Sitzung: 12.10.2015 Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Landkreis
Würzburg gewährt auf der Grundlage der „Richtlinien für die Gewährung von
Zuwendungen aus Mitteln des Kreishaushalts des Landkreises Würzburg“ vom
01.01.1992 Zuwendungen für Denkmalpflege, Musikpflege und für Zwecke aus
Sonderprogrammen, die vom Kreistag beschlossen wurden. Die Richtlinien wurden zuletzt
im Rahmen der Euro-Umstellung am 22.10.2001 vom Kreisausschuss und zur Erhöhung
der Zuwendungen für Übungsleiter am 09.12.2013 vom Kreistag geändert.
Die Umorganisation
der Stabsstelle und der Stabsstellenfachbereiche (Zuordnung der Denkmalpflege
zum Geschäftsbereich Bauamt), sowie die Erfahrungen aus der langjährigen
Kulturförderpraxis sind Anlass gewesen, die bestehenden Förderrichtlinien des
Landkreises Würzburg in den Bereichen Kultur und Denkmalschutz zu trennen und
Kulturförderrichtlinien zu erstellen. Für die Sport- und Familienförderung
wurden bereits eigene Förderrichtlinien erlassen. Zuschussrichtlinien für
Zuwendungen zur Denkmalpflege wären bei Aufhebung der bisherigen Richtlinien
noch zu verfassen. Der zuständige Geschäftsbereich Bauamt wurde bereits am
28.08.2015 informiert.
Nachfolgender
Entwurf orientierte sich an den bisherigen Regelungen zur Kulturförderung und
wurde insbesondere durch formale Vorgaben zur Antragstellung und Verwendungsnachweise
ergänzt. Neu aufgenommene Regelungen sind kursiv dargestellt.
Debatte:
Herr Dröse, Leiter des Fachbereichs Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement,
erläutert den Sachverhalt und geht auf die Änderungen ein.
Er weist darauf
hin, dass parallel hierzu über den Geschäftsbereich 2 (Bauamt) entsprechende
Denkmalförderrichtlinien erlassen werden sollten.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Beschluss:
Dem Kreistag wird
empfohlen, die „Kulturförderrichtlinien des Landkreises Würzburg“ in der
vorliegenden Fassung zu beschließen und bei Inkrafttreten gleichzeitig, die
„Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Kreishaushalts
des Landkreises Würzburg“ vom 01.01.1992 außer Kraft zu setzen. Es wird darauf
hingewiesen, dass für die Förderung der Denkmalpflege der Erlass von neuen
Förderrichtlinien notwendig ist. Gegebenenfalls ist eine Fortgeltung der
bisherigen Förderrichtlinien für den Bereich der Denkmalpflege bis zum
Inkrafttreten von „Förderrichtlinien für die Denkmalpflege“ zu beschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4
Zur Kenntnis an S,
ZFB 2, KrPA, GB 2, FB 22