Sitzung: 30.11.2015 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Amt für Jugend und Familie im Landkreis
Würzburg hat seit Ende 2013 eine interne Arbeitsgruppe „Jugendamt 2025“
eingerichtet, um die vermeintlichen Zukunftsherausforderungen der nächsten 10
bis 15 Jahre an eine moderne Jugendhilfebehörde zu skizzieren, diskutieren und
prognostizieren zu können.
Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus acht
Fachkräften aus verschiedenen zentralen Arbeitsbereichen des Amtes für Jugend
und Familie (erfahrene und neue, weibliche und männliche, psychosoziale
Fachkräfte) und der Amtsleitung zusammen.
Es wurden im Themenspeicher angesprochen:
I. Inklusion in der Kinder- und
Jugendhilfe
(derzeit läuft eine Arbeitsgruppe
„Inklusion in der Jugendarbeit“)
II. Bildung und Erziehung
Der seit Februar
2014 vorgelegte Landkreisreport „Bildung und Erziehung“ wurde bislang (noch) nicht
im politischen Bereich diskutiert, die formulierten interkommunalen Schnitt-
bzw. Nachtstellen zur/mit der Stadt Würzburg sind vom Landkreisreport benannt,
aber die Fachverwaltung hat noch keinen weitergehenden Auftrag erhalten.
III. Eingliederungshilfe meets Jugendhilfe
(sogenannte „Große Lösung“)
Seit mehr als 30
Jahren wird die sogenannte Große Lösung (Leistungen für behinderte Kinder und
Jugendliche in die Jugendhilfe verorten) diskutiert. Seit dieser
Legislaturperiode ist auf Bundesebene viel Bewegung gekommen. Noch nie war
diese Option so konkret in der politischen und fachlichen Diskussion. Die
möglichen Fragen für ein Fachamt Jugendamt wurden prognostisch erörtert.
IV. Sozialraumorientierte Jugendhilfe
(Weiterentwicklung)
Der Kreistag hat
nach einer Projektphase von fünf Jahren dem Amt für Jugend und Familie zum
01.04.2012 ein sozialraumorientiertes Jugendhilfekonzept „verordnet“, das auf
einer weitgehend generalisierten Organisationsform fußt. Alle Arbeitsbereiche
des Jugendamtes sind davon betroffen. Die Weiterentwicklung wurde durch einen
amtsinternen Fachtag angegangen. Die Weiterentwicklung der sozialräumlichen
Jugendhilfe im Jugendamt und im Kreisgebiet wurde damit auf einen aktuellen Weg
gebracht (Sozialraumarbeit 2.0). Ein äußeres Zeichen war das Themenjahr „Zeit
für Kinder 2015“ im Rahmen des bundesweiten Aktionsjahrs „Jugendamt.
Unterstützung die ankommt“, zu dem alle Arbeitsbereiche ihren aktiven Beitrag
leisteten.
V. Familienzeit - Zeit für Familien
Dieses Thema wird mittelfristig
im Rahmen der Jugendhilfeplanung (siehe JHA-Sitzung vom 28.09.2015) bearbeitet.
VI. Sich wandelnde Gesellschaft - Adaptionen
für die Jugendhilfe
Der sich seit
Jahren abzeichnende gesellschaftliche Wandel (Doppelverdienerschaft,
Kleinkindbetreuung, Demografie, Mehrbedarf an Familienbildung, Frühe Hilfen,
usw.) hat mit dem aktuellen Flüchtlingszuzug und den wohl steigenden Anteilen
von Migrationshintergrund in der Bevölkerungszusammensetzung unserer Gemeinden,
Märkte und Städte im Kreisgebiet und in nahezu allen Bereichen der Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe eine neue Komponente erreicht.
Wir würden gerne
in mittelfristiger Zukunft z. B. im Rahmen einer „Zukunftswerkstatt“ mit
möglichst vielen Akteuren in der öffentlichen, freien und privaten Kinder-, Jugend-
und Familienhilfe diese Tatsachen diskutieren, um gerüstet zu sein für diese
„neue Epoche“ und neuen Herausforderungen.
