Sitzung: 05.10.2015 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Taxitarifordnung, zuletzt geändert durch Neufassung
vom 14.10.2013, regelt die Tarife der
Taxen im Landkreis Würzburg. Die Tarife wurden in der Vergangenheit regelmäßig
an die der Stadt Würzburg angeglichen.
Nachdem die Stadt Würzburg ihre Tarife durch Verordnung
vom 27.07.2015 angehoben hat, ist eine Angleichung der Tarife ebenfalls
erforderlich. Dies wurde auch von den im Landkreis Würzburg ansässigen
Taxiunternehmen beantragt.
