Sitzung: 02.05.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1) Jahresabschlusses
2014
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 122.063.128,96
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 116.277.647,81
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 5.785.481,15 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 117.508.411,31
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 107.692.241,72
€
Saldo: 9.816.169,59
€
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 2.754.744,22
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 4.668.373,95
€
Saldo -
1.913.629,73 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 1.669.161,78
€
Saldo: -
1.669.161,78 €
Finanzmittelüberschuss: 6.233.378,08 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 33.182.295,68 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2014)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva und Passiva): 157.065.759,53 €
Schuldenstand des
Landkreises Würzburg zum 31.12.2014:
25.790.779,76 €.
2) Örtliche
Rechnungsprüfung 2014
Der
Jahresabschluss 2014 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung
am 14.03.2016 örtlich geprüft. Grundlage für die Prüfung war der
Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 08.02.2016.
Das Ergebnis der
örtlichen Rechnungsprüfung ist
im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen
Prüfungsfeststellungen sind der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und
deren Vollzug wird vom Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem
Rechnungsprüfungsausschuss überwacht.
Nach Art. 88 Abs.
3 LKrO stellt der Kreistag nach Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses und der Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den
Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die
Entlastung.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Feststellung des Jahresabschlusses
2014 mit den unter Nr. 1 festgestellten Abschlusszahlen und er empfiehlt die
Entlastung für das Jahr 2014 zu erteilen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2014 in Höhe
von 5.785.481,15 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage
zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung der
Jahresüberschüsse 2011, 2012 und 2013 schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss
auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2014 in die Ergebnisrücklage vor.
Debatte:
Herr Wörner, stellv. Leiter des Kreisrechnungsprüfungsamtes, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
1.
Der
Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Durchführung der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses 2014.
2.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresabschluss 2014 gemäß Art. 88
Abs. 3 LKr0 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.
3.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Jahresüberschuss in Höhe von
5.785.481,15 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an