Sitzung: 11.04.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Ferienpass des Landkreises Würzburg setzt
sich zusammen aus dem Sommerferienprogramm sowie der optionalen Möglichkeit zum
Erwerb zusätzlicher Wertmarken zur Benutzung des ÖPNV im Zeitraum der
bayrischen Sommerferien. Ergänzend gab es bisher die Wertmarke bzw. die
Wertmarkenkombination mit einem kostenfreien Eintritt ins Dallenbergbad
Würzburg.
Anlässlich der jährlichen Vorbesprechung mit
dem VVM am 21.03.2016 wurde der Beschluss der NWM/VVM-Geschäftsführer vom
24.02.2016 mitgeteilt, die bisherige Koppelung von Ferienpass und Wertmarken
der VVM ab sofort zu beenden. Dies bedeutet, dass künftig nicht mehr bürger-
und familienfreundlich die VVM-Wertmarken über die Wohnsitzgemeinden verkauft
werden können, sondern die Landkreisfamilien sich an die VVM-Verkaufsstellen
wenden und die Wertmarken dort in Verbindung mit einer Stammkarte erwerben
müssen. Der Ferienpass als solcher wird aber weiterhin über die
Gemeindeverwaltungen erhältlich sein.
Einen kostenfreien Eintritt in das
Dallenbergbad Würzburg wird es künftig nicht mehr geben.
Zu klären und im Jugendhilfeausschuss zu
beschließen wären Änderungen in den Richtlinien zur kostenlosen Ausgabe von
Ferienpass und Wertmarken an folgenden Personenkreis:
·
dritte
und weitere Kinder einer Familie (entsprechend den ersten beiden Geschwistern),
nicht aber Ferien- und Gastkinder
·
Kinder
von Arbeitslosengeld II-Empfängern (SGB II) und von Sozialhilfeempfängern (nur
Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)
·
arbeitslose
Jugendliche (nur Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)
·
behinderte
Kinder und Jugendliche (nur Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)
·
Kinder
von Asylbewerbern (nur Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)
·
Kinder
bei Pflegefamilien (nur Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)
·
Kinder
über Hilfen zur Erziehung (ASD)
Aufgrund der ab 2016 geänderten Ausgabemodalitäten
der Wertmarken müssen diese im Vorfeld durch den Landkreis beim VVM angekauft
und an den anspruchsberechtigten Personenkreis weitergeleitet werden. Dies
funktioniert nach Einschätzung der Verwaltung nur, wenn Anspruchsberechtigte
vor den Sommerferien (ca. 6 Wochen) ihren Anspruch der Gemeindeverwaltung
mitteilen und belegen, die entsprechende Anzahl uns von den
Gemeindeverwaltungen gemeldet werden, das Jugendamt anschließend die
entsprechende Gesamtzahl an Wertmarken beim VVM erwirbt und an die Gemeinden
weiterleitet (bis spätestens eine Woche vor Sommerferienbeginn). Dort können
die Wertmarken samt Ferienpass von den Anspruchsberechtigten abgeholt werden.
Neben dem umständlichen Verfahren hat dies
insbesondere zwei Auswirkungen:
·
Anspruchsberechtigte
können nach dem o. g. Zeitplan keine kostenfreien Wertmarken mehr erhalten
(müssten diese an den VVM-Verkaufsstellen erwerben); die kostenfreie Ausgabe
des Ferienpasses ist aber weiterhin möglich
·
Die
bisherige Regelung für kinderreiche Familien greift nicht mehr: „Dritt- und
weitere Kinder einer Familie erhalten diese Leistungen kostenfrei, die die
beiden älteren Kinder bereits käuflich erworben haben“.
Um kinderreiche Familien nicht zu
benachteiligen wird folgende Änderung vorgeschlagen:
Grundsätzlich werden ab den Sommerferien 2016
alle kinderreichen Familien gefördert:
Alle Dritt- und weiteren Kinder einer Familie
erhalten den Ferienpass des Landkreises Würzburg sowie die Wertmarken
kostenfrei (unabhängig eines käuflichen Erwerbs der beiden ältesten Kinder).
Dies ist eine Erweiterung der Leistungen im
Familienprogramm des Landkreises, allerdings werden keine erheblichen
Mehrkosten erwartet. Zudem signalisiert der Landkreis mit dieser neuen
Regelung, kinderreiche Familien grundsätzlich zu fördern.
Der weitere berechtigte Personenkreis zum
kostenfreien Erhalt von Ferienpässen und Wertmarken bleibt unverändert.
Debatte:
Herr Sozialamtsrat Rostek verweist
grundsätzlich zum Thema auf die Seiten 38 bis 39 im Geschäftsbericht.
Heftige Debatte im Jugendhilfeausschuss!
Der Landrat wird von den anwesenden
Kreisrätinnen und Kreisräten aufgefordert, sich in den Gremien der WVV
(Kooperationsvertrag) entsprechend einzusetzen.
Landrat Nuß betont, dass er mit der
Entscheidung und Vorgehensweise keinesfalls einverstanden ist.