Anlagen:          2 Anträge

 

 

1.    „Der Kreistag, befasst sich zukünftig im Dezember mit den Haushaltsberatungen.“

 

 

Herr Krug, Leiter des Zentralen Steuerungs- und Servicebereichs, nimmt zu dem vorliegenden Antrag Stellung. Er teilt mit, dass es zwar machbar sei, die Haushaltsberatungen bereits im Dezember zu führen, allerdings würden zu dem Zeitpunkt keine fundierten Zahlen vorliegen. Dies liege daran, dass für die Erstellung des Haushaltsplanes ein halbes Jahr Vorlauf benötigt werde. Zu diesem Zeitpunkt könne noch keine Aussage zur Umlagekraft, zu den Schlüsselzuweisungen und zur Bezirksumlage gemacht werden.

 

Landrat Nuß schlägt vor, die Haushaltsberatungen zu belassen wie bisher gehandhabt. Dadurch könne man den Gemeinden verlässlichere Zahlen vorgelegen.

 

 

Ergebnis:               zur Kenntnis genommen

 

 

Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2

 

 

 

2.    „Der Landkreis stellt seine freiwilligen Leistungen in Bezug auf die vertiefte Berufsorientierung in der Arbeitslosenhilfe ein.“

 

 

Landrat Nuß schlägt vor, den Antrag zurückzustellen und in der nächsten Fraktionssprecherrunde zu diskutieren.

 

 

Ergebnis:               Antrag zurückgestellt

 

 

 

Zur weiteren Veranlassung an ZB, S

 

Zur Kenntnis an