Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2014 dem Neubau eines Schul- und Vereinshallenbades an der Wolffskeel-Realschule Würzburg gemeinsam mit der Stadt Würzburg grundsätzlich zugestimmt und die Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg zum Betrieb der Wolffskeel-Realschule entsprechend geändert.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2015 nach der Durchführung des VOF-Verfahrens der Beauftragung des Büros Fritz Planung GmbH, Bad Urach, mit den Generalplanungsleistungen einschließlich der Bauüberwachung für die Errichtung eines neuen Schul- und Vereinshallenbades an der Wolffskeel-Realschule Würzburg zugestimmt. Die Baumaßnahme wird vom Kölner Büro der Fritz Planung GmbH aus betreut.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 02.05.2016 stellt das Büro Fritz Planung GmbH durch den Projektleiter, Herrn Dipl.Ing. Architekt Fawzi Scheib, und den für die Planung zuständigen Architekten Siddik Cicin die aktuellen Planentwürfe vor, zusammen mit der derzeitigen Kostenschätzung und dem Bauzeitenplan.

 

Vor dem jetzt anstehenden Einstieg in die konkrete Entwurfsplanung (HOAI-Leistungsphase 3) ist die endgültige Festlegung der Beckentiefe erforderlich.

 

Grundlage der bisherigen Entscheidungen von Kreistag und Stadtrat Würzburg war stets der  Bau eines Hallenbades, das ausschließlich für Schulen, Vereine und sonstige geschlossene Nutzergruppen zugänglich sein soll. Das Hallenbad ist als Doppelübungsstätte für den Schulschwimmsport anerkannt mit einem Schwimmbecken von 12,5 m x 25 m. Für die schulische Nutzung sehen die Sportstättenempfehlungen der Regierung von Unterfranken eine Beckentiefe von 0,90 m bis 1,80 m vor. Diese Beckengröße und Beckentiefe lagen den bisherigen Beschlüssen von Kreistag und Stadtrat zugrunde und wurden auch für das VOF-Verfahren verwendet.

 

Die aktuelle Kostenschätzung (HOAI-Leistungsphase 2) des Büros Fritz Planung GmbH beläuft sich auf 5.955.741,44 € brutto. Die Kostenschätzung wird auf der Basis von Kostenrichtwerten ermittelt. Bei der Kostenberechnung, die zusammen mit der Entwurfsplanung erstellt wird (HOAI-Leistungsphase 3) sind Abweichungen von +/- 30% zulässig.

 

Während des bisherigen Entscheidungsprozesses sind Vertreter der DLRG und der Tauchsportgruppe Würzburg e. V., auf die Stadt und den Landkreis zugetreten mit der Bitte, bei dem neuen Wolffskeel-Hallenbad eine Beckentiefe bis zu 3,80 m und auch eine Sprunganlage vorzusehen. Da das Wolffskeel-Bad das Hallenbad Lindleinsmühle ersetzen soll, welches über eine Wassertiefe bis zu 3,80 m verfügt, wird befürchtet, dass dauerhaft in Würzburg zu wenige Schwimmbäder mit einer ausreichenden Tiefe für die Tauchausbildung vorhanden sind. Neben der Tauchausbildung wird diese Beckentiefe auch für die Abteilung Unterwasser-Rugby der Tauchsportgruppe benötigt.

 

Um dieses Anliegen umfassend prüfen zu können, wurde das Planungsbüro beauftragt, die Mehrkosten zu ermitteln, die bei der Umsetzung einer größeren Beckentiefe anfallen würden. Nach den bisherigen Berechnungen des Planungsbüros würden bei einer Ausweitung der Beckentiefe auf 0,90 m bis 3,50 m demnach Mehrkosten in Höhe von ca. 309.400,00 € brutto anfallen. Wenn zusätzlich noch eine Sprunganlage mit einem 1-m-Brett und einer 3-m-Plattform errichtet werden würde (erforderliche Beckentiefe dann 3,80 m), belaufen sich die Mehrkosten auf insgesamt ca. 794.920,00 € brutto. Im laufenden Betrieb würden lt. Planungsbüro allerdings kaum Mehrkosten anfallen, da hierfür vorrangig die Größe der Wasseroberfläche ausschlaggebend ist. Hier gibt es allerdings keinen Unterschied. Lediglich beim Erst- oder späteren Neubefüllen des Beckens fallen durch die größere Wassermenge Mehrkosten an.

