Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Würzburg hat seit Ende 2013 eine interne Arbeitsgruppe „Jugendamt 2025“ eingerichtet, um die vermeintlichen Zukunftsherausforderungen der nächsten 10 bis 15 Jahre an eine moderne Jugendhilfebehörde zu skizzieren, diskutieren und prognostizieren zu können.

 

Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus acht Fachkräften aus verschiedenen zentralen Arbeitsbereichen des Amtes für Jugend und Familie (erfahrene und neue, weibliche und männliche, psychosoziale Fachkräfte) und der Amtsleitung zusammen.

 

Es wurden im Themenspeicher angesprochen:

 

I.        Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe

 

          (derzeit läuft eine Arbeitsgruppe „Inklusion in der Jugendarbeit“)

 

II.       Bildung und Erziehung

 

Der seit Februar 2014 vorgelegte Landkreisreport „Bildung und Erziehung“ wurde bislang (noch) nicht im politischen Bereich diskutiert, die formulierten interkommunalen Schnitt- bzw. Nachtstellen zur/mit der Stadt Würzburg sind vom Landkreisreport benannt, aber die Fachverwaltung hat noch keinen weitergehenden Auftrag erhalten.

 

III.      Eingliederungshilfe meets Jugendhilfe (sogenannte „Große Lösung“)

 

Seit mehr als 30 Jahren wird die sogenannte Große Lösung (Leistungen für behinderte Kinder und Jugendliche in die Jugendhilfe verorten) diskutiert. Seit dieser Legislaturperiode ist auf Bundesebene viel Bewegung gekommen. Noch nie war diese Option so konkret in der politischen und fachlichen Diskussion. Die möglichen Fragen für ein Fachamt Jugendamt wurden prognostisch erörtert.

 

IV.     Sozialraumorientierte Jugendhilfe (Weiterentwicklung)

 

Der Kreistag hat nach einer Projektphase von fünf Jahren dem Amt für Jugend und Familie zum 01.04.2012 ein sozialraumorientiertes Jugendhilfekonzept „verordnet“, das auf einer weitgehend generalisierten Organisationsform fußt. Alle Arbeitsbereiche des Jugendamtes sind davon betroffen. Die Weiterentwicklung wurde durch einen amtsinternen Fachtag angegangen. Die Weiterentwicklung der sozialräumlichen Jugendhilfe im Jugendamt und im Kreisgebiet wurde damit auf einen aktuellen Weg gebracht (Sozialraumarbeit 2.0). Ein äußeres Zeichen war das Themenjahr „Zeit für Kinder 2015“ im Rahmen des bundesweiten Aktionsjahrs „Jugendamt. Unterstützung die ankommt“, zu dem alle Arbeitsbereiche ihren aktiven Beitrag leisteten.

 

V.      Familienzeit - Zeit für Familien

 

Dieses Thema wird mittelfristig im Rahmen der Jugendhilfeplanung (siehe JHA-Sitzung vom 28.09.2015) bearbeitet.

 

VI.     Sich wandelnde Gesellschaft - Adaptionen für die Jugendhilfe

 

Der sich seit Jahren abzeichnende gesellschaftliche Wandel (Doppelverdienerschaft, Kleinkindbetreuung, Demografie, Mehrbedarf an Familienbildung, Frühe Hilfen, usw.) hat mit dem aktuellen Flüchtlingszuzug und den wohl steigenden Anteilen von Migrationshintergrund in der Bevölkerungszusammensetzung unserer Gemeinden, Märkte und Städte im Kreisgebiet und in nahezu allen Bereichen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe eine neue Komponente erreicht.

 

Wir würden gerne in mittelfristiger Zukunft z. B. im Rahmen einer „Zukunftswerkstatt“ mit möglichst vielen Akteuren in der öffentlichen, freien und privaten Kinder-, Jugend- und Familienhilfe diese Tatsachen diskutieren, um gerüstet zu sein für diese „neue Epoche“ und neuen Herausforderungen.

