Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg bezuschusst seit dem Jahr 2011 im Rahmen freiwilliger Leistungen das Fachberatungsangebot für Kinder und Ihre psychisch erkrankten Eltern am Evangelischen Beratungszentrum Würzburg „Gute Zeiten – Schlechte Zeiten“ mit einem Festbetrag. Dieser beträgt seither unverändert 24.000,00 €. Mit Schreiben vom 04.08.2015 beantragt das Diakonische Werk Würzburg e. V. eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses um 2.000,00 €.

 

Begründet wird dies mit den inzwischen gestiegenen Personalkosten um rund 11 %.

 

Da der Landkreiszuschuss trotz gestiegener Personalkosten seit 2011 unverändert gewährt wird, ist aus Sicht der Verwaltung eine Erhöhung dem Grunde nach gerechtfertigt. Mit der von der Beratungsstelle beantragten Steigerung um 8,33 % sollen nicht erfolgte Anpassungen der Vorjahre kompensiert werden. Auch wenn dieser Wunsch nachvollziehbar ist, sollte jedoch nur auf die aktuellen Tarifentwicklungen abgestellt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Zuschuss in Anlehnung an die aktuelle Tarifentwicklung im TVöD (2015: 2,4 % und für 2016 geschätzt 2,5 %) zu erhöhen. Der sich daraus ergebende Erhöhungsbetrag (1.190,40 €) sollte auf 1.200,00 € gerundet werden. Somit ergäbe sich ein künftiger jährlicher Zuschuss in Höhe von 25.200,00 €. Dies entspricht einer Steigerung um 5 %.

 

 

Debatte:

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel erteilt vor der Debatte und der Abstimmung den Hinweis:

 

Gem. § 9 (2) der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Würzburg ist das stimmberechtigte Mitglied des Diakonischen Werkes, Herrn Prof. Gunter Adams von der Beratung und der Abstimmung über diesen TOP auszuschließen.

 

Bislang gilt in diesem Ausschuss die Regel, dass die Anwesenheit gestattet wird.


Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, im Rahmen der Haushaltsverabschiedung für das Haushaltsjahr 2016 den jährlichen Zuschuss an die Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Würzburg e. V. für das Projekt „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ ab dem Haushaltsjahr 2016 auf 25.200,00 € zu erhöhen.