Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Rottendorf begehrt als Sachaufwandsträger der Grundschule Rottendorf die Förderung von Jugendsozialarbeit (JaS). Der Bedarf wurde hinreichend gemäß den staatlichen Förderrichtlinien geprüft und positiv festgestellt.

 

Es wird die staatliche oder kommunale (Allein-)Förderung von JaS an der Grundschule Rottendorf im Umfang von 0,5 VzÄ befürwortet. Als Träger der Maßnahme wurde das Bayerische Rote Kreuz, KV Würzburg, von der Gemeindeverwaltung und Schulleitung mit der Durchführung der Maßnahmenträgerschaft beauftragt.

 

Die Grundschule Rottendorf versucht in das staatliche Förderprogramm ab 01.01.2017 zu kommen. Dazu ist aber grundsätzlich ein Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund in Höhe von mindestens 20 % notwendig. Ob dies erreicht wird, kann erst im Laufe des Sommers 2016 festgestellt werden.

Aus diesem Grund beantragt der Träger hilfsweise die kommunale Alleinförderung durch den Landkreis Würzburg.

 

Der beantragende Träger, die Gemeinde als Sachaufwandsträger und die Schulleitung, bitten um einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Schuljahresanfang 2016/17. Dieser wird jedoch - zumindest in geförderter Form - von der Verwaltung, auch aus haushaltstechnischen Gründen, abgelehnt. Es ist auch kein fachlicher Grund erkennbar, weshalb von der üblichen Vorgehensweise (Beginn jeweils zum Haushaltsjahr 01.01.d.J.) auch aus Gleichbehandlungsgründen abgewichen werden sollte.

 

In beiden Fällen würde der Umfang des Landkreisanteils 8.160,00 € betragen.

Die fehlenden Restkosten übernimmt die Gemeinde Rottendorf im Rahmen der Sachaufwandsträgerschaft. (Beschluss Gemeinderat Rottendorf vom 21.01.2016)

 

Die JaS-Maßnahme soll zunächst laut Bedarfsanalyse des Jugendamtes auf drei Jahre befristet sein. Sie wird nach dem zweiten Projekt- und Förderjahr durch das Amt für Jugend und Familie evaluiert.


Beschluss:

 

Die Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) an der Grundschule Rottendorf wird im Umfang einer Fachkraftstelle von 0,5 VzÄ bedarfsgerecht ab 01.01.2017 für zunächst drei Jahre im Rahmen des staatlichen Förderprogrammes oder im Rahmen der kommunalen Alleinförderung (in beiden Fällen Zuschuss Landkreis Würzburg: 8.160,00 €) befürwortet.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die erforderlichen Haushaltsmittel bereit zu stellen.