478,00 €

578,00 €

708,00 €

Erziehungsbeitrag

350,00 €

350,00 €

350,00 €

Pflegepauschale

828,00 €

928,00 €

1.058,00 €

./. 1/2 Kindergeld

95,00 €

95,00 €

95,00 €

Pflegegeld

733,00 €

833,00 €

963,00 €

 

Bisheriges Pflegegeld

655,00 €

749,00 €

873,00 €

 

 

Bei aktuell rund 145 Fällen in der Vollzeitpflege betragen die Mehrkosten ca. 87.000,00 € pro Jahr (in 2016 rund 43.500,00 €). Bei der Aufstellung des Jugendhilfehaushaltes für 2016 wurde beim betroffenen Produktkonto ein Puffer für Mehrausgaben eingeplant, so dass diese gedeckt sind.

 

Mit Beschluss vom 11.04.2016 empfiehlt der Jugendhilfeausschuss der Erhöhung des Erziehungsbeitrages ab 01.07.2016 auf 350,00 € zuzustimmen.

 

 

Debatte:

 

Den Vorsitz hat stellvertretende Landrätin Frau Haupt-Kreutzer.

 

Es erfolgt kein Sachvortrag.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Der Erziehungsbeitrag in der Vollzeitpflegepauschale wird rückwirkend zum 01.07.2016 auf monatlich 350,00 € festgesetzt.


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 b

 

Zur Kenntnis an GB 3, FB 31 a, FB 31 c