Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n: Kulturförderrichtlinien des Landkreises Würzburg

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg gewährt auf der Grundlage der „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Kreishaushalts des Landkreises Würzburg“ vom 01.01.1992 Zuwendungen für Denkmalpflege, Musikpflege und für Zwecke aus Sonderprogrammen, die vom Kreistag beschlossen wurden. Die Richtlinien wurden zuletzt im Rahmen der Euro-Umstellung am 22.10.2001 vom Kreisausschuss und zur Erhöhung der Zuwendungen für Übungsleiter am 09.12.2013 vom Kreistag geändert.

 

Die Umorganisation der Stabsstelle und der Stabsstellenfachbereiche (Zuordnung der Denkmalpflege zum Geschäftsbereich Bauamt), sowie die Erfahrungen aus der langjährigen Kulturförderpraxis sind Anlass gewesen, die bestehenden Förderrichtlinien des Landkreises Würzburg in den Bereichen Kultur und Denkmalschutz zu trennen und Kulturförderrichtlinien zu erstellen. Für die Sport- und Familienförderung wurden bereits eigene Förderrichtlinien erlassen. Zuschussrichtlinien für Zuwendungen zur Denkmalpflege wären bei Aufhebung der bisherigen Richtlinien noch zu verfassen. Der zuständige Geschäftsbereich Bauamt wurde bereits am 28.08.2015 informiert.

 

Nachfolgender Entwurf orientierte sich an den bisherigen Regelungen zur Kulturförderung und wurde insbesondere durch formale Vorgaben zur Antragstellung und Verwendungsnachweise ergänzt. Neu aufgenommene Regelungen sind kursiv dargestellt.

 

Der Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt hat in seiner Sitzung am 12.10.2015 dem Kreistag empfohlen, die „Kulturförderrichtlinien des Landkreises Würzburg“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Leiter der Stabsstelle Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Müller äußert sich positiv über die geänderte Antragsfrist, das neu eingeführte „Landrat-Budget“ sowie über die Berichterstattung. Er weist auf die Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken hin. Er teilt mit, dass aufgrund der Zinsabschreibungen davon auszugehen sei, dass spätestens in 2 Jahren die Kulturförderung im Bezirk Unterfranken unter Umständen unter Druck gerät. Er fragt bei Herrn Dröse nach, welche Ideen und Pläne in der Hinsicht bereits überlegt werden.

 

Herr Dröse teilt mit, dass es bei der Kulturförderung keine großen Änderungen zu bisher geben werde. Einige Haushaltspositionen seien angepasst worden, teilweise wurden Beträge aufgerundet. Im Vergleich zum Vorjahr liege man in der Gesamtsumme etwas unter dem veranschlagten Betrag des Vorjahres.

Er sieht die neuen Kulturförderrichtlinien als eine gute inhaltliche Basis, über die ein- oder andere Fördermaßnahme nachzudenken.

 

Kreisrat Joßberger spricht die Richtlinien zur Denkmalpflege an.

 

Geschäftsbereichsleiterin Selsam teilt mit, dass derzeit geprüft werde, inwieweit sich der Landkreis beteiligen solle. Sie erklärt, dass es im Bereich der Denkmalpflege Förderungen über den Bayer. Denkmalschutzfonds gebe.  Es sei davon auszugehen, dass eine gewisse Anrechnung erfolgt. Die Höhe des Denkmalschutzfonds richtet sich danach, wieviel durch Dritte geleistet wird.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die „Kulturförderrichtlinien des Landkreises Würzburg“ in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig treten bei Inkrafttreten die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Kreishaushalts des Landkreises Würzburg“ vom 01.01.1992 außer Kraft.

 

Zur Förderung der Denkmalpflege sind ggf. noch eigene Förderrichtlinien zu erlassen. Bis zu deren Inkrafttreten gelten die Richtlinien vom 01.01.1992 für den Bereich der Denkmalpflege fort.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an ZFB 2, KrPA, GB 2