Sitzung: 13.11.2015 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: 1 Übersicht Bauprogramm 2016 bis 2018
Sachverhalt:
Wie in den vergangenen Jahren gliedert sich
auch das Bauprogramm 2016 bis 2018 in drei Teile.
Teil 1: Um- und Ausbau
Der Bereich Um- und Ausbau umfasst im
Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- bestandsorientierter
Ausbau von Straßenzügen
- Umbau
von Kreuzungen
- Ausbau
von Ortsdurchfahrten
- Beseitigung
von Unfallschwerpunkten
Die Projekte wurden auf Grundlage der
Maßnahmenumsetzung im Jahr 2015 sowie der laufenden Planungsaktivitäten
fortgeschrieben.
Es ist davon auszugehen, dass mit der
laufendenden Fortschreibung des Ausbauplanes für die Kreisstraßen in den
kommenden Jahren noch Anpassungen vorzunehmen sind.
Der Markt Rimpar hat mit Schreiben vom
30.09.2015 gebeten, ein weiteres Projekt in den Ausbauplan aufzunehmen. Dabei
ist beabsichtigt, die Straßenführung in der Ortsmitte von Rimpar so zu ändern,
dass unter Einbeziehung der Niederhoferstraße die Verkehrsführung in einen
Einbahnstraßenring geändert wird. Der Markt Rimpar beabsichtigt dabei auch das
Ortszentrum sowie die angrenzenden Gehwege neu zu gestalten. Nach bisherigen
Erkenntnissen sind hierzu umfangreiche bauliche Veränderungen sowie Grunderwerb
(Gebäuderückbauten) erforderlich. Zudem ist davon auszugehen, dass der
Landkreis als Baulastträger der einmündenden Kreisstraße als Kreuzungsbeteiligter
auch Kostenbeteiligter ist. Darüber hinaus
kann die Maßnahme nicht abgekoppelt von den derzeitigen Planungen für eine
Ortsumfahrung Rimpar im Zuge der Kreisstraßen Wü 3 und Wü 8 gesehen
werden. Nach Angaben des Marktes ist beabsichtigt, dass mit der Realisierung
der sog. Westumfahrung (zwischen Kreisstraße Wü 3 und Staatsstraße 2294) im
Jahr 2018 begonnen werden soll. Nach Errichtung der Westumfahrung ist mit einer
Abstufung des innerörtlichen Teils der Kreisstraße Wü 3 zu rechnen und der
Landkreis somit kein Beteiligter der geplanten Kreuzungsmaßnahme zur Ausbildung
eines Einbahnstraßenringes mehr wäre. Nach ergänzender Mitteilung des Marktes
vom 20.10.2015 soll für das Projekt des Einbahnstraßenringes im Jahr 2016 durch
einen Bebauungsplan Baurecht geschaffen werden und anschließend mit der
Umsetzung begonnen werden. Damit müsste das Projekt nicht nur bei der
derzeitigen Fortschreibung des Ausbauplanes für die Kreisstraßen berücksichtigt
werden, sondern bereits bei der Aufstellung des Bauprogrammes 2016-2018, d.h.
bei der mittelfristigen Finanzplanung Eingang finden. Da konkretere Aussagen
zum Kostenumfang jedoch noch nicht vorliegen wird vorgeschlagen, die
Entscheidung über die Aufnahme des Projektes in den Finanzplan durch den
Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu treffen. Der Markt Rimpar sollte
bis dahin nähere Auskunft über den geschätzten Gesamtkostenanteil des
Landkreises und einen Umsetzungszeitraum (Baubeginn und Bauende) geben. Ebenso
sollten die Details der vorgesehenen Finanzierung geklärt sein.
Teil 2: Straßenerhaltung
Der Bereich Straßenerhaltung umfasst
Maßnahmen, die vordergründig darauf abzielen, den Fahrbahnbestand der
Kreisstraßen zu erhalten sowie bestimmte Oberflächeneigenschaften gezielt zu
verbessern. Hierzu gehören
-
Deckenbauten,
-
Aufbringung von Dünnschichtbelägen und
-
Oberflächenbehandlungen.
Die konkreten Streckenabschnitte werden in
einer der kommenden Sitzungen behandelt.
Teil 3: Ingenieurbau
Bei den im aktuellen Bauprogramm
vorgesehenen Projekt des Ingenieurbaus handelt es sich ausschließlich um
Maßnahmen im Bestand. Die genannten Bauwerke müssen aufgrund ihres schlechten
Zustands instandgesetzt werden. In Fortschreibung der Bauprogramme der vergangenen
Jahre soll deshalb die Instandsetzung von Brücken- und Stützbauwerken
kontinuierlich fortgeführt werden. Im aktuellen Bauprogramm finden sich deshalb
- soweit nicht schon abgearbeitet – die bekannten instandsetzungsbedürftigen
Bauwerke wieder.
Die Reihenfolge der Abarbeitung der
Maßnahmen wurde mit Rücksicht auf die vorhandenen personellen und finanziellen
Kapazitäten angepasst.
Die Instandsetzung der Seebachbrücke im Zuge
der WÜ 9 in Rieden soll 2016 realisiert werden. Die nun vorliegende Instandsetzungsplanung
wird unter einem separaten Tagesordnungspunkt vorgestellt.
Debatte:
Herr Dr.-Ing. Fuchs vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den
Sachverhalt.