 

Bereits jetzt schon wurde unsererseits in der Erziehungsberatung mehr Flexibilität hinsichtlich der Beratungszeiten angemahnt (abends, sonntags) und die Diskussion zu mehr zeitlicher Bewegung im Bereich der erzieherischen Hilfen debattiert.

 

VII.    Qualitätssicherung, Transparenz, Wirksamkeit und gezielte Mittelverwendung

 

Mit dem § 79a SGB VIII hat der Bundesgesetzgeber zum 01.01.2012 (!!) ganz bewusst die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in die Verantwortung genommen, die Qualität in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe durch Transparenz und Wirksamkeitsüberprüfung zu optimieren. Auch wenn landesweite Regelempfehlungen in Bayern bislang noch (immer) nicht vorliegen, entbindet dies die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nicht von ihrer gesetzlichen Verpflichtung der gesetzlichen Umsetzung.

 

 

Messung und Erhebung von Planungseckdaten

 

Um die Herausforderungen der Zukunft der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe im Landkreis Würzburg meistern zu können und stets auf der „Höhe der Zeit“ sein zu können, bitten wir der Fachverwaltung in den nächsten fünf Haushaltsjahren die Möglichkeit zu geben, notwendige harte Fakten als Planungsgrundlage vorrangig über die Jugendhilfeplanung sicherzustellen, die da sind:

 

A:      Familienatlas

 

          (Nicht mehr alle zwei sondern im Drei-Jahres-Turnus in Selbsterstellung)

 

B:      Kleinräumige Bevölkerungsprognose

 

          Derzeit bis zum Jahr 2025. (Stand: 31.12.2009)

 

Aufgrund der mittlerweile treffsicheren und breitgefächerten Erhebungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung ist eine selbstbeauftragte aktualisierte Form einer kleinräumigen Bevölkerungsprognose nicht erneut notwendig.

 

C:      Jugendumfrage

 

Zuletzt 2011 hat das Amt für Jugend und Familie eine große Jugendumfrage unter 3.000 Schülerinnen und Schülern zwischen 12 und 18 Jahren durchgeführt und wurde daher von einem externen sozialwissenschaftlichen Institut unterstützt. Fortan - und dies wurde auch schon im Jugendhilfeausschuss so diskutiert - soll es in jeder Legislaturperiode des Kreistags eine Jugendumfrage unter Einbeziehung bundesweiter Erhebungen (z. B. Shell-Studie, usw.) geben.

 

 

„Ohne fundierte Erhebungen und Datendarstellungen keine Maßnahmenplanung“

 

Dies sollte vor allem vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags nach § 79 SGB VIII (Gesamtverantwortung), § 79a SGB VIII (Qualitätssicherung) und § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung) Richtschnur, Ziel und Verpflichtung für die Jugendhilfe im Landkreis Würzburg sein.

 

Die Fachverwaltung bittet daher den Jugendhilfeausschuss um Auftrag und Ermächtigung, die oben genannten Erhebungen der Planungseckdaten A bis C zu planen und vorzubereiten (1. Zeitleiste einhalten, 2. Ausschreibungen von C, 3. HH-Mittel-Bewirtschaftung planen, 4. Vorbereitungen treffen). Plan: 2017 durch externes Institut.

 

 

Debatte:

 

Herr Gabel nannte als Beispiel für die Veränderungen in der Kinder- und Jugendhilfe auch eventuell angepasste Beratungszeiten in den Erziehungsberatungsstellen (z. B. Abendstunden und/oder samstags).

 

Außerdem hat ein ASD-Fachtag am 25.11.2015 stattgefunden und Aspekte zur Weiterentwicklung der Sozialraumarbeit erörtert.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Würzburg beauftragt und bevollmächtigt die Fachverwaltung in den nächsten fünf Jahren mit der Vorbereitung der notwendigen Planungsschritte und -instrumente zur Generierung von Eckdaten im Rahmen der Jugendhilfeplanung: Familienatlas und Jugendumfrage.