Sitzung: 13.11.2015 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Sachverhalt:
Die Heizungsanlagen mit Gaskesseln in dem Landkreisgebäude
Von-Luxburg-Str. 4 aus dem Jahre 1984 sind nicht mehr Stand der Technik, haben
einen hohen Reparaturbedarf und dürfen gemäß der aktuellen
Energieeinsparverordnung (§ 10 Abs. 1 EnEV 2014) nach dem Jahr 2015 nicht mehr
betrieben werden und müssen somit ersetzt werden.
Im Haushalt 2015 wurde daher die Projektierung des Austauschs der Heizungsanlagen vorgesehen. Mit der Untersuchung der Gebäudesituation und der Planung der erforderlichen Maßnahmen sowie der Erarbeitung von verschiedenen Vorschlägen zum Austausch der Heizanlagen wurde das Büro Wohlfromm aus Würzburg beauftragt.
Das Gebäude hat derzeit folgende Nutzer:
· Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einschließlich
Landwirtschaftsschule Würzburg, Abteilung Hauswirtschaft
· Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Würzburg (FB 12)
· Rinderzuchtverband Würzburg e. V.
· Verband unterfränkischer Schweinezüchter e. V.
·
Erzeugerring
für landwirtschaftliche pflanzliche Qualitätsprodukte Unterfranken e. V.
·
Landeskuratorium der Erzeugerringe
für tierische Veredelung Bayern e. V.
·
Maschinenring
Beratungs- und Dienstleistungs-GmbH
Bis auf die Räume der Landwirtschaftsschule und der Staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes sind die Räume an die einzelnen
Nutzer vermietet. Zudem hat der Freistaat Bayern für den Westflügel des
Gebäudes ein unentgeltliches Nutzungsrecht, ist dadurch aber auch für den
Bauunterhalt dieses Gebäudeteils kostenpflichtig. Bisher gibt es in dem Gebäude
zwei getrennte Heizungsnetze. Kessel 1 und 2 befindet sich in der Kostenpflicht
des Landkreises, Kessel 3 in der Kostenpflicht des Freistaates. Im Zuge der
Erneuerung der Heizanlage soll künftig nur noch eine Heizanlage mit einem
einheitlichen Heizungsnetz in dem Gebäude betrieben werden. Der Freistaat
beteiligt sich im Verhältnis seiner unentgeltlich nutzbaren Flächen zu den
Gesamtflächen an den Kosten der Erneuerung der Heizanlage und der begleitend
notwendigen Maßnahmen sowie an den künftigen Unterhaltungskosten. Der
Wärmeverbrauch kann künftig über Wärmemengenzähler differenziert abgerechnet
werden.
Aus der Gebäudeuntersuchung des Büros Wohlfromm ergeben sich folgende
notwendige Maßnahmen mit Kostenschätzungen:
1. Austausch
der Heizungsanlage für das gesamte Gebäude
1.1 Variante I – Gas-Brennwertgerät (2 x 130 kW)
Kostenschätzung
ca. 45.815,00
€ brutto
Gasbrennwertkaskade 2 x 130 kW
|
20.000,00 € |
Zubehör Kaskade |
6.000,00 € |
Pumpenanschlussgruppe |
2.500,00 € |
Neutralisation ohne Pumpe |
500,00 € |
Regelung Kaskade |
3.000,00 € |
Inbetriebnahme |
500,00 € |
Abgasanlage |
5.000,00 € |
Gasleitung |
1.000,00 € |
|
|
Summe netto |
38.500,00 € |
|
|
Summe brutto |
45.815,00 € |
Im Rahmen dieser Variante wurde der Austausch der
bestehenden Gaskessel durch eine Kaskade aus 2 nebeneinander stehenden
Gas-Brennwertgeräten mit einer Leistung von jeweils 130 kW untersucht.
Der Technologiesprung zwischen der Bestandsanlage und
die Brennwertnutzung verspricht eine Einsparung der jährlichen betriebs- und
verbrauchsgebundenen Kosten im Bereich von ca. 15 % bei niedrigster
Investitionssumme, minimalem Wartungsaufwand und geringstem Platzbedarf.
