Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 64, Nein: 1, Anwesend: 65

Anlage/n:         Betrauungsakt

 

 

Sachverhalt:

 

Aus EU-beihilferechtlichen Gründen bedarf es eines Betrauungsaktes für das Kommunalunternehmen bzw. seine Tochtergesellschaften.

Darin erfasst werden auch alle Bürgschaften, die für Darlehen übernommen werden.

Änderungen bei den Darlehensverträgen ziehen eine Änderung des Betrauungsaktes nach sich.

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 15.1.2016 dem den Sitzungsunterlagen beigefügten Betrauungsakt zugestimmt.

 

 

 

Debatte:

 

Vorstand Prof. Dr. Schraml erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag stimmt dem Betrauungsakt für das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg zu.

 


Zur weiteren Veranlassung an KU

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, KrPA