Sitzung: 09.11.2015 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Im September 2015 wurde durch das
Bundeskabinett beschlossen, die Regelbedarfsstufen nach § 28a SGB II, § 20 Abs.
5 XII ab 01.01.2016 anzuheben. Am 24. September 2015 erteilte der Bundesrat[1] seine Zustimmung zu der
Fortschreibung der Regelsätze zum 01.01.2016. Diese verändern sich 2016 wie
folgt:
Beschluss:
Der Sozialausschuss hat die beschlossene Fortschreibung der Regelsätze 2016 zur Kenntnis genommen.