1.2
Variante
II – Gas-Brennwertgerät (2 x 130 kW) + BKHW (13,5 kW th, 5,5 kW el)
Kostenschätzung
ca. 80.658,20
€ brutto
BHKW |
20.000,00 € |
Pufferspeicher |
5.000,00 € |
Kondenser |
1.800,00 € |
Neutralisation mit Pumpe |
500,00 € |
Inbetriebnahme |
1.000,00 € |
Abgasanlage |
5.000,00 € |
Förderung |
- 5.020,00 € |
Gasbrennwertkaskade 2 x 130 kW
|
20.000,00 € |
Zubehör Kaskade |
6.000,00 € |
Pumpenanschlussgruppe |
2.500,00 € |
Neutralisation ohne Pumpe |
500,00 € |
Regelung Kaskade |
3.000,00 € |
Inbetriebnahme |
500,00 € |
Abgasanlage |
5.000,00 € |
Gasleitung |
2.000,00 € |
|
|
Summe netto |
67.780,00 € |
|
|
Summe brutto |
80.658,20 € |
Aufgrund der ganzjährigen Grundlast bei Strom von ca. 5 kW wurde neben der Gas-Brennwert-Kaskade der zusätzliche Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom geprüft. Der Einsatz dieser Technologie hat Kostenvorteile bei kontinuierlichen Wärme- und Stromverbrauchern und wird staatlich über die sogenannte KWK-Zulage von 5,41 Cent/kWh, el durch das KWK-Gesetz gefördert. Zur Abdeckung der stromseitigen Grundlast wurde ein Blockheizkraftwerk in einem Leistungsbereich von 13,5 kW thermisch und 5,5 kW elektrisch ausgewählt. Bei der untersuchten Anlagenkonstellation ergibt sich aber lediglich eine Laufzeit ca. 3.000 Betriebsstunden im Jahr. Hintergrund ist die Abschaltung der Heizungsanlage in den Sommermonaten und die Erzeugung des Warmwassers über Strom.
Den Mehrkosten durch Erstinvestition, höheren
Wartungskosten und Brennstoffverbrauch stehen folgende jährliche Erlöse bei der
Annahme von 3.000 Betriebsstunden gegenüber:
Rückzahlung Energiesteuer |
0,55 |
Cent/kWh |
338,25 € |
vermiedener Strombezug
(Durchschnitt HT/NT) |
20,00 |
Cent/kWh |
3.300,00 € |
vermiedene Netznutzungsentgelte
(vNNE) |
0,2 |
Cent/kWh |
33,00 € |
KWK-Zulage (30.000
Vollbenutzungsstunden) |
5,41 |
Cent/kWh |
892,65 € |
30 % von aktuell 6,17 Cent/kWh
auf eigenverbrauchten Strom, EEG-Umlage § 61 EEG 2014 |
1,85 |
Cent/kWh |
-305.25 € |
4.258,49 € |
Durch die Änderung des Gesetzes für den Ausbau
erneuerbarer Energien (EEG) im Juli 2014 müssen Blockheizkraftwerke (> 10 kW
bzw. 10 MWh/a), deren Inbetriebnahme nach dem 01.08.2014 erfolgt, an-teilig 30
% der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom an den Übertragungsnetzbetreiber
bezahlen. Die Beteiligung an der EEG-Umlage erhöht sich ab 2016 auf 35 % und ab
2017 auf 40 %. Die EEG-Umlage liegt derzeit bei 6,17 Cent/kWh.
Platztechnisch ist der Einbau von eines BHKWs (2 m x 2 m) zusätzlich zu einer Gas-Brennwert-Kaskade problemlos umsetzbar. Weiterhin ist ein zweiter und dritter Kaminzug für die abgastechnische Einbindung und die Verbrennungsluftversorgung nutzbar.
