Sitzung: 11.03.2016 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Beteiligungsbericht 2014
Sachverhalt:
Das
Beteiligungsmanagement des Landkreises Würzburg wurde ab 01.04.2015 dem
Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung (SFB 4) zugewiesen. Die Aufgabe des
Beteiligungsmanagements war bisher im Kreisrechnungsprüfungsamt des
Landratsamtes Würzburg angesiedelt. Die Betätigungsprüfungen obliegen weiterhin
dem Kreisrechnungsprüfungsamt.
Grundlage für den
Aufbau des Beteiligungsmanagements sind die kommunalrechtlichen Vorgaben und
Hinweise/Anregungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement (KGSt) und des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands
(BKPV). Ein wirkungsvolles Beteiligungsmanagement des Landkreises hat die
Aufgaben der Beteiligungsverwaltung, Mandatsträgerbetreuung und des
Beteiligungscontrollings wahrzunehmen. Die Ausgestaltung ist grundsätzlich
Aufgabe der jeweiligen Organisation der Kommune.
Die
Beteiligungsverwaltung hat neben der Überwachung von formalen Kriterien
insbesondere die Aufgabe, jährlich einen Beteiligungsbericht zu erstellen.
In Art. 82 Abs. 3
LkrO wird dies auch ausdrücklich gefordert. Demnach hat der Landkreis jährlich
einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des
Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile
eines Unternehmens gehört. Der Beteiligungsbericht soll auch die mittelbaren
kommunalen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen enthalten. Demzufolge
wurde das Kommunalunternehmen mit seinen Beteiligungen aufgenommen.
Der
Bericht soll Angaben über den öffentlichen Zweck, die Beteiligungsverhältnisse,
die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft, die Bezüge der einzelnen
Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans, die Ertragslage und die
Kreditaufnahme enthalten. Der Bericht ist dem Kreistag vorzulegen und frei zur
öffentlichen Einsichtnahme.
Die
von den Gesellschaften übermittelten Angaben wurden vom Beteiligungsmanagement
zum anliegenden Beteiligungsbericht 2014 zusammengestellt. Zur Erläuterung der
weiteren Beteiligungen ist erstmals im Bericht eine Gesamtübersicht inklusive
aller Zweckverbände und Stiftungen aufgenommen. Die nachrichtliche Information
zu Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden dient zur Vervollständigung der
Angaben.
Der Kreisausschuss
hat in seiner Sitzung am 22.02.2016 von dem Bericht Kenntnis genommen.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt Kenntnis vom Beteiligungsbericht 2014.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an KrPA