Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg gewährt auf der Grundlage der „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Kreishaushalts des Landkreises Würzburg“ vom 01.01.1992 Zuwendungen für Denkmalpflege, Musikpflege und für Zwecke aus Sonderprogrammen, die vom Kreistag beschlossen wurden. Die Richtlinien wurden zuletzt im Rahmen der Euro-Umstellung am 22.10.2001 vom Kreisausschuss und zur Erhöhung der Zuwendungen für Übungsleiter am 09.12.2013 vom Kreistag geändert.

 

Die Umorganisation der Stabsstelle und der Stabsstellenfachbereiche (Zuordnung der Denkmalpflege zum Geschäftsbereich Bauamt), sowie die Erfahrungen aus der langjährigen Kulturförderpraxis sind Anlass gewesen, die bestehenden Förderrichtlinien des Landkreises Würzburg in den Bereichen Kultur und Denkmalschutz zu trennen und Kulturförderrichtlinien zu erstellen. Für die Sport- und Familienförderung wurden bereits eigene Förderrichtlinien erlassen. Zuschussrichtlinien für Zuwendungen zur Denkmalpflege wären bei Aufhebung der bisherigen Richtlinien noch zu verfassen. Der zuständige Geschäftsbereich Bauamt wurde bereits am 28.08.2015 informiert.

 

Nachfolgender Entwurf orientierte sich an den bisherigen Regelungen zur Kulturförderung und wurde insbesondere durch formale Vorgaben zur Antragstellung und Verwendungsnachweise ergänzt. Neu aufgenommene Regelungen sind kursiv dargestellt.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Leiter des Fachbereichs Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert den Sachverhalt und geht auf die Änderungen ein.

 

Er weist darauf hin, dass parallel hierzu über den Geschäftsbereich 2 (Bauamt) entsprechende Denkmalförderrichtlinien erlassen werden sollten.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die „Kulturförderrichtlinien des Landkreises Würzburg“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen und bei Inkrafttreten gleichzeitig, die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Kreishaushalts des Landkreises Würzburg“ vom 01.01.1992 außer Kraft zu setzen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Förderung der Denkmalpflege der Erlass von neuen Förderrichtlinien notwendig ist. Gegebenenfalls ist eine Fortgeltung der bisherigen Förderrichtlinien für den Bereich der Denkmalpflege bis zum Inkrafttreten von „Förderrichtlinien für die Denkmalpflege“ zu beschließen.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an S, ZFB 2, KrPA, GB 2, FB 22