 

Seitens der Regierung von Unterfranken werden die Kosten für eine größere Beckentiefe als die in den Sportstättenempfehlungen vorgegebenen 1,80 m nicht als förderfähig anerkannt, ebenso wenig die Mehrkosten für eine Sprunganlage.

 

Bei der Entscheidung über die Beckentiefe ist neben den Kosten zu berücksichtigen, dass das neue Hallenbad vorrangig dauerhaft dem Schulschwimmunterricht an der Wolffskeel-Realschule, den städtischen Schulen im weiteren Umfeld und – aus Sicht des Landkreises sehr wichtig – der Schulen in den nordwestlichen Landkreisgemeinden dienen soll. Die Verbesserung der Schwimmfähigkeit der Bevölkerung im Landkreis durch das dauerhafte Vorhalten des Hallenbades für den Schulschwimmsport in diesem Bereich des Landkreises, und damit das Erlenen des Schwimmens von Kindesbeinen an, ist der Hauptgrund für den Landkreis, sich an dem neuen Hallenbad zu beteiligen.

 

Aus diesem Grund wurde die Regierung von Unterfranken um eine sportfachliche Stellungnahme zur Beckentiefe des geplanten Hallenbades gebeten. Die Regierung von Unterfranken teilt hierzu mit Schreiben vom 24.03.2016 mit, dass gerade im Grundschulbereich, wo elementarer Anfängerschwimmunterricht vorrangig betrieben wird, auf die Sicherheit und die damit verbundene Minimierung des Unfallrisikos größtmöglicher Wert gelegt werden muss. Eine Wassertiefe von mehr als den in den Sportstättenempfehlungen vorgesehenen 1,80 m Beckentiefe stellt demnach ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, das die Schwimmlehrkraft mit einschätzen und beherrschen muss. Schwimmlehrkräfte einer Schule, die eigenverantwortlich Schwimmunterricht erteilen, müssen über eine eigene Schwimmqualifikation verfügen, die auch eine zwingend vorgeschriebene Rettungsfähigkeit voraussetzt. Hierbei wird sowohl bei der universitären Sportlehrerausbildung als auch bei entsprechenden Nachqualifikationen das Rettungsabzeichen in Bronze verlangt. Dieses beinhaltet das Retten aus einer Tiefe von 2,0 m  bis 3,0 m. Erst ab dem Rettungsabzeichen in Silber wird eine Rettungsfähigkeit aus 3,0 m bis 5,0 m nachgewiesen.

 

Es steht lt. Regierung von Unterfranken außer Frage, dass die Rettung eines verunfallten Kindes in einem Becken mit einer größeren Maximaltiefe als 1,80 m deutlich problematischer ist. Aus diesen Gründen empfiehlt die Regierung von Unterfranken aus sportfachlicher Sicht nachhaltig die Maximalwassertiefe von 1,80 m.

 

Den Vereinen mit einem Interesse an einer darüber hinaus gehenden Wassertiefe kann entgegengehalten werden, dass es in Würzburg im Nautiland (Beckentiefe 1,80 m bis 3,50 m), im Hallenbad der Bereitschaftspolizei (Beckentiefe bis 4,00 m) und im Hallenbad der Universität (Beckentiefe 1,05 m bis 3,25 m) weitere Schwimmbecken mit großen Wassertiefen zur Verfügung stehen. Im Sommerhalbjahr steht ggf. zudem das Springerbecken des Dallenbergbades mit einer Beckentiefe von 3,00 m bis 4,65 m zur Verfügung.

 

Die Stadt Würzburg befasst sich mit der aktuellen Planung und der Entscheidung über die Beckentiefe zeitgleich im Kultur- und Sportausschuss am 28.04.2016 und in der Stadtratssitzung am 12.05.2016. Zudem wird das Vorhaben am 22.04.2016 in der Kommission für Stadtbild und Architektur der Stadt Würzburg behandelt.

