Sitzung: 02.05.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens
Westheim 7 sollen auf Vorschlag der Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 die
Grenzen des Marktes Randersacker und der Gemeinde Theilheim mit der Gemeinde
Biebelried, Landkreis Kitzingen, unter gleichzeitiger Änderung der Grenze des
Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Kitzingen geändert werden. Die Änderung
dient dazu, die Grenzen der neuen Feldeinteilung anzupassen und an örtlich
erkennbare Merkmale anzuknüpfen. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um
unbebaute und unbewohnte Acker- und Wegflächen. Die Änderung der
Landkreisgrenze bedarf gem. § 58 Abs. 2 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
der Zustimmung des Landkreises Würzburg.
Mit Schreiben vom 25.01.2016 hat die
Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 den Landkreis Würzburg gebeten, der geplanten
Änderung seiner Landkreisgrenze zuzustimmen. Im Einzelnen sollen unter
gleichzeitiger Änderung der Grenzen des Marktes Randersacker und der Gemeinde
Theilheim mit der Gemeinde Biebelried sowie der Grenze des Landkreises Würzburg
mit dem Landkreis Kitzingen
- von der Gemarkung Lindelbach, Markt
Randersacker, drei Flächen von einer Größe von insgesamt 2.880 m² (= 59 m² + 95
m² + 2.726 m²) an die Gemarkung
Westheim, Gemeinde Biebelried, abgegeben werden. Im Gegenzug sollen von der
Gemarkung Westheim, Gemeinde Biebelried, zwei Flächen von einer Größe von insgesamt
ebenfalls 2.880 m² (= 1.211 m² + 1.669 m²) an die Gemarkung Lindelbach, Markt
Randersacker, abgegeben werden.
- von der Gemarkung Theilheim, Gemeinde
Theilheim, drei Flächen von einer Größe von insgesamt 674 m² (= 189 m² + 364 m²
+ 121 m²) an die Gemarkung Westheim,
Gemeinde Biebelried, abgegeben werden. Im Gegenzug sollen von den Gemarkungen
Westheim und Biebelried, Gemeinde Biebelried, drei Flächen von einer Größe von
insgesamt 59 m² (= 11 m² + 18 m² + 30 m²) an die Gemarkung Theilheim, Gemeinde
Theilheim, abgegeben werden.
Das Ergebnis wäre eine Verringerung der Fläche des Landkreises Würzburg
um 615 m² (= (2.880 m² + 674 m²) – (2.880 m² + 59 m²)).
Es wird empfohlen, der von der Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 mit Schreiben vom 25.01.2016 vorgeschlagenen Änderung der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Kitzingen im Flurbereinigungsverfahren Westheim 7 zuzustimmen.
Beschluss:
Der von der Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 vorgeschlagenen Änderung der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Kitzingen wird zugestimmt.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 11
Zur Kenntnis an GB 1