1.3
Variante
III – Holzpelletkessel (220 kW)
Kostenschätzung
ca. 143.395,00 € brutto
Holzpelletkessel (220 kW)
inkl. Puffer + Regelung |
85.000,00 € |
Abgasanlage/Kaminsanierung |
5.500,00 € |
Pelletlagerraum |
30.000,00 € |
|
|
Summe netto |
120.500,00 € |
|
|
Summe brutto |
143.395,00 € |
Variante III betrachtet
alternativ den Einsatz des regenerativen Energieträgers Holzpellets anstelle
der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas. Neben des Tausches der
Wärmeerzeugung ist zusätzlich ein Brennstofflagerraum für Holzpellets zu
schaffen. Da in unmittelbarer Nähe zur Heizungszentrale kein geeigneter Raum
zur Umnutzung verfügbar ist, kommt nur ein unterirdischer Pelletbunker im
Außenbereich in Frage. Der Bunker kann im "Vorgarten" im Bereich der
Außenwand der Heizungszentrale angeordnet werden, hierfür fällt jedoch ein
Kostenanteil von ca. 35.000,00 € brutto an. Bei einem ermittelten Pelletbedarf
von ca. 100 Tonnen im Jahr und einer maximalen Liefermenge von 20 Tonnen
ergeben sich jährlich 5 LKW-Lieferungen. Die Anlieferung kann über die angrenzende
Von-Luxburg-Straße oder dem Verbindungsweg zum Innenhof erfolgen, so dass die maximale
Länge der Einblasleitung von 35 m nicht überschritten wird.
Neben der
Brennstoffversorgung ist auch der Abtransport der Asche aus dem Heizraum zu
berücksichtigen. Bei einem Aschegehalt von 0,7 % je Tonne Pellet fallen
jährlich ungefähr 700 kg Verbrennungsrückstände an, die durch Betriebspersonal
zu entsorgen sind.
Den o. a. Investitionskosten
stehen derzeit im Vergleich zu Erdgas 30 % günstigere Brennstoffkosten gegenüber.
2. Maßnahmen zur Erhöhung der
Betriebssicherheit und Energieeffizienz
Zusätzlich zum Kesseltausch empfiehlt das
Planungsbüro die nachfolgend aufgeführte Maßnahmen durchzuführen, um die
Betriebssicherheit und Energieeffizienz der Heizungsanlage zu steigern.
2.1
Provisorische Verbindung der Heizungsnetze
Da Kessel 3 bereits mit einem alten Austauschbrenner
instandgesetzt wurde, macht es in einem ersten Schritt Sinn eine Verbindung
zwischen beiden bislang getrennten Heizungsnetzen herzustellen. Sollte dann
Kessel 3 erneut ausfallen, kann die Verbindung geöffnet und über Kessel 1 + 2
versorgt werden.
Kessel 3 sollte aus Abrechnungsgründen bis zu einem tatsächlichen Defekt betrieben werden, da hierfür ein eigener Zähler der WVV installiert ist. Tritt der Defekt vor der geplanten Sanierung der Heizungsanlage ein, kann durch die geschaffene Verbindung der beiden Verteiler eine Einspeisung über Kessel 1+2 erfolgen. Die Abrechnung wird über den noch vorhandenen Wärmemengenzähler im Abgang Brauchwassererwärmung realisiert. Die geschätzten Kosten für die Schaffung der provisorischen Verbindung belaufen sich auf ca. 2.500,00 €.
2.2
Einbau drehzahlgeregelter Hocheffizienzpumpen und hydraulischer Abgleich
Um
die Vorlauftemperaturen weiter zu optimieren und den Stromverbrauch der
Heizkreispumpen zu reduzieren, ist es zweckdienlich alle alten Pumpen gegen
drehzahlgeregelte Hocheffizienzpumpen auszutauschen und einen hydraulischen
Abgleich des Heizungsnetzes durchzuführen.
Durch
den hydraulischen Abgleich ist gewährleistet, dass alle Heizkörper die
notwendige Heizwassermenge zugewiesen bekommen und die Vorlauftemperatur nicht
unnötig angehoben werden muss, um hydraulische ungünstig gelegene Heizkörper zu
versorgen.
Der
Tausch der Pumpen wird von uns auf ca. 5.500,00 € brutto und der hydraulische
Abgleich auf ca. 18.000,00 € brutto geschätzt, für den Fall, dass alle
Heizkörperthermostatventile im Vorlauf getauscht werden.
