Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

 

Der Entwurf des Haushalts 2015 (Stand 29.12.2015) wurde an alle Mitglieder des Kreistages übersandt. Daneben erhielten sie eine CD-Rom mit einer Übersicht aller im Haushalt vorhandenen Produktkonten als pdf-Datei. 

Der vorliegende Entwurf wurde wieder nach den Vorschriften der KommHV-Doppik aufgestellt. Seit dem 1.1.2011 wird im Landkreis, wie vom Kreistag beschlossen, doppisch gebucht. Die Eröffnungsbilanz wurde vom Kreistag am 26.07.2013 festgestellt. Die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2014 sind erstellt und dem Kreistag bekanntgegeben. Die überörtliche Prüfung der Abschlüsse 2011 und 2012 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband ist abgeschlossen. Der Prüfungsbericht liegt noch nicht vor. Ebenso abgeschlossen ist die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 bis 2013, der Jahresabschluss 2014 wird momentan örtlich geprüft.

Im Entwurf wurde eine Senkung des Hebesatzes der Kreisumlage um 2,0 %-Punkte auf dann 41,5 v.H. im Jahr 2016 eingeplant. Damit wird der deutlich gestiegenen Umlagekraft des Landkreises Rechnung getragen. Im weiteren Finanzplanungszeitraum wurde der Hebesatz dann unverändert belassen. So kann nach dem derzeitigen Stand die Liquidität des Landkreises auch im Finanzplanungszeitraum ohne Aufnahme von Fremdmitteln sichergestellt werden. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist möglich. Daneben ist es auch möglich in den Jahren 2016 bis 2019 vier Darlehen, deren Zinsbindung ausläuft, mit einem Gesamtwert von ca. 4,3 Mio. € vorzeitig zu tilgen. Der Schuldenstand des Landkreises verringert sich somit zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf voraussichtlich 14,16 Mio. €. Trotzdem ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 1,28 Mio. €. Insoweit können die negativen Ergebnisse der Ergebnisrechnung noch hingenommen werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Haushalt in der vorliegenden Form nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Wie in den vergangenen Jahren sind im Haushaltsentwurf alle von den vorberatenden Ausschüssen empfohlene Ansätze eingeplant.

Im Entwurf enthalten sind auch alle beschlossenen Investitionen. Darüber hinaus wurde eine mögliche Beteiligung des Landkreises an einer Ortsumgehung Rimpar, und Kosten für die erforderliche Sanierung der landkreiseigenen Förderschule in die Finanzplanung aufgenommen. Diese Kosten wurden lediglich grob geschätzt. Ob und in welcher Höhe hierfür Ausgaben getätigt werden, bleibt der Entscheidung des Kreistages vorbehalten. Insoweit können sich die hierfür vorgesehenen Ansätze noch deutlich ändern. Weiterhin in die Finanzplanung aufgenommen wurde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 0,5 Mio. € für eine Sanierung des Dag-Hammarskjöld-Gymnasiums Würzburg, sowie eine Kostenbeteiligung von 1,0 Mio. € für die Sanierung des Mainfrankentheaters. Diese beiden Ansätze dienen lediglich der Finanzplanung und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Kreistag. Für den Bereich des Straßenbaus wurde das vom Bauausschuss beschlossene Investitionsprogramm mit den nächsten Maßnahmen des Ausbauprogrammes fortgeschrieben. Diese Ansätze dienen alleine einer realistischen Darstellung der Finanzplanung. Gleiches gilt für die in den Finanzplan aufgenommenen Beschaffungsmaßnahmen für die Feuerwehr und die Bauhöfe. Mit diesen Ansätzen und die Aufnahme in das Investitionsprogramm wird noch keine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahmen vorweggenommen. Die einzelnen Investitionsmaßnahmen können dem Teilfinanzplan Teil B, sowie den Aufstellungen zum Investitionsprogramm entnommen werden. Nachdem alle bisher veranschlagten und nicht verbrauchten Haushaltsmittel der laufenden Baumaßnahmen neu veranschlagt werden mussten, sind die meisten Ansätze gegenüber dem vom Bauausschuss beschlossenen Mittelbedarf für 2016 erhöht. Die durch die Neustrukturierung des ÖPNV in den kommenden Jahren erwarteten Mehrkosten sind eingeplant.

Die allgemeine wirtschaftliche Lage und auch die finanzielle Situation der Gemeinden ist im Jahr 2015 stabil geblieben. In der Finanzplanung wurden deshalb für das Jahr 2017 gleichbleibende Einnahmen aus der Kreisumlage und für die Folgejahre ein Rückgang um jeweils 3 % eingeplant. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Die staatlichen Schlüsselzuweisungen sind in diesem Jahr erstmals wieder leicht zurückgegangen. Für die Folgejahre wurde ein Rückgang von jeweils 5 v.H. gegenüber dem Ansatz des Vorjahres eingeplant. Bei den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres jeweils um 2,5 v.H. erhöht. Ebenso wurden steigende Unterkunftskosten für die Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB 2 eingeplant, da hier aufgrund der Flüchtlingssituation mit einer deutlichen Zunahme gerechnet wird.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der eingeplanten Senkung der Kreisumlage die Ziele Schuldenabbau, eine erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen, sowie eine Entlastung der Gemeinden, möglichst über einen längeren Zeitraum, erreicht werden können. Sollten sich die Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Betreuung von Flüchtlingen, höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine Anhebung des Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Sondertilgungen oder Investitionen, sowie sonstigen Einsparungen kompensiert werden kann.

