Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2016 wird ein Jugendhilfehaushalt vorgeschlagen, der gegenüber dem Vorjahreshaushalt eine Reduzierung der Gesamtausgaben von rd. 1,3 % vorsieht. Auf der Einnahmenseite ist mit einer Reduzierung um 4,6 % zu rechnen. Insgesamt bleibt jedoch die Nettobelastung auf dem Niveau des Vorjahres.

 

 

 

2015

2016

Differenz  

Differenz   %

Ausgaben

11.036.330 €

10.892.790 €

- 143.540 €

-1,30 %

Einnahmen

3.193.820 €

3.046.400 €

- 147.420 €

-4,62 %

Nettobelastung

7.842.510 €

7.846.390 €

 3.880 €

0,05 %

 

 

Für die Unterbringung von unbegleiteten Minderjährigen (uM) sind sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite 1.500.000 € für betreutes Wohnen gem. § 34 SGB VIII sowie 250.000 € für die Inobhutnahmen veranschlagt. Da in diesen Fällen eine Kostenerstattung durch überörtliche Träger erfolgt, wird sich dies i. d. R. nicht auf die Nettobelastung des Jugendhilfehaushaltes auswirken.

 

Weitere Details können dem beiliegenden Vorbericht entnommen werden.

 

 

Debatte:

 

Im nächsten Haushaltsjahr soll beim Vergleich der Einnahmen- und Ausgabenstände Ende November des laufenden Jahres auch der Haushaltsansatz für das jeweilige Haushaltsjahr mit eingearbeitet werden.


Beschluss:

 

Der Entwurf des Jugendhilfehaushaltes 2016 wird zur Kenntnis genommen und dem Kreistag zur Verabschiedung empfohlen.