Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Nach § 46 SGB II in Verbindung mit § 6 b SGB II trägt der Bund auch bei zugelassenen kommunalen Trägern die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, mit Ausnahme der Aufwendung für Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II (Bedarf für Unterkunft und Heizung). Der Anteil des Bundes an den Gesamtverwaltungskosten beträgt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 SGB II 84,8 Prozent, der Eigenanteil des örtlichen Träger beträgt 15,2 Prozent.

 

Die Verteilung der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten Verwaltungskosten und der Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erfolgt nach Maßgabe der Eingliederungsmittel-Verordnung (EinglMV).

 

Nach Abzug eines Betrages für überregionale und regionale Sonderbedarfe sowie der von der Bundesagentur für Arbeit überörtlich wahrzunehmenden Aufgaben, das Erstattungsverfahren für Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und für das von der Bundesagentur für Arbeit bereitzustellende Fachverfahren zur internen Steuerung der Jobcenter wird zur Ermittlung der Verteilung der verbleibenden Verwaltungsmittel (4.012.744.000 Euro) auf die Jobcenter ein Vergleich vorgenommen. Verglichen wird für die Mittelzuweisung 2015 für jedes Jobcenter die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2012 bis Juni 2013 (1723) mit der durchschnittlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Zeitraum Juli 2013 bis Juni 2014 (1729). Der Anteil des jeweils höheren Wertes des Jobcenters (Maximalwert) an der Summe der Maximalwerte aller Jobcenter bildet die Basis für die Verteilung der Verwaltungsmittel. Auf der Grundlage der so ermittelten Anteile erfolgt die Verteilung auf die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger. Das Jobcenter Landkreis Würzburg erhält auf Basis dieser einen Anteil an den vom Bund zur Verfügung gestellten Verwaltungsmitteln in Höhe von 0,0516 %, das entspricht 2.070.576 Euro. Aufgestockt wird dieser Ansatz durch Ausgabereste aus den Vorjahren in Höhe von insgesamt 104.753 Euro, so dass dem Jobcenter Landkreis Würzburg insgesamt 2.175.329 Euro Verwaltungsmittel für 2015 zugeteilt wurden (Stand 01.09.2015).

 

Die Verteilung der von der Bundesregierung für das jeweilige Haushaltsjahr veranschlagten Eingliederungsmittel auf die 408 Jobcenter erfolgt auf Basis des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in der Eingliederungsmittel-Verordnung festgelegten Verteilungsmaßstabs; d.h. die Verteilung der Eingliederungsmittel erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Zahl der erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen (eLb) der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ergänzend dazu werden die Besonderheiten von strukturschwachen Regionen weiterhin durch den sogenannten „Problemdruckindikator“ berücksichtigt. Durch diesen erhalten Jobcenter mit überdurchschnittlicher Grundsicherungsquote Zuschläge, während Jobcenter mit einer unterdurchschnittlichen Grundsicherungsquote Abschläge bei den Eingliederungsmitteln hinnehmen müssen. Aufgrund der im Vergleich zu anderen Jobcenter guten Grundsicherungsquote des Jobcenter - Landkreis Würzburg bedeutet dies eine weitere Minderung der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel, was sich aufgrund der im Leistungsbezug überwiegend verbliebenen Langzeitleistungsbezieher mit erhöhtem Integrations- und Förderbedarf besonders erschwerend auswirkt.

 

Bei durchschnittlich 2170 eLb im Zeitraum Juli 2013 bis einschließlich Juni 2014 und einer Grundsicherungsquote bezogen auf die Bevölkerung im Alter von 15 – 65 Jahren zum Stand 31.12.2013 in Höhe von 2,0 % errechnet sich ein Anteil an den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit für den Landkreis Würzburg in Höhe von 0,0370 %. Bei einem Bundesbudget für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 3,903 Mrd. Euro – abzüglich den auch aus diesem Posten bestrittenen Kosten für die Bundesprogramme Beschäftigungspakt für Ältere, Bürgerarbeit, Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit und Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt - entspricht dies für den Landkreis Würzburg ursprünglich 1.245.949 Euro. Aufgestockt wird dieser Ansatz durch Ausgabereste aus den Vorjahren in Höhe von insgesamt 54.390 Euro, so dass dem Jobcenter Landkreis Würzburg insgesamt 1.300.339 Euro Eingliederungsmittel für 2015 zugeteilt wurden (Stand 01.09.2015).

 

Wie bereits in der Sitzung des Sozialausschusses vom 23.05.2014 geschildert, wurden die Eingliederungsmittel seit 2005 um mehr als 50 % reduziert. Außerdem werden aus dem Gesamtbudget immer mehr Bundesprogramme finanziert. Im Jahr 2015 wurden die beiden Bundesprogramme „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ und „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gestartet. Das Bundesprogramm „Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ wird für den Zeitraum 2015 bis voraussichtlich 2020 mit 415 Mio. Euro aus dem Eingliederungsbudget gefördert (neben 470 Mio. Euro aus ESF-Mittels), davon für 2015 alleine 105 Mio. Euro. Für das Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind vom bisherigen Eingliederungsbudget für das Jahr 2015 75 Mio. Euro und in den Folgejahren jeweils 150 Mio. Euro aus dem SGB-II-Eingliederungstitel vorgesehen, die für die normale Verteilung an die Jobcenter nicht mehr zur Verfügung stehen.

Die zur Verfügung gestellten Verwaltungsmittel erreichten 2010 ihren Höchststand und sanken seitdem kontinuierlich. In Anbetracht der allgemeinen Preis- und Personalkostenentwicklung und der gestiegenen Anforderungen auch bzw. gerade im Bereich der Integration – z.B. die 2011 eingeführte und sehr verwaltungsintensive Dokumentationspflicht, verstärkte Anforderungen an Qualitätsmaßstäbe und der hohe Betreuungsbedarf von Langzeitleistungsbeziehern - wird hohes Engagement der Jobcenter allein die Probleme nicht lösen können. Die Kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreiskreistag) haben zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit in verschiedenen Erklärungen bereits darauf hingewiesen.

 

Im Jahr 2014 wurden das Verwaltungsbudget zu 100 % und die Eingliederungsmittel zu 99,3% ausgeschöpft. Insgesamt zurückgegeben wurden somit nur 0,07% der Eingliederungsmittel bzw. 0,03% der gesamten Bundesmittel (Verwaltungs- und Eingliederungsmittel), dies entspricht 943,00 Euro.

 

Hinsichtlich der Budgetentwicklung für die Jahre 2005 bis 2015 und des Ressourcenverbrauchs für die Jahre 2005 bis 2014 wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Debatte:

 

Seitens des Sozialausschusses wurde festgestellt, dass bei den verschickten Sitzungsunterlagen keine Anlagen beigefügt wurden, Frau stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer weist darauf hin, dass die Anlagen in Session zu finden sind. (siehe hierzu auch Hinweis auf der Einladung vom 15.10.2015)


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss hat von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis genommen.