Jede weitere Senkung des Kreisumlagehebesatzes verstärkt natürlich die geschilderten Risiken erheblich, so dass sich die Gemeinden eine weitere Entlastung in der derzeit guten finanziellen Situation zulasten steigender Belastungen bei nachlassenden eigenen finanziellen Ressourcen erkaufen.

 

 


Debatte:

 

 

Landrat Nuß führt aus, dass dieser Haushalt zwei wesentlich wichtige Punkte enthalte:

 

  1. Den Abbau der Verschuldung.

Dieser Haushalt enthalte wiederum keine Neuverschuldung, sondern vielmehr die Reduzierung der bestehenden Schulden.

 

  1. Die Verlässlichkeit bei der Kreisumlage.

Dieser Haushalt enthalte wieder eine Senkung der Kreisumlage, und zwar um 2 Prozentpunkte.

 

Er führt weiter aus, dass dieser Haushalt jedoch auch einige ungelöste Fragezeichen enthalte. So könne keine Prognose gegeben werden, wie sich die Zuwanderung im Asylbereich weiter entwickeln werde, wie sich die Kosten gestalten werden, was die Kosten der Unterkunft angehen. Deshalb seien bewusst keine Ansätze aufgenommen worden.

 

Wichtig sei eine gute Stabilität und Qualität in der Kreisumlage zu halten und den Schuldenabbau weiter zu betreiben.

Auch müsse man den Finanzplan im Auge behalten. Hier seien einige Finanzierungen enthalten, die noch nicht beschlossen sind.

Weiterhin seien – entgegen seiner Ankündigung – die freiwilligen Leistungen wieder in vollem Umfang in den Haushalt mit aufgenommen. Ebenso seien allen beschlossenen Investitionen enthalten.

 

Landrat Nuß spricht eine weitere Frage an, die es zu klären gebe. Hierbei handele es sich um die Ausweitung des gestiegenen Raumbedarfs in der Verwaltung. Nähere Informationen werden später im nicht öffentlichen Teil erläutert.

 

Herr Künzig, Fachbereichsleiter Finanzen und Controlling/Kasse, erläutert den weiteren Sachverhalt.

 

Es entwickelt sich eine Diskussion mit Wortbeiträgen der Kreisräte Trautner, Ländner (MdL), Wolfshörndl, Henneberger, Fiederling und Stichler.

 

Kreisrat Trautner sieht es als positiv an, dass alle Investitionen wieder ohne Aufnahme von Fremdmitteln aufgenommen werden können. Auch werde der Ausbau des ÖPNV und der Radwege, die Sanierung der Förderschulen und die Main-Klinik in Ochsenfurt besonders unterstützt. Kritisch zu sehen sei – trotz Kritik im Jahr 2015 – wieder die Aufnahme der Ortsumgehung Rimpar in den Haushaltsplan. Diese Maßnahme belaste mittelfristig die Finanzplanung mit rund 3 Mio. Euro. Über den Bau liege bis dato noch kein Beschluss vor. Hierdurch baue man Luftschlösser und blähe den Haushalt auf.

Er fordert hier eine klare Position. Sein Vorschlag: Den Zuschuss auf 1,0 Mio Euro zu kürzen und zu deckeln.

Negativ zu sehen sei auch der Zuschuss von 1,0 Mio. Euro für das Stadttheater. Die Entscheidung über die Höhe und über den Beschluss obliege dem Kreistag. Hierbei handele es sich um die Bezuschussung einer freiwilligen Leistung.

Was den Zuschuss für das Dag-Hammarskjöld-Gymnasium angehe, so werden die Grünen sich nicht dagegen sträuben, den Zuschuss bereitzustellen, auch wenn es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handele, für die der Landkreis nicht zuständig sei.

Positiv zu sehen sei die Reduzierung der Schulden. Diese wurden in den letzten 10 Jahren um die Hälfte reduziert, was eine enorme Leistung sei. Diese Leistung sei nur durch eine eiserne Haushaltsdisziplin zustande gekommen.

 

Kreisrat Trautner spricht die Einnahmensituation und die Senkung der Kreisumlage an. Bedenklich zu sehen sei, dass trotz der Senkung der Kreisumlage um 2 Prozentpunkte rund 33 Gemeinden von 52 Kommunen mehr zahlen müssen, mache sogar erheblich mehr im Millionenbereich. Hinsichtlich einer Senkung der Kreisumlage sei deshalb innerhalb der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen noch keine endgültige Entscheidung gefallen.

