Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:        

 

Förderrichtlinien im Entwurf

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Kreistag auf Antrag der Behindertenbeauftragten beschlossen, einen Betrag von 15.000 €, vorerst für zwei Jahre, zur Förderung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit bereitzustellen. Dieser Betrag wurde inzwischen in den Haushaltsplan eingearbeitet, welcher der Regierung von Unterfranken vorgelegt wurde. Sofern von dort keine Beanstandungen erfolgen, sind die Modalitäten der Förderung festzulegen. Aus diesem Grund wurden, in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten, beiliegende Förderrichtlinien erarbeitet. In diese Richtlinien wurde der von der Behindertenbeauftragten beabsichtigte Förderzweck näher definiert und der Antrags- und Auszahlungsmodus festgelegt. Sie werden in Kraft gesetzt, sobald die Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zum Haushalt vorliegt und von dort keine Einwände gegen die Förderung erhoben werden.

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiter Künzig erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die vorliegenden Förderrichtlinien für Maßnahmen zur Barrierefreiheit zur Kenntnis und stimmt diesen zu.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, GB 2, Behindertenbeauftragte – Frau Schäfer