Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Im September 2015 wurde durch das Bundeskabinett beschlossen, die Regelbedarfsstufen nach § 28a SGB II, § 20 Abs. 5 XII ab 01.01.2016 anzuheben. Am 24. September 2015 erteilte der Bundesrat[1] seine Zustimmung zu der Fortschreibung der Regelsätze zum 01.01.2016. Diese verändern sich 2016 wie folgt:

 



[1] Bundesrat Drucksache 435/15 vom 24.09.2015


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss hat die beschlossene Fortschreibung der Regelsätze 2016 zur Kenntnis genommen.