Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         1 Übersicht Bauprogramm 2016 bis 2018

 

Sachverhalt:

 

Wie in den vergangenen Jahren gliedert sich auch das Bauprogramm 2016 bis 2018 in drei Teile.

 

Teil 1: Um- und Ausbau

Der Bereich Um- und Ausbau umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

-           bestandsorientierter Ausbau von Straßenzügen

-           Umbau von Kreuzungen

-           Ausbau von Ortsdurchfahrten

-           Beseitigung von Unfallschwerpunkten

 

Die Projekte wurden auf Grundlage der Maßnahmenumsetzung im Jahr 2015 sowie der laufenden Planungsaktivitäten fortgeschrieben.

 

Es ist davon auszugehen, dass mit der laufendenden Fortschreibung des Ausbauplanes für die Kreisstraßen in den kommenden Jahren noch Anpassungen vorzunehmen sind.

 

Der Markt Rimpar hat mit Schreiben vom 30.09.2015 gebeten, ein weiteres Projekt in den Ausbauplan aufzunehmen. Dabei ist beabsichtigt, die Straßenführung in der Ortsmitte von Rimpar so zu ändern, dass unter Einbeziehung der Niederhoferstraße die Verkehrsführung in einen Einbahnstraßenring geändert wird. Der Markt Rimpar beabsichtigt dabei auch das Ortszentrum sowie die angrenzenden Gehwege neu zu gestalten. Nach bisherigen Erkenntnissen sind hierzu umfangreiche bauliche Veränderungen sowie Grunderwerb (Gebäuderückbauten) erforderlich. Zudem ist davon auszugehen, dass der Landkreis als Baulastträger der einmündenden Kreisstraße als Kreuzungsbeteiligter auch Kostenbeteiligter ist. Darüber hinaus kann die Maßnahme nicht abgekoppelt von den derzeitigen Planungen für eine Ortsumfahrung Rimpar im Zuge der Kreisstraßen Wü 3 und Wü 8 gesehen werden. Nach Angaben des Marktes ist beabsichtigt, dass mit der Realisierung der sog. Westumfahrung (zwischen Kreisstraße Wü 3 und Staatsstraße 2294) im Jahr 2018 begonnen werden soll. Nach Errichtung der Westumfahrung ist mit einer Abstufung des innerörtlichen Teils der Kreisstraße Wü 3 zu rechnen und der Landkreis somit kein Beteiligter der geplanten Kreuzungsmaßnahme zur Ausbildung eines Einbahnstraßenringes mehr wäre. Nach ergänzender Mitteilung des Marktes vom 20.10.2015 soll für das Projekt des Einbahnstraßenringes im Jahr 2016 durch einen Bebauungsplan Baurecht geschaffen werden und anschließend mit der Umsetzung begonnen werden. Damit müsste das Projekt nicht nur bei der derzeitigen Fortschreibung des Ausbauplanes für die Kreisstraßen berücksichtigt werden, sondern bereits bei der Aufstellung des Bauprogrammes 2016-2018, d.h. bei der mittelfristigen Finanzplanung Eingang finden. Da konkretere Aussagen zum Kostenumfang jedoch noch nicht vorliegen wird vorgeschlagen, die Entscheidung über die Aufnahme des Projektes in den Finanzplan durch den Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu treffen. Der Markt Rimpar sollte bis dahin nähere Auskunft über den geschätzten Gesamtkostenanteil des Landkreises und einen Umsetzungszeitraum (Baubeginn und Bauende) geben. Ebenso sollten die Details der vorgesehenen Finanzierung geklärt sein.

 

Teil 2: Straßenerhaltung

Der Bereich Straßenerhaltung umfasst Maßnahmen, die vordergründig darauf abzielen, den Fahrbahnbestand der Kreisstraßen zu erhalten sowie bestimmte Oberflächeneigenschaften gezielt zu verbessern. Hierzu gehören

-       Deckenbauten,

-       Aufbringung von Dünnschichtbelägen und

-       Oberflächenbehandlungen.

 

Die konkreten Streckenabschnitte werden in einer der kommenden Sitzungen behandelt.

 

Teil 3: Ingenieurbau

 

Bei den im aktuellen Bauprogramm vorgesehenen Projekt des Ingenieurbaus handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen im Bestand. Die genannten Bauwerke müssen aufgrund ihres schlechten Zustands instandgesetzt werden. In Fortschreibung der Bauprogramme der vergangenen Jahre soll deshalb die Instandsetzung von Brücken- und Stützbauwerken kontinuierlich fortgeführt werden. Im aktuellen Bauprogramm finden sich deshalb - soweit nicht schon abgearbeitet – die bekannten instandsetzungsbedürftigen Bauwerke wieder.

 

Die Reihenfolge der Abarbeitung der Maßnahmen wurde mit Rücksicht auf die vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten angepasst.

 

Die Instandsetzung der Seebachbrücke im Zuge der WÜ 9 in Rieden soll 2016 realisiert werden. Die nun vorliegende Instandsetzungsplanung wird unter einem separaten Tagesordnungspunkt vorgestellt.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dr.-Ing. Fuchs vom Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt.

 

Landrat Nuß fragt zunächst ab, ob es zu den vorgestellten Maßnahmen aus Teil 1 und 3 noch Fragen gebe. Dies ist nicht der Fall.