 

Eine abschließende Entscheidung über den Neubau des Hallenbades der Wolffskeel-Realschule durch den Kreistag und Stadtrat erfolgt nach Vorlage der Kostenberechnung durch das Planungsbüro (HOAI-Leistungsphase 3).

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die vom Büro Fritz Planung GmbH vorgestellte aktuelle Planung des neuen Hallenbades an der Wolffskeel-Realschule einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans und der Kostenschätzung (HOAI-Leistungsphase 2) zur Kenntnis.

 

Für die weitere Planung des Hallenbades wird eine Beckentiefe entsprechend den Sportstättenempfehlungen der Regierung von Unterfranken von 0,90 m bis 1,80 m festgelegt.

 

 


 

Debatte:

 

Landrat Nuß gibt zunächst einen kurzen Rückblick über die Intention, die zum Bau eines gemeinsamen Hallenbades zwischen der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg geführt haben. Er informiert, dass sich der Kulturausschuss der Stadt Würzburg in seiner letzten Sitzung mit breiter Mehrheit für eine größere Beckentiefe ausgesprochen habe. Hierzu erläutert er die Gründe. Er weist darauf hin, dass der Stadtrat sich in seiner Sitzung am 12.05.2016 mit dem Planungsentwurf und der Beckentiefe beschäftigen werde.

 

Er äußert seine Bedenken zu der größeren Beckentiefe. Oberste Priorität sei die Nutzung als Schulschwimmbad. Bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen könne er sich auch eine größere Beckentiefe vorstellen.

 

Fachbereichsleiter Dürr erläutert zusammenfassend den Sachverhalt. Die Architekten Scheib und Cicin vom Büro Fritz Planung GmbH stellen anhand einer Power-Point-Präsentation die Planentwürfe, die geschätzten Kosten sowie den Bauzeitplan für das Schwimmbad vor.

 

Es entwickelt sich eine Debatte mit Wortmeldungen der Kreisräte Wolfshörndl, Ländner (MdL), Henneberger, Stichler, Fiederling, Joßberger, Eberth sowie der Kreisrätinnen Schäfer und Heußner.

 

Fragen aus dem Gremium zur Beckentiefe, zu Sicherheitsvorkehrungen, zur Sprunganlage, zu einem Komforteinstieg, zu den Förderzuschüssen sowie zu einer evtl. späteren Nutzung als öffentliches Schwimmbad werden von den Architekten beantwortet. Für Wichtig erachtet werde der Einbau eines Liftes. Was die Nutzung des Hallenbades durch die Vereine (DLRG, Tauchverein) angehe, so könne man sich eine Kompromisslösung vorstellen.

 

Nach kurzer Diskussion hinsichtlich Beckentiefe sowie Sprunganlage einigt man sich, drei Viertel des 25-Meter-Beckens mit einer Wassertiefe zwischen 0,90 – 1,80 m und  ein Viertel des Beckens mit einer Wassertiefe von bis zu 3,50 m  auszustatten. Von einer Sprunganlage wird Abstand genommen. Sollte sich der Stadtrat der Stadt Würzburg für eine Sprunganlage entscheiden, so werde sich der Landkreis Würzburg nicht an den Mehrkosten für die Sprunganlage beteiligen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die vom Büro Fritz Planung GmbH vorgestellte aktuelle Planung des neuen Hallenbades an der Wolffskeel-Realschule einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans und der Kostenschätzung (HOAI-Leistungsphase 2) zur Kenntnis.

 

Wenn ausreichende Absicherungsmaßnahmen möglich sind, ist der Kreisausschuss damit einverstanden, dass die Wassertiefe in drei Viertel der Fläche 0,90 bis 1,80 m beträgt, das restliche eine Viertel kann dann auf eine Tiefe bis zu 3,50 m abgesenkt werden.

 

An den Mehrkosten für eine Sprunganlage beteiligt sich der Landkreis Würzburg nicht.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, KrPA