Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Westheim 7 sollen auf Vorschlag der Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 die Grenzen des Marktes Randersacker und der Gemeinde Theilheim mit der Gemeinde Biebelried, Landkreis Kitzingen, unter gleichzeitiger Änderung der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Kitzingen geändert werden. Die Änderung dient dazu, die Grenzen der neuen Feldeinteilung anzupassen und an örtlich erkennbare Merkmale anzuknüpfen. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um unbebaute und unbewohnte Acker- und Wegflächen. Die Änderung der Landkreisgrenze bedarf gem. § 58 Abs. 2 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) der Zustimmung des Landkreises Würzburg.

 

Mit Schreiben vom 25.01.2016 hat die Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 den Landkreis Würzburg gebeten, der geplanten Änderung seiner Landkreisgrenze zuzustimmen. Im Einzelnen sollen unter gleichzeitiger Änderung der Grenzen des Marktes Randersacker und der Gemeinde Theilheim mit der Gemeinde Biebelried sowie der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Kitzingen

 

- von der Gemarkung Lindelbach, Markt Randersacker, drei Flächen von einer Größe von insgesamt 2.880 m² (= 59 m² + 95 m² + 2.726 m²)  an die Gemarkung Westheim, Gemeinde Biebelried, abgegeben werden. Im Gegenzug sollen von der Gemarkung Westheim, Gemeinde Biebelried, zwei Flächen von einer Größe von insgesamt ebenfalls 2.880 m² (= 1.211 m² + 1.669 m²) an die Gemarkung Lindelbach, Markt Randersacker, abgegeben werden.

 

- von der Gemarkung Theilheim, Gemeinde Theilheim, drei Flächen von einer Größe von insgesamt 674 m² (= 189 m² + 364 m² + 121 m²)  an die Gemarkung Westheim, Gemeinde Biebelried, abgegeben werden. Im Gegenzug sollen von den Gemarkungen Westheim und Biebelried, Gemeinde Biebelried, drei Flächen von einer Größe von insgesamt 59 m² (= 11 m² + 18 m² + 30 m²) an die Gemarkung Theilheim, Gemeinde Theilheim, abgegeben werden.

 

Das Ergebnis wäre eine Verringerung der Fläche des Landkreises Würzburg um 615 m² (= (2.880 m² + 674 m²) – (2.880 m² + 59 m²)).

 

 

Es wird empfohlen, der von der Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 mit Schreiben vom 25.01.2016 vorgeschlagenen Änderung der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Kitzingen im Flurbereinigungsverfahren Westheim 7 zuzustimmen.


 


Beschluss:

 

Der von der Teilnehmergemeinschaft Westheim 7 vorgeschlagenen Änderung der Grenze des Landkreises Würzburg mit dem Landkreis Kitzingen wird zugestimmt.


Zur weiteren Veranlassung an FB 11

 

Zur Kenntnis an GB 1