Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Unterfranken, hat mit Schreiben vom 20.10.2015 eine Förderung in Höhe von 5.000,00 € für ihr seit Frühjahr 2015 begonnenes Projekt für Gruppenarbeit mit männlichen und weiblichen Kindern und Jugendlichen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren/sind. Sie nennt das Projekt „Rückenwind“. An die Stadt Würzburg wurde ebenfalls ein gleichlautender Antrag gestellt.

 

Es wurde ein Konzept, eine Finanzübersicht und ein Flyer beigelegt. Ferner wurde mitgeteilt, dass das Projekt noch keiner Evaluation unterzogen werden konnte, da es noch zu kurz läuft.

 

Die Fachverwaltung hat bereits nach Presseveröffentlichung im März 2015 beim Träger informell nachgefragt, ob eine Förderung des Landkreises Würzburg begehrt werden würde. Von dortiger Seite wurde mitgeteilt, dass aktuell die Vereinigung für Jugendhilfe e. V. einen Zuschuss gewährt und für 2016 Anträge bei Stadt und Landkreis Würzburg vorgesehen sind. Es wurde dringend empfohlen, nachprüfbare Fakten bis Juli 2015 vorzulegen, um die beabsichtigte Antragstellung seriös zu prüfen, da es sich dem Grunde nach um eine freiwillige Leistung handeln würde und nicht um eine Regelleistung nach SGB VIII.

 

Die Antragstellung erfolgte schließlich am 20.10.2015. Eine intensive Prüfung dieser neuen Maßnahme/Projekt hinsichtlich der §§ 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung), 79a SGB VIII (Qualitätssicherung) und § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) konnte vor der Sitzung nicht mehr hinreichend durchgeführt werden. Vom Träger wurde nach Rückfrage mitgeteilt, dass sich derzeit lediglich zwei Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Würzburg in der Gruppe befinden.

 

Die Aufgabe der Beratung, Begleitung und Unterstützung der oben genannten Zielgruppe, die direkt oder indirekt von häuslicher Gewalt betroffen ist, stellt außerdem eine Aufgabe der (Erziehungs-)Beratungsstellen dar. Dies wird auch so nach Rückfrage von den Beratungsstellen bestätigt. Die Zielgruppe ist somit nicht „unversorgt“, da darüber hinaus der ASD des Amtes für Jugend und Familie zeitgleich mit der Staatsanwaltschaft bzw. anderer Behörden über die Ereignisse im Kontext der häuslichen Gewalt in Familien durch die Polizeiinspektionen und deren Schwerpunktsachbearbeiter zeitnah informiert werden.

 

Der ASD prüft im Zuge seiner Aufgaben und gesetzlichen Pflichten, welche Maßnahmen, Hilfe, Schutz und Vorkehrungen zu treffen sind. Es besteht dabei eine gute Kooperation mit den Schwerpunktsachbearbeitungen bei den Polizeiinspektionen Würzburg Land und Ochsenfurt.

 

 

Debatte:

 

Herr Sozialrat Hermann Gabel erteilt vor der Debatte und der Abstimmung den Hinweis:

 

Gem. § 9 (2) der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Würzburg ist das stimmberechtigte Mitglied der AWO Bezirksverband Unterfranken, Frau Anna Rüthlein von der Beratung und der Abstimmung über diesen TOP auszuschließen. Bislang gilt in diesem Ausschuss die Regel, dass die Anwesenheit gestattet wird.

 

Herr Schrappe ergänzt aus Sicht der Beratungsstellen, dass dies eine originäre Aufgabe der Jugendhilfe und ggf. der Beratungsstellen sei.

 

Frau Schäfer weist daraufhin, dass es bereits in diesem Kontext ein Angebot gibt: Family-Power.

 

Frau Heeg wollte von Frau Rüthlein wissen, wie es zu diesem Projekt gekommen ist. Frau Rüthlein berichtet, dass dies eine Anregung aus dem Runden Tisch „Häusliche Gewalt“ war.

 

Herr Gabel stellte fest, dass Anträge für neue Angebote stets gem. §§ 79, 80 SGB VIII von der Fachverwaltung und dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung geprüft und aufbereitet werden sollten. Auch fand mit der Fachbereichsleitung 31a kein Vorabgespräch zum Antrag statt. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass keine zu große Zergliederung der Jugendhilfe erfolgen sollte.


Beschluss:

 

Eine Bezuschussung bezüglich des Antrags der Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband Unterfranken, zur Förderung des Projekts „Rückenwind“ für 2016 wird abgelehnt.

 

Es steht dem Träger frei, für das Haushaltsjahr 2017 einen neuen Antrag (rechtzeitig) zu stellen.