2.3 Erneuerung der Mess-, Steuer-
und Regeltechnik
Die gesamten Mess-, Steuer- und Regelungstechnischen
Komponenten stammen ebenfalls aus der Zeit der Anlagenerrichtung 1985. Zum
einen müssen durch den Tausch der Wärmeerzeugung in den vorhandenen
Schaltschränken umfangreiche Anpassungen vorgenommen werden. Zum anderen ist
eine Ersatzteilsicherheit einzelner Regelungsmodule bei Defekt nicht mehr gewährleistet
und kann zum Ausfall einzelner Heizkreise oder der gesamten Heizungsanlage führen.
Das Planungsbüro empfiehlt deshalb neben der Wärmeerzeugung
die gesamte MSR-Technik mit auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Funktionen
wie zum Beispiel die Weiterleitung von Störmeldungen und der digitalen
Aufzeichnung von Wärmemengen und Verbräuchen können hiermit realisiert werden
und erleichtern zusätzlich den Betrieb der Anlage.
Die Kosten für die Demontage und Erneuerung der MSR-Technik
Wärmeerzeugung und Verteilung werden auf ca. 34.000,00 € brutto geschätzt.
2.4 Umbau von offenem System auf
geschlossenes System
Das System der Pumpenwarmwasserheizung ist derzeit als System mit
offenen Ausgleichsbehältern im Dachgeschoß ausgeführt. Die Nachteile einer
offenen Heizung sind Korrosion im System durch Aufnahme von Luftsauerstoff,
Platzbedarf vom Ausdehnungsgefäß im Dachgeschoss, viele zusätzliche
Rohrleitungen und die Einfriergefahr des Ausdehnungsgefäßes. Im Zusammenhang
mit der Sanierung der Wärmeerzeugung ist eine Umstellung auf ein geschlossenes
System ratsam. Hierzu wird in der Heizungszentrale ein Membranausdehnungsgefäß
mit automatischer Nachspeisung und Druckhaltung installiert. Die Kosten für die
Installation der Druckhaltung und den Rückbau der offenen Gefäße liegen bei ca.
9.000,00 € brutto.
3. Zusammenfassung
Nachfolgend werden die Vor- und Nachteile der
verschiedenen Varianten als Entscheidungshilfe zusammengefasst:
Variante I: Gas-Brennwertgerät (2 x 130 kW)
Vorteile: effiziente Gas-Brennwerttechnik,
geringe Anschaffungskosten, vergleichsweise wartungsarm
Nachteile: schlechtes
CO2-Verhalten
Investitionskosten
Wärmeerzeugung Variante I 48.815,00
€ brutto
Investitionskosten
sonstige Maßnahmen Nr. 2.2, 2.3 und 2.4 66.500,00
€ brutto
Baunebenkosten
Fachplaner 31.349,43
€ brutto
Investitionskosten gesamt Variante I 146.664,43 € brutto
Schätzung
jährlicher Verbrauchskosten 21.874,00
€
Schätzung
jährlicher Betriebskosten, v. a. Wartung 963,00 €
22.837,00
€
Variante
II: Gas-Brennwertgerät (2 x 130 kW) + BHKW (12,5 kW th, 5,5 kW el)
Vorteile: Kombination effizienter
Gas-Brennwerttechnik mit Kraft-Wärme-Kopplung, wirtschaftlich darstellbar
Nachteile:
höhere Wartungs- und
Betreuungskosten im Vergleich zu Variante I, niedrige
Laufzeiten aufgrund von
fehlender Wärmeabnahme im Sommer
Investitionskosten
Wärmeerzeugung Variante II 80.658,20
€ brutto
Investitionskosten
sonstige Maßnahmen Nr. 2.2, 2.3 und 2.4 66.500,00
€ brutto
Baunebenkosten
Fachplaner 37.851,31
€ brutto
Investitionskosten gesamt Variante II 185.009,51 € brutto
Schätzung
jährlicher Verbrauchskosten 18.542,00
€
abzgl.