Landrat Nuß fragt zunächst ab, ob es zu den vorgestellten
Maßnahmen aus Teil 1 und 3 noch Fragen gebe. Dies ist nicht der Fall.
Kreisrat Koch moniert die kurzfristige Vorlage des
Bauprogramms 2016-2018. In der Vergangenheit seien Unterlagen zu den geplanten
Maßnahmen vorher übersandt worden. So hätte man sich bereits im Vorfeld ein Bild
über das angedachte Bauprogramm machen können.
Er fragt nach,
inwieweit noch Änderungswünsche aufgenommen werden können. Er benennt hier
beispielsweise die Kreisstraßen im Bereich des Marktes Eisenheim.
Fachbereichsleiter Künzig erläutert, dass es im heutigen Beschluss um
die mittelfristige Finanzplanung des Haushalts 2016 gehe. Der Einwand von
Kreisrat Koch beziehe sich jedoch auf die Straßenausbauplanung. Diese werde
parallel dazu erstellt und sei noch nicht abgeschlossen. Es könne jedoch sein,
dass das Straßenausbauprogramm nach Abschluss und Beschlussfassung durch den
Bauausschuss mit Plan und detaillierter Beratung über die einzelnen Straßen
Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung des Haushalts 2017 hat. Er
weist darauf hin, dass es immer wieder vorkomme, dass noch die eine oder andere
Maßnahme hinzukomme, so dass sich andere Maßnahmen nach hinten verschieben.
Fragen von Kreisrat Kuhl hinsichtlich evtl.
Anschlussplanungen des nördlichen Landkreises an den Zeller Bock werden durch Herrn Dr.-Ing. Fuchs ausführlich
beantwortet.
Landrat Nuß greift die vorhin von Herrn Dr.-Ing. Fuchs
angesprochene Maßnahme in Rimpar auf. Betroffen seien die Staatsstraße und zwei
Kreisstraßen (Wü 3 und Wü 8). Bisher sei man soweit verblieben, dass im
aktuellen Haushalt 2015 im Finanzplan für das Jahr 2016 ein Ansatz von 300.000,00
€ enthalten ist, für 2017 ein Ansatz von 1,5 Mio. € und für 2018 ein Ansatz 1,0
Mio. €.
Er weist darauf hin,
dass im aktuellen Haushalt eine Beteiligung an den Planungskosten in Höhe von
175.000,00 € enthalten sind. Im Augenblick sei man konkret und planerisch mit
rund 3,0 Mio. € in dieses Projekt eingebunden.
Zusätzlich zu diesem
Projekt plant der Markt Rimpar einen Einbahnstraßenring. Beide Maßnahmen halte
er im Sinne der Solidargemeinschaft gegenüber den anderen Gemeinden nicht für
gerechtfertigt. Er halte daher die Beteiligung an nur einer Maßnahme für
geboten.
Kreisrat Losert teilt mit, dass erst im Rahmen der
Haushaltsberatungen konkrete Angaben zu den Kosten gemacht werden können. Die
Südumfahrung, die die beiden Kreisstraßen Wü 3 und Wü 8 zur Abstufung
bringen könnte, werde nicht vor 2020 kommen. Daher wolle man die Umsetzung des
Einbahnstraßenrings vorziehen.
Dr.-Ing. Fuchs bestätigt, dass es noch einige Jahre dauern
werde, bis die Kreisstraßen durch die Ortsumfahrung abgestuft werden. Beide
Maßnahmen werden sich zeitlich etwas überlappen.
Landrat Nuß schlägt folgenden geänderten Beschluss vor:
Der Bauausschuss nimmt das Bauprogramm 2016 bis 2018 zustimmend zur
Kenntnis.
Das Straßenbauamt wird beauftragt, die nötigen Planungsschritte einzuleiten
bzw. die bereits beschlossen Maßnahmen weiter voran zu treiben.
Der Bauausschuss
nimmt die Ausführungen zur vorgestellten Maßnahme in Rimpar zur Kenntnis.
Nachdem die Maßnahme nur im Zusammenhang mit der geplanten Westumfahrung
gesehen werden kann, kann eine Kostenbeteiligung des Landkreises nur für eine
Maßnahme erfolgen.
Vor einer
Entscheidung durch den Kreistag muss vom Markt Rimpar der vorgesehene
Zeitablauf, der Kostenrahmen sowie die geplante Finanzierung einschließlich der
erwünschten finanziellen Beteiligung des Landkreises für beide Maßnahmen
detailliert dargelegt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt das Bauprogramm 2016 bis 2018 zustimmend zur
Kenntnis.
Das Straßenbauamt wird beauftragt, die nötigen Planungsschritte einzuleiten
bzw. die bereits beschlossen Maßnahmen weiter voran zu treiben.
Der Bauausschuss
nimmt die Ausführungen zur vorgestellten Maßnahme in Rimpar zur Kenntnis.
Nachdem die Maßnahme nur im Zusammenhang mit der geplanten Westumfahrung
gesehen werden kann, kann eine Kostenbeteiligung des Landkreises nur für eine
Maßnahme erfolgen.
Vor einer
Entscheidung durch den Kreistag muss vom Markt Rimpar der vorgesehene
Zeitablauf, der Kostenrahmen sowie die geplante Finanzierung einschließlich der
erwünschten finanziellen Beteiligung des Landkreises für beide Maßnahmen
detailliert dargelegt werden.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Dr. Ing. Fuchs
Zur Kenntnis an KrPA