 

Kreisrat Ländner (MdL) geht auf die Aussagen von Kreisrat Trautner ein.

Er erläutert, dass ein Haushalt ohne Neuverschuldung nicht als aufgebläht bezeichnet werden könne. Zum Zweiten habe nicht die eiserne Haushaltsdisziplin zu der guten finanziellen Lage des Landkreises geführt, sondern die erfreuliche Einnahmenentwicklung und die gestiegene Finanzkraft der Kommunen. Aus diesen Gründen konnte in den vergangenen Jahren auch die Kreisumlage gehalten bzw. gesenkt werden.

Als dritten Punkt spricht Kreisrat Ländner (MdL) die Ortsumgehung Rimpar an. Er teilt mit, dass – wie bereits von Landrat Nuß erläutert -  alle Ausgaben in den Finanzplan aufgenommen worden sind, die bisher andiskutierten worden sind. So biete sich die Möglichkeit, im Einzelnen über Projekte zu reden.

Aufgabe des Kreisausschusses sei es, zu gegebener Zeit über diese Dinge zu diskutieren oder neue Projekte aufzunehmen.

Was die Finanzierung der Umgehungsstraße Rimpar angehe, so sei der Landkreis insoweit betroffen, da es sich zum Teil um Kreisstraßen handele. Sollte es zu gegebener Zeit zur Diskussion kommen, sei es insofern gut zu wissen, dass – sollte es zu einer Beteiligung des Landkreises an diesem Projekt kommen - die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen.

Positiv sehe er auch, dass trotz einer Senkung der Kreisumlage die freiwilligen Leistungen gehalten werden können.

Die Senkung der Kreisumlage gelte es nun, in den nächsten Tagen bis zur Kreistagssitzung zu diskutieren.

 

Kreisrat Wolfshörndl vertritt ebenfalls die Auffassung, dass alle andiskutierten Projekte in den Finanzplan aufzunehmen sind. Sollte die Umgehung Rimpar nicht kommen, so hätte man die Verfügungsmasse für evtl. andere Dinge. Auch habe es bereits in der Vergangenheit Projekte gegeben, bei denen der Landkreis kofinanziert habe, obwohl es nicht originär eine Kernaufgabe des Landkreises gewesen wäre. Letztendlich profitieren die Gemeinden und die Bürger davon.

 

Kreisrat Henneberger äußert sich, dass die Gemeinden an der guten finanziellen Lage teilhaben sollten. Deshalb würde die ödp-Kreistagsfraktion eine Senkung der Kreisumlage mittragen. Allerdings sollten hierbei die richtigen Zahlen zugrunde gelegt werden. In dem Falle wäre dies die Ergebnisrechnung (Seite 9). Dies würde bedeuten, dass bei einer Senkung von 2 Prozentpunkten ein Minus von 1,1 Mio. Euro steht. Folglich wäre eigentlich nur eine Senkung von 1,3 Prozentpunkten machbar. Daher sollte längerfristig für die Gemeinden die Ergebnisrechnung herangezogen werden.

 

Als weiteren Punkt nennt Kreisrat Henneberger die Bezuschussung des Stadttheaters. Hierbei handele es sich aus Sicht der ödp um keine klassische freiwillige Leistung. Die überregionale Kultur sei eine Aufgabe des Landkreises. Aus diesen Gründen wird eine Unterstützung begrüßt.

 

Als dritten Punkt spricht Kreisrat Henneberger die Ortsumgehung Rimpar an. Hier sei seinerzeit konkret beschlossen worden, dass sich der Landkreis an der Planung beteilige, jedoch nicht an den Baukosten. Daher sei es kritisch zu betrachten, inwieweit eine Beteiligung an den Baukosten in den Finanzplan aufzunehmen ist.

 

Landrat Nuß teilt mit, dass es Aufgabe der Verwaltung sei, Transparenz zu schaffen. Der Kreistag entscheidet dann letztendlich. Ein wichtiger Punkt sei auch die vorzeitige Darlehensablösung.

 

Kreisrat Fiederling spricht das Thema freiwillige Leistungen an. Aus Sicht der UWG-FW-Kreistagsfraktion sei eine Bezuschussung des Stadttheaters keine Aufgabe des Landkreises.

Dies gelte noch in den Haushaltsberatungen zu diskutieren.

 

Kreisrat Stichler macht eine Anmerkung zur Aussage von Kreisrat Henneberger. Er vertritt die Auffassung, dass der Haushalt nicht nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden könne. Ein politisches Gremium müsse den Mut haben, Entscheidungen über den Tellerrand hinaus anzudenken. Er teilt daher die Meinung von Kreisrat Trautner was Rimpar angehe. Hier müsse man endlich zu einem Ergebnis kommen. Er hält es für Verantwortungsbewusst, die Maßnahme in den Finanzplan aufzunehmen.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA