Sitzung: 07.03.2016 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Da die dauerhafte Unterbringung der Technisch-Taktischen Betriebsstelle
(TTB) der Kreisfeuerwehr für die Einrichtung und Betreuung der digitalen
Funkausstattungen der Feuerwehren im Landkreis derzeit noch ungeklärt ist und
der aktuelle Standort in Ochsenfurt sich lt. KBR Geißler zunehmend als kritisch
erweist, hat der ZFB 5 auf Anweisung von Herrn Landrat Nuß Ende November 2015
kurzfristig beim Architekturbüro Dold + Versbach eine Grobplanung und Kostenschätzung
für eine Erweiterung des Feuerwehrzentrums Klingholz angefordert.
In Abstimmung mit dem Landrat wurde nach Eingang der ersten Planung und
Kostenschätzung am 03.12.2015 die Maßnahme mit einem Kostenumfang von
250.000,00 € an die Finanzverwaltung nachgemeldet, damit sie im Haushalt 2016
berücksichtigt werden kann.
Da die Planung und die Kosten dem ZFB 5 erst seit Anfang Dezember 2015
vorliegen, konnte diese Maßnahme nicht in der Sitzung des Umwelt- und
Bauausschusses am 13.11.2015 behandelt werden, so dass hierfür noch keine
Empfehlung des Ausschusses an den Kreistag für den HH 2016 vorliegt. Darauf
wurde die Finanzverwaltung hingewiesen mit der Bitte die zusätzliche Maßnahme
bei den HH-Beratungen der Fraktionen vorzustellen.
Die Planung sieht vor, das Feuerwehrzentrum in westlicher Richtung um
einen zweigeschossigen Anbau mit einer Breite von 4,85 m zu erweitern. Der
Anbau wird komplett über die bestehende Haustechnik versorgt (siehe beiliegende
Planskizze).
Der Kreisbrandrat hat dann mit Aktenvermerk vom 14.12.2015, beim ZFB 5
eingegangen am 29.12.2015, darum gebeten, kurzfristig noch vor der Beratung und
Beschlussfassung des Haushalts 2016 durch den Kreistag, das Architekturbüro
Dold + Versbach mit der Ausführungs- und Genehmigungsplanung zu beauftragen,
damit die Baumaßnahme möglichst bald im Jahr 2016 begonnen und auch abgeschlossen
werden kann.
Wenn die Planung der Maßnahme erst nach der Verabschiedung des HH 2016
in der Sitzung des Kreistages am 11.03.2016 beauftragt wird, könnte die TTB
auch erst entsprechend später ans Feuerwehrzentrum verlagert werden. Da die
Situation am derzeitigen Standort in der Dienststelle Ochsenfurt durch die
Einschränkungen bei der Zufahrt und den Stellplätzen aufgrund der Nutzung des
Palatiums als Asylunterkunft sich nochmals verschlechtert hat und eine
alternative Lösung in einem Gebäude des Team Orange auf dem ehemaligen
Kreisbauhof Unterdürrbach nicht umsetzbar ist, sollte zumindest die Planung
umgehend angegangen werden, damit auch die notwendige Baugenehmigung beantragt
werden kann. Die Vergabe einzelner Bauaufträge wird auf jeden Fall erst nach
dem Beschluss über den HH 2016 erfolgen.
Da für die vorgesehene Baumaßnahme mit Kosten von bis zu 250.000,00 €
zu diesem Zeitpunkt weder Haushaltsmittel zur Verfügung standen, noch ein
Gremium des Kreistages sich damit befassen konnte, hat der Landrat nach
eingehender Prüfung der vorgezogenen Beauftragung des Architekturbüros im
Rahmen einer dringlichen Anordnung des Landrats gem. § 41 Abs. 1 der GeschO des
Kreistages zugestimmt.
Der Umwelt- und Bauausschuss wird hiermit gem. § 41 Abs. 2 der GeschO
über diese Entscheidung informiert.
Mittlerweile wurde die Ausführungs- und Genehmigungsplanung erstellt,
der Bauantrag wurde bei der Gemeinde Reichenberg eingereicht und wird in der
Sitzung des dortigen Bauausschusses am 18.02.2016 und des Marktgemeinderates am
23.02.2016 behandelt.
Im Rahmen der Erstellung der Planungen und Leistungsverzeichnisse für
die Ausschreibung der notwendigen Gewerke hat sich gezeigt, dass die
Beauftragung einzelner Gewerke aufgrund des voraussichtlichen Auftragsvolumens
in die Zuständigkeit des Umwelt- und Bauausschusses fallen wird. So wird die
Auftragssumme z. B. bei den Gewerken Rohbau und Dachtragwerk über 50.000,00 €
liegen. Da die nächste Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses erst auf den 09.05.2016
terminiert ist und die Baumaßnahme zügig durchgeführt werden soll, wird
gebeten, den Landrat zu ermächtigen, bei Bedarf bereits zuvor anstelle des
Ausschusses die notwendigen Beauftragungen an den jeweils wirtschaftlichsten
Anbieter erteilen zu dürfen.
Diese Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt der generellen Zustimmung
des Kreistages zu der Erweiterung des Feuerwehrzentrums im Rahmen des
Beschlusses über den Haushalt 2016 in seiner Sitzung am 11.03.2016.
Aufträge, die der Landrat im Rahmen dieser Ermächtigung erteilt, werden
dem Umwelt- und Bauausschuss in der nächsten darauf folgenden Sitzung
bekanntgegeben.
Debatte:
Herr Dürr, Leiter des
Fachbereichs Hochbau-, Liegenschaften und Schulverwaltung, erläutert kurz den
Sachverhalt.
Kreisrat Menig geht auf die
Fragen aus dem Gremium ein. Er schildert
die Situation als Kreisbrandmeister sowie als einer der vier
Ansprechpartner für den Digitalfunk im Landkreis Würzburg. Er erwähnt
besonders, dass die Taktisch Technische Betriebsstelle (TTB) an das Landeskriminalamt
angeschlossen ist und die Funkgeräte zur Reparatur mittlerweile nur noch über
die TTB eingesandt und auch wieder an die Feuerwehren ausgeliefert werden
können. Dies und auch die Datenpflege an das Landeskriminalamt seien mit intensivem
Arbeitsaufwand verbunden.
Herr Versbach vom
Architekturbüro Dold+Versbach, stellt anschließend anhand der Pläne das Projekt
vor.
Beschluss:
1. Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Beauftragung des Architekturbüros Dold + Versbach für die Planung der Erweiterung des Feuerwehrzentrums Klingholz zur dauerhaften Unterbringung der Technisch-Taktischen Betriebsstelle der Kreisfeuerwehr aufgrund der dringlichen Anordnung durch den Landrat vom 07.01.2016 zur Kenntnis.
2. Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung und die vorgestellte Planung für die Erweiterung des Feuerwehrzentrums zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag der Maßnahme im Rahmen der Entscheidung über den Haushalt 2016 in seiner Sitzung am 11.03.2016 zuzustimmen.
3. Darüber hinaus wird der Landrat ermächtigt, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zu der Erweiterung des Feuerwehrzentrums im Rahmen des Beschlusses über den Haushalt 2016, nach Durchführung der notwendigen Vergabeverfahren und ggf. Prüfungen des Kreisrechnungsprüfungsamtes auch Aufträge für die Ausführung der Baumaßnahme mit einem Auftragswert über 50.000,00 € an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Dem Umwelt- und Bauausschuss sind die im Rahmen dieser Ermächtigung durch den Landrat erfolgten Beauftragungen in der darauf folgenden Sitzung bekannt zu geben.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2, KrPA, FB 13 – Kreisbrandrat Herr Geißler