 

Kreisrat Koch moniert die kurzfristige Vorlage des Bauprogramms 2016-2018. In der Vergangenheit seien Unterlagen zu den geplanten Maßnahmen vorher übersandt worden. So hätte man sich bereits im Vorfeld ein Bild über das angedachte Bauprogramm machen können.

Er fragt nach, inwieweit noch Änderungswünsche aufgenommen werden können. Er benennt hier beispielsweise die Kreisstraßen im Bereich des Marktes Eisenheim.

 

Fachbereichsleiter Künzig erläutert, dass es im heutigen Beschluss um die mittelfristige Finanzplanung des Haushalts 2016 gehe. Der Einwand von Kreisrat Koch beziehe sich jedoch auf die Straßenausbauplanung. Diese werde parallel dazu erstellt und sei noch nicht abgeschlossen. Es könne jedoch sein, dass das Straßenausbauprogramm nach Abschluss und Beschlussfassung durch den Bauausschuss mit Plan und detaillierter Beratung über die einzelnen Straßen Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung des Haushalts 2017 hat. Er weist darauf hin, dass es immer wieder vorkomme, dass noch die eine oder andere Maßnahme hinzukomme, so dass sich andere Maßnahmen nach hinten verschieben.

 

Fragen von Kreisrat Kuhl hinsichtlich evtl. Anschlussplanungen des nördlichen Landkreises an den Zeller Bock werden durch Herrn Dr.-Ing. Fuchs ausführlich beantwortet.

 

Landrat Nuß greift die vorhin von Herrn Dr.-Ing. Fuchs angesprochene Maßnahme in Rimpar auf. Betroffen seien die Staatsstraße und zwei Kreisstraßen (Wü 3 und Wü 8). Bisher sei man soweit verblieben, dass im aktuellen Haushalt 2015 im Finanzplan für das Jahr 2016 ein Ansatz von 300.000,00 € enthalten ist, für 2017 ein Ansatz von 1,5 Mio. € und für 2018 ein Ansatz 1,0 Mio. €.

Er weist darauf hin, dass im aktuellen Haushalt eine Beteiligung an den Planungskosten in Höhe von 175.000,00 € enthalten sind. Im Augenblick sei man konkret und planerisch mit rund 3,0 Mio. € in dieses Projekt eingebunden.

Zusätzlich zu diesem Projekt plant der Markt Rimpar einen Einbahnstraßenring. Beide Maßnahmen halte er im Sinne der Solidargemeinschaft gegenüber den anderen Gemeinden nicht für gerechtfertigt. Er halte daher die Beteiligung an nur einer Maßnahme für geboten.

 

Kreisrat Losert teilt mit, dass erst im Rahmen der Haushaltsberatungen konkrete Angaben zu den Kosten gemacht werden können. Die Südumfahrung, die die beiden Kreisstraßen Wü 3 und Wü 8 zur Abstufung bringen könnte, werde nicht vor 2020 kommen. Daher wolle man die Umsetzung des Einbahnstraßenrings vorziehen.

 

Dr.-Ing. Fuchs bestätigt, dass es noch einige Jahre dauern werde, bis die Kreisstraßen durch die Ortsumfahrung abgestuft werden. Beide Maßnahmen werden sich zeitlich etwas überlappen.

 

Landrat Nuß schlägt folgenden geänderten Beschluss vor:

 

 

Der Bauausschuss nimmt das Bauprogramm 2016 bis 2018 zustimmend zur Kenntnis.

Das Straßenbauamt wird beauftragt, die nötigen Planungsschritte einzuleiten bzw. die bereits beschlossen Maßnahmen weiter voran zu treiben.

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur vorgestellten Maßnahme in Rimpar zur Kenntnis. Nachdem die Maßnahme nur im Zusammenhang mit der geplanten Westumfahrung gesehen werden kann, kann eine Kostenbeteiligung des Landkreises nur für eine Maßnahme erfolgen.

Vor einer Entscheidung durch den Kreistag muss vom Markt Rimpar der vorgesehene Zeitablauf, der Kostenrahmen sowie die geplante Finanzierung einschließlich der erwünschten finanziellen Beteiligung des Landkreises für beide Maßnahmen detailliert dargelegt werden.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt das Bauprogramm 2016 bis 2018 zustimmend zur Kenntnis.

Das Straßenbauamt wird beauftragt, die nötigen Planungsschritte einzuleiten bzw. die bereits beschlossen Maßnahmen weiter voran zu treiben.

 

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur vorgestellten Maßnahme in Rimpar zur Kenntnis. Nachdem die Maßnahme nur im Zusammenhang mit der geplanten Westumfahrung gesehen werden kann, kann eine Kostenbeteiligung des Landkreises nur für eine Maßnahme erfolgen.

Vor einer Entscheidung durch den Kreistag muss vom Markt Rimpar der vorgesehene Zeitablauf, der Kostenrahmen sowie die geplante Finanzierung einschließlich der erwünschten finanziellen Beteiligung des Landkreises für beide Maßnahmen detailliert dargelegt werden.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2, StBA – H. Dr. Ing. Fuchs

 

Zur Kenntnis an KrPA