Sitzung: 02.05.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2014 dem Neubau eines
Schul- und Vereinshallenbades an der Wolffskeel-Realschule Würzburg gemeinsam
mit der Stadt Würzburg grundsätzlich zugestimmt und die Vereinbarung zwischen
Stadt und Landkreis Würzburg zum Betrieb der Wolffskeel-Realschule entsprechend
geändert.
Der Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.11.2015 nach
der Durchführung des VOF-Verfahrens der Beauftragung des Büros Fritz
Planung GmbH, Bad Urach, mit den Generalplanungsleistungen einschließlich der
Bauüberwachung für die Errichtung eines neuen Schul- und Vereinshallenbades an
der Wolffskeel-Realschule Würzburg zugestimmt. Die Baumaßnahme wird vom Kölner
Büro der Fritz Planung GmbH aus betreut.
In der Sitzung des Kreisausschusses am
02.05.2016 stellt das Büro Fritz Planung GmbH durch den Projektleiter, Herrn
Dipl.Ing. Architekt Fawzi Scheib, und den für die Planung zuständigen
Architekten Siddik Cicin die aktuellen Planentwürfe vor, zusammen mit der
derzeitigen Kostenschätzung und dem Bauzeitenplan.
Vor dem jetzt anstehenden Einstieg in die
konkrete Entwurfsplanung (HOAI-Leistungsphase 3) ist die endgültige Festlegung
der Beckentiefe erforderlich.
Grundlage der bisherigen Entscheidungen von
Kreistag und Stadtrat Würzburg war stets der
Bau eines Hallenbades, das ausschließlich
für Schulen, Vereine und sonstige geschlossene Nutzergruppen zugänglich sein
soll. Das Hallenbad ist als Doppelübungsstätte für den Schulschwimmsport
anerkannt mit einem Schwimmbecken von 12,5 m x 25 m. Für die schulische Nutzung
sehen die Sportstättenempfehlungen der Regierung von Unterfranken eine Beckentiefe
von 0,90 m bis 1,80 m vor. Diese Beckengröße und Beckentiefe lagen den
bisherigen Beschlüssen von Kreistag und Stadtrat zugrunde und wurden auch für
das VOF-Verfahren verwendet.
Die aktuelle Kostenschätzung (HOAI-Leistungsphase 2) des Büros Fritz
Planung GmbH beläuft sich auf 5.955.741,44 € brutto. Die Kostenschätzung wird
auf der Basis von Kostenrichtwerten ermittelt. Bei der Kostenberechnung, die
zusammen mit der Entwurfsplanung erstellt wird (HOAI-Leistungsphase 3) sind
Abweichungen von +/- 30% zulässig.
Während des bisherigen Entscheidungsprozesses sind Vertreter der DLRG
und der Tauchsportgruppe Würzburg e. V., auf die Stadt und den Landkreis
zugetreten mit der Bitte, bei dem neuen Wolffskeel-Hallenbad eine Beckentiefe
bis zu 3,80 m und auch eine Sprunganlage vorzusehen. Da das Wolffskeel-Bad das Hallenbad
Lindleinsmühle ersetzen soll, welches über eine Wassertiefe bis zu 3,80 m verfügt,
wird befürchtet, dass dauerhaft in Würzburg zu wenige Schwimmbäder mit einer
ausreichenden Tiefe für die Tauchausbildung vorhanden sind. Neben der
Tauchausbildung wird diese Beckentiefe auch für die Abteilung Unterwasser-Rugby
der Tauchsportgruppe benötigt.
Um dieses Anliegen umfassend prüfen zu können, wurde das Planungsbüro
beauftragt, die Mehrkosten zu ermitteln, die bei der Umsetzung einer größeren
Beckentiefe anfallen würden. Nach den bisherigen Berechnungen des Planungsbüros
würden bei einer Ausweitung der Beckentiefe auf 0,90 m bis 3,50 m demnach
Mehrkosten in Höhe von ca. 309.400,00 € brutto anfallen. Wenn zusätzlich noch
eine Sprunganlage mit einem 1-m-Brett und einer 3-m-Plattform errichtet werden
würde (erforderliche Beckentiefe dann 3,80 m), belaufen sich die Mehrkosten auf
insgesamt ca. 794.920,00 € brutto. Im laufenden Betrieb würden lt. Planungsbüro
allerdings kaum Mehrkosten anfallen, da hierfür vorrangig die Größe der
Wasseroberfläche ausschlaggebend ist. Hier gibt es allerdings keinen Unterschied.