Bereits jetzt
schon wurde unsererseits in der Erziehungsberatung mehr Flexibilität
hinsichtlich der Beratungszeiten angemahnt (abends, sonntags) und die
Diskussion zu mehr zeitlicher Bewegung im Bereich der erzieherischen Hilfen
debattiert.
VII. Qualitätssicherung, Transparenz,
Wirksamkeit und gezielte Mittelverwendung
Mit dem § 79a SGB
VIII hat der Bundesgesetzgeber zum 01.01.2012 (!!) ganz bewusst die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe in die Verantwortung genommen, die Qualität
in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe durch Transparenz und
Wirksamkeitsüberprüfung zu optimieren. Auch wenn landesweite Regelempfehlungen
in Bayern bislang noch (immer) nicht vorliegen, entbindet dies die örtlichen
Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht von ihrer gesetzlichen Verpflichtung
der gesetzlichen Umsetzung.
Messung und
Erhebung von Planungseckdaten
Um die Herausforderungen der Zukunft der
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Landkreis Würzburg meistern zu können und
stets auf der „Höhe der Zeit“ sein zu können, bitten wir der Fachverwaltung in
den nächsten fünf Haushaltsjahren die Möglichkeit zu geben, notwendige harte
Fakten als Planungsgrundlage vorrangig über die Jugendhilfeplanung
sicherzustellen, die da sind:
A: Familienatlas
(Nicht mehr alle zwei sondern im
Drei-Jahres-Turnus in Selbsterstellung)
B: Kleinräumige Bevölkerungsprognose
Derzeit bis zum Jahr 2025. (Stand:
31.12.2009)
Aufgrund der
mittlerweile treffsicheren und breitgefächerten Erhebungen des Bayerischen Landesamtes
für Statistik und Datenverarbeitung ist eine selbstbeauftragte aktualisierte
Form einer kleinräumigen Bevölkerungsprognose nicht erneut notwendig.
C: Jugendumfrage
Zuletzt 2011 hat
das Amt für Jugend und Familie eine große Jugendumfrage unter 3.000
Schülerinnen und Schülern zwischen 12 und 18 Jahren durchgeführt und wurde
daher von einem externen sozialwissenschaftlichen Institut unterstützt. Fortan
- und dies wurde auch schon im Jugendhilfeausschuss so diskutiert - soll es in
jeder Legislaturperiode des Kreistags eine Jugendumfrage unter Einbeziehung
bundesweiter Erhebungen (z. B. Shell-Studie, usw.) geben.
„Ohne fundierte
Erhebungen und Datendarstellungen keine Maßnahmenplanung“
Dies sollte vor allem vor dem Hintergrund
des gesetzlichen Auftrags nach § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung), § 79a SGB
VIII (Qualitätssicherung) und § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) Richtschnur,
Ziel und Verpflichtung für die Jugendhilfe im Landkreis Würzburg sein.
Die Fachverwaltung bittet daher den
Jugendhilfeausschuss um Auftrag und Ermächtigung, die oben genannten Erhebungen
der Planungseckdaten A bis C zu planen und vorzubereiten (1. Zeitleiste
einhalten, 2. Ausschreibungen von C, 3. HH-Mittel-Bewirtschaftung planen, 4.
Vorbereitungen treffen). Plan: 2017 durch externes Institut.
Debatte:
Herr Gabel nannte als Beispiel für die
Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe auch eventuell angepasste
Beratungszeiten in den Erziehungsberatungsstellen (z. B. Abendstunden und/oder
samstags).
Außerdem hat ein ASD-Fachtag am 25.11.2015
stattgefunden und Aspekte zur Weiterentwicklung der Sozialraumarbeit erörtert.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg beauftragt und bevollmächtigt die Fachverwaltung in den nächsten fünf Jahren mit der Vorbereitung der notwendigen Planungsschritte und -instrumente zur Generierung von Eckdaten im Rahmen der Jugendhilfeplanung: Familienatlas und Jugendumfrage.