Sitzung: 23.11.2015 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Taxitarifordnung,
zuletzt geändert durch Neufassung vom 14.10.2013, regelt die Tarife der Taxen im Landkreis
Würzburg. Die Tarife wurden in der Vergangenheit regelmäßig an die der Stadt
Würzburg angeglichen.
Nachdem die Stadt Würzburg
ihre Tarife durch Verordnung vom 27.07.2015 angehoben hat, ist eine Angleichung
der Tarife ebenfalls erforderlich. Dies wurde auch von den im Landkreis
Würzburg ansässigen Taxiunternehmen beantragt.
Die Anhebung der Tarife ist
aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohnes
zum 01.01.2015 notwendig geworden.
Folgende 10.
Änderungsverordnung wird vorgeschlagen:
Verordnung zur Änderung
der Taxentarifordnung
Der Landkreis Würzburg
erlässt aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt
geändert durch Artikel 2 Abs. 147 des Gesetzes zur Strukturreform des
Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154), und § 10 der
Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen
(Delegationsverordnung - DelV) vom 28.01.2014 folgende Änderungsverordnung:
§ 1
"§ 2 Beförderungspreis,
wird wie folgt geändert:
Ziff. 2. Der Grundpreis
beträgt 3,30 €
Ziff. 3. Der
Mindestfahrpreis beträgt 3,50 €
Ziff. 5.
Wegstreckenberechnung
Wegstrecke
I:
Für
die Wegstrecke für den 1. bis 3. Kilometer
je
Kilometer
2,15 €
(dies
entspricht je angefangener Wegstrecke von 93,02 m
einer
Schalteinheit)
Wegstrecke
II:
Für
die Wegstrecke ab 3,01 km
je
Kilometer
1,60 €
(dies
entspricht je angefangener Wegstrecke von 142,86 m
einer
Schalteinheit)
Ziff. 6. Für Wartezeiten
während der Dauer des Beförderungs-
auftrages
werden für jede Stunde
27,00 € berechnet.
(dies
entspricht je 26,6 Sekunden einer Schalteinheit)
§ 3 Zuschläge
Ziff. 3. Kombifahrzeuge
für
die Nutzung eines Kombifahrzeuges
wird eine Gebühr von 3,00 €
erhoben.
Ziff. 4. Für die
Anforderung oder Nutzung eines Großraum-
fahrzeuges (mindestens 6
Fahrgastplätze plus Gepäck)
wird eine Gebühr von 5,50 €
erhoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 01.12.2015 in Kraft.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2015 dem Kreistag
einstimmig empfohlen, die 10. Änderungsverordnung in der vorliegenden Fassung
zu beschließen.
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die 10. Änderungsverordnung in der vorgeschlagenen Fassung.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1, FB 16
Zur Kenntnis an