Lediglich beim Erst- oder späteren Neubefüllen des Beckens fallen durch die
größere Wassermenge Mehrkosten an.
Seitens der Regierung von Unterfranken werden die Kosten für eine
größere Beckentiefe als die in den Sportstättenempfehlungen vorgegebenen 1,80 m
nicht als förderfähig anerkannt, ebenso wenig die Mehrkosten für eine
Sprunganlage.
Bei der Entscheidung über die Beckentiefe ist neben den Kosten zu
berücksichtigen, dass das neue Hallenbad vorrangig dauerhaft dem
Schulschwimmunterricht an der Wolffskeel-Realschule, den städtischen Schulen im
weiteren Umfeld und – aus Sicht des Landkreises sehr wichtig – der Schulen in
den nordwestlichen Landkreisgemeinden dienen soll. Die Verbesserung der
Schwimmfähigkeit der Bevölkerung im Landkreis durch das dauerhafte Vorhalten
des Hallenbades für den Schulschwimmsport in diesem Bereich des Landkreises,
und damit das Erlenen des Schwimmens von Kindesbeinen an, ist der Hauptgrund
für den Landkreis, sich an dem neuen Hallenbad zu beteiligen.
Aus diesem Grund wurde die Regierung von Unterfranken um eine
sportfachliche Stellungnahme zur Beckentiefe des geplanten Hallenbades gebeten.
Die Regierung von Unterfranken teilt hierzu mit Schreiben vom 24.03.2016 mit,
dass gerade im Grundschulbereich, wo elementarer Anfängerschwimmunterricht
vorrangig betrieben wird, auf die Sicherheit und die damit verbundene
Minimierung des Unfallrisikos größtmöglicher Wert gelegt werden muss. Eine
Wassertiefe von mehr als den in den Sportstättenempfehlungen vorgesehenen 1,80
m Beckentiefe stellt demnach ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar, das die
Schwimmlehrkraft mit einschätzen und beherrschen muss. Schwimmlehrkräfte einer
Schule, die eigenverantwortlich Schwimmunterricht erteilen, müssen über eine
eigene Schwimmqualifikation verfügen, die auch eine zwingend vorgeschriebene
Rettungsfähigkeit voraussetzt. Hierbei wird sowohl bei der universitären Sportlehrerausbildung
als auch bei entsprechenden Nachqualifikationen das Rettungsabzeichen in Bronze
verlangt. Dieses beinhaltet das Retten aus einer Tiefe von 2,0 m bis 3,0 m. Erst ab dem Rettungsabzeichen in
Silber wird eine Rettungsfähigkeit aus 3,0 m bis 5,0 m nachgewiesen.
Es steht lt. Regierung von Unterfranken außer Frage, dass die Rettung
eines verunfallten Kindes in einem Becken mit einer größeren Maximaltiefe als
1,80 m deutlich problematischer ist. Aus diesen Gründen empfiehlt die Regierung
von Unterfranken aus sportfachlicher Sicht nachhaltig die Maximalwassertiefe
von 1,80 m.
Den Vereinen mit einem Interesse an einer darüber hinaus gehenden
Wassertiefe kann entgegengehalten werden, dass es in Würzburg im Nautiland
(Beckentiefe 1,80 m bis 3,50 m), im Hallenbad der Bereitschaftspolizei
(Beckentiefe bis 4,00 m) und im Hallenbad der Universität (Beckentiefe 1,05 m
bis 3,25 m) weitere Schwimmbecken mit großen Wassertiefen zur Verfügung stehen.
Im Sommerhalbjahr steht ggf. zudem das Springerbecken des Dallenbergbades mit
einer Beckentiefe von 3,00 m bis 4,65 m zur Verfügung.
Die Stadt Würzburg befasst sich mit der aktuellen Planung und der
Entscheidung über die Beckentiefe zeitgleich im Kultur- und Sportausschuss am
28.04.2016 und in der Stadtratssitzung am 12.05.2016. Zudem wird das Vorhaben
am 22.04.2016 in der Kommission für Stadtbild und Architektur der Stadt
Würzburg behandelt.
