Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Ferienpass des Landkreises Würzburg setzt sich zusammen aus dem Sommerferienprogramm sowie der optionalen Möglichkeit zum Erwerb zusätzlicher Wertmarken zur Benutzung des ÖPNV im Zeitraum der bayrischen Sommerferien. Ergänzend gab es bisher die Wertmarke bzw. die Wertmarkenkombination mit einem kostenfreien Eintritt ins Dallenbergbad Würzburg.

 

Anlässlich der jährlichen Vorbesprechung mit dem VVM am 21.03.2016 wurde der Beschluss der NWM/VVM-Geschäftsführer vom 24.02.2016 mitgeteilt, die bisherige Koppelung von Ferienpass und Wertmarken der VVM ab sofort zu beenden. Dies bedeutet, dass künftig nicht mehr bürger- und familienfreundlich die VVM-Wertmarken über die Wohnsitzgemeinden verkauft werden können, sondern die Landkreisfamilien sich an die VVM-Verkaufsstellen wenden und die Wertmarken dort in Verbindung mit einer Stammkarte erwerben müssen. Der Ferienpass als solcher wird aber weiterhin über die Gemeindeverwaltungen erhältlich sein.

Einen kostenfreien Eintritt in das Dallenbergbad Würzburg wird es künftig nicht mehr geben.

 

Zu klären und im Jugendhilfeausschuss zu beschließen wären Änderungen in den Richtlinien zur kostenlosen Ausgabe von Ferienpass und Wertmarken an folgenden Personenkreis:

·         dritte und weitere Kinder einer Familie (entsprechend den ersten beiden Geschwistern), nicht aber Ferien- und Gastkinder

·         Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern (SGB II) und von Sozialhilfeempfängern (nur Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)

·         arbeitslose Jugendliche (nur Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)

·         behinderte Kinder und Jugendliche (nur Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)

·         Kinder von Asylbewerbern (nur Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)

·         Kinder bei Pflegefamilien (nur Wertmarke Gesamtnetz bzw. Großwabe)

·         Kinder über Hilfen zur Erziehung (ASD)

 

Aufgrund der ab 2016 geänderten Ausgabemodalitäten der Wertmarken müssen diese im Vorfeld durch den Landkreis beim VVM angekauft und an den anspruchsberechtigten Personenkreis weitergeleitet werden. Dies funktioniert nach Einschätzung der Verwaltung nur, wenn Anspruchsberechtigte vor den Sommerferien (ca. 6 Wochen) ihren Anspruch der Gemeindeverwaltung mitteilen und belegen, die entsprechende Anzahl uns von den Gemeindeverwaltungen gemeldet werden, das Jugendamt anschließend die entsprechende Gesamtzahl an Wertmarken beim VVM erwirbt und an die Gemeinden weiterleitet (bis spätestens eine Woche vor Sommerferienbeginn). Dort können die Wertmarken samt Ferienpass von den Anspruchsberechtigten abgeholt werden.

 

Neben dem umständlichen Verfahren hat dies insbesondere zwei Auswirkungen:

·         Anspruchsberechtigte können nach dem o. g. Zeitplan keine kostenfreien Wertmarken mehr erhalten (müssten diese an den VVM-Verkaufsstellen erwerben); die kostenfreie Ausgabe des Ferienpasses ist aber weiterhin möglich

·         Die bisherige Regelung für kinderreiche Familien greift nicht mehr: „Dritt- und weitere Kinder einer Familie erhalten diese Leistungen kostenfrei, die die beiden älteren Kinder bereits käuflich erworben haben“.

 

Um kinderreiche Familien nicht zu benachteiligen wird folgende Änderung vorgeschlagen:

 

Grundsätzlich werden ab den Sommerferien 2016 alle kinderreichen Familien gefördert:

 

Alle Dritt- und weiteren Kinder einer Familie erhalten den Ferienpass des Landkreises Würzburg sowie die Wertmarken kostenfrei (unabhängig eines käuflichen Erwerbs der beiden ältesten Kinder).

 

Dies ist eine Erweiterung der Leistungen im Familienprogramm des Landkreises, allerdings werden keine erheblichen Mehrkosten erwartet. Zudem signalisiert der Landkreis mit dieser neuen Regelung, kinderreiche Familien grundsätzlich zu fördern.

 

Der weitere berechtigte Personenkreis zum kostenfreien Erhalt von Ferienpässen und Wertmarken bleibt unverändert.

 

Debatte:

 

Herr Sozialamtsrat Rostek verweist grundsätzlich zum Thema auf die Seiten 38 bis 39 im Geschäftsbericht.

 

Heftige Debatte im Jugendhilfeausschuss!

 

Der Landrat wird von den anwesenden Kreisrätinnen und Kreisräten aufgefordert, sich in den Gremien der WVV (Kooperationsvertrag) entsprechend einzusetzen.

 

Landrat Nuß betont, dass er mit der Entscheidung und Vorgehensweise keinesfalls einverstanden ist.