Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

1.         Vermittlung aus Maßnahmen

 

Bei dem Großteil der im Jobcenter – Landkreis Würzburg, zum Zuge kommenden Maßnahmen, handelt es sich um Aktivierungsmaßnahmen, bei denen die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht an erster Stelle steht. Vielmehr geht es hierbei um einen ausgeprägten Unterstützungs- und Begleitbedarf zur Beseitigung oder zumindest Minimierung multipler Vermittlungsdefizite, um im Anschluss eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt mit gesteigerter Aussicht auf Erfolg erreichen zu können.

 

Die Messung der Vermittlungen aus den Aktivierungsmaßnahmen heraus kann lediglich für die Personengruppe ermittelt werden, welche noch während der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.

 

Im Jahr 2014 nahmen von insgesamt 403 Maßnahmeteilnehmern, 33 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Teilzeit oder Vollzeit aus einer Maßnahme heraus auf. Für das Jahr 2015 konnten zum Stichtag 30.09.2015 von 289 Maßnahmenteilnehmern bereits 25 erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine sozial-versicherungspflichtige Tätigkeit aus einer Maßnahme heraus aufnehmen.

 

2.         Aktuelles aus dem ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

 

Die potenziellen Teilnehmer für das ESF-Bundesprogramm wurden ermittelt und im Zuge einer Informationsveranstaltung am 16.07.2015 über das Programm informiert. Von 116 teil-nehmenden Personen meldeten 76 ihr Interesse an einer Teilnahme am Programm zurück.

 

Seit dem 01.08.2015 ist die Betriebsakquisiteurin Frau Winterholler für das ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen tätig. Ab dem 01.11.2015 wird der Jobcoach seine Arbeit aufnehmen.

 

Debatte:

 

Herr Kreisrat Dr. Rost erkundigt sich nach der Dauer einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Herr Schmitt weist darauf hin, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht im Vordergrund stünde, sondern lediglich die Integration in den Arbeitsmarkt.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss hat von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis genommen.