Eine abschließende Entscheidung über den Neubau des Hallenbades der
Wolffskeel-Realschule durch den Kreistag und Stadtrat erfolgt nach Vorlage der
Kostenberechnung durch das Planungsbüro (HOAI-Leistungsphase 3).
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die vom Büro Fritz
Planung GmbH vorgestellte aktuelle Planung des neuen Hallenbades an der
Wolffskeel-Realschule einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans und der
Kostenschätzung (HOAI-Leistungsphase 2) zur Kenntnis.
Für die weitere Planung des Hallenbades wird eine Beckentiefe entsprechend den Sportstättenempfehlungen der Regierung von Unterfranken von 0,90 m bis 1,80 m festgelegt.
Debatte:
Landrat Nuß gibt zunächst
einen kurzen Rückblick über die Intention, die zum Bau eines gemeinsamen
Hallenbades zwischen der Stadt Würzburg und dem Landkreis Würzburg geführt
haben. Er informiert, dass sich der Kulturausschuss der Stadt Würzburg in
seiner letzten Sitzung mit breiter Mehrheit für eine größere Beckentiefe
ausgesprochen habe. Hierzu erläutert er die Gründe. Er weist darauf hin, dass
der Stadtrat sich in seiner Sitzung am 12.05.2016 mit dem Planungsentwurf und
der Beckentiefe beschäftigen werde.
Er äußert seine Bedenken zu
der größeren Beckentiefe. Oberste Priorität sei die Nutzung als
Schulschwimmbad. Bei entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen könne er sich auch
eine größere Beckentiefe vorstellen.
Fachbereichsleiter
Dürr erläutert zusammenfassend den Sachverhalt. Die Architekten Scheib und Cicin
vom Büro Fritz Planung GmbH stellen anhand einer Power-Point-Präsentation die
Planentwürfe, die geschätzten Kosten sowie den Bauzeitplan für das Schwimmbad
vor.
Es entwickelt sich eine Debatte mit Wortmeldungen der Kreisräte Wolfshörndl, Ländner (MdL),
Henneberger, Stichler, Fiederling, Joßberger, Eberth sowie der Kreisrätinnen
Schäfer und Heußner.
Fragen aus dem Gremium zur Beckentiefe, zu Sicherheitsvorkehrungen, zur
Sprunganlage, zu einem Komforteinstieg, zu den Förderzuschüssen sowie zu einer
evtl. späteren Nutzung als öffentliches Schwimmbad werden von den Architekten
beantwortet. Für Wichtig erachtet werde der Einbau eines Liftes. Was die
Nutzung des Hallenbades durch die Vereine (DLRG, Tauchverein) angehe, so könne
man sich eine Kompromisslösung vorstellen.
Nach kurzer Diskussion hinsichtlich Beckentiefe sowie Sprunganlage
einigt man sich, drei Viertel des 25-Meter-Beckens mit einer Wassertiefe
zwischen 0,90 – 1,80 m und ein Viertel
des Beckens mit einer Wassertiefe von bis zu 3,50 m auszustatten. Von einer Sprunganlage wird
Abstand genommen. Sollte sich der Stadtrat der Stadt Würzburg für eine
Sprunganlage entscheiden, so werde sich der Landkreis Würzburg nicht an den
Mehrkosten für die Sprunganlage beteiligen.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die vom Büro Fritz
Planung GmbH vorgestellte aktuelle Planung des neuen Hallenbades an der
Wolffskeel-Realschule einschließlich des voraussichtlichen Zeitplans und der
Kostenschätzung (HOAI-Leistungsphase 2) zur Kenntnis.
Wenn ausreichende Absicherungsmaßnahmen möglich
sind, ist der Kreisausschuss damit einverstanden, dass die Wassertiefe in drei
Viertel der Fläche 0,90 bis 1,80 m beträgt, das restliche eine Viertel kann
dann auf eine Tiefe bis zu 3,50 m abgesenkt werden.
An den Mehrkosten für eine Sprunganlage beteiligt sich der Landkreis Würzburg nicht.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2, KrPA