Einsparungen Strom
Schätzung
jährlicher Betriebskosten, v. a. Wartung 3.225,00 €
21.767,00
€
Variante
III: Holzpelletkessel (220 kW)
Vorteile: nahezu CO2-neutrale
Wärmeerzeugung, Pellet im Vergleich zu fossilen Brennstoffen 20 - 30 %
günstiger
Nachteile: hoher Investitionsbedarf und
Wartungsaufwand, Schaffung Brennstofflager notwendig, Vielzahl der
Brennstofflieferungen
Investitionskosten
Wärmeerzeugung Variante III 143.395,00
€ brutto
Investitionskosten
sonstige Maßnahmen Nr. 2.2, 2.3 und 2.4 66.500,00 € brutto
Baunebenkosten
Fachplaner 49.944,62 € brutto
Investitionskosten gesamt Variante III 259.839,62
€ brutto
Schätzung
jährlicher Verbrauchskosten 18.184,00
€
Schätzung
jährlicher Betriebskosten, v. a. Wartung 3.013,00 €
21.197,00
€
Abschließend empfiehlt das beauftragte Ingenieurbüro auf Grund der
vorliegenden Unterlagen, der durchgeführten Bestandsaufnahme sowie den durchgeführten
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen die Umsetzung der Variante I mit dem Einbau
von zwei neuen Gas-Brennwertgeräten und die Zusammenlegung der zwei
Heizungsnetze. Die insgesamt nur geringfügig höheren laufenden jährlichen
Kosten fallen gegenüber dem geringsten Investitionsaufwand kaum ins Gewicht.
Durch den Einbau von Wärmemengenzählern kann in Zukunft eine genaue
Abrechnung erfolgen. Die zusätzlichen Maßnahmen Erstellung eines Provisoriums,
des Einbaus drehzahlgeregelter Pumpen, des hydraulischen Abgleichs, Umbau in
geschlossene Anlage und des Austausches der MSR-Technik werden im Zuge einer sinnvollen
Sanierung der Wärmeerzeugung als notwendig erachtet.
Debatte:
Herr Dürr, Leiter des Fachbereichs Hochbau-,
Liegenschaften und Schulverwaltung, erläutert ausführlich den Sachverhalt.
Er teilt mit, dass 3 Varianten geprüft wurden:
Variante I – Gas-Brennwertgerät
Variante II – Gas-Brennwertgerät + Blockheizkraftwerk (BKHW)
Variante III – Holzpelletkessel
Herr Dürr erläutert zusammenfassend die Vor- und Nachteile
der verschiedenen Varianten.
Im Ergebnis wird in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Ingenieurbüro die
Variante I (Gas-Brennwertgerät) als wirtschaftlichste Lösung empfohlen.
Es entwickelt sich eine kurze Diskussion mit Wortmeldungen der Kreisräte Friedrich, Koch, Kuhl, Kreisrätin
Pumpurs und stellv. Landrat Amrehn zu den CO²-Werten der verschiedenen
Varianten, zur Bereitstellung und Vorhaltung der verschiedenen Brennstoffe –
auch im Hinblick auf die Zukunft – sowie zum Thema Blockheizkraftwerk.
Herr Wohlfromm vom Ingenieurbüro Wohlfromm teilt mit, dass
das vorgestellte Gerät bei Variante I im Bereich der Gas-Brenntechnik das
modernste Gerät sei, das es aktuell auf dem Markt gäbe. Zur Frage nach Variante
II (Gas-Brennwertgerät + BHKW) äußert sich Herr Wohlfromm dahingehend, dass
sich ein BHKW nur für Gebäude rechnet, in denen ganzjährig Strom und Warmwasser
benötigt werde (Beispiel: Senioreneinrichtungen oder Schwimmbäder).
Beschluss:
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen des Ingenieurbüros Wohlfromm und der Verwaltung zur Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen für den Austausch der Heizanlagen und der vorgestellten begleitenden Maßnahmen im landkreiseigenen Gebäude Von-Luxburg-Str. 4 zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag Würzburg die Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2016 für die Umsetzung der Variante I – Gas-Brennwertgerät (2 x 130 kW) auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von insgesamt ca. 147.000,00 €.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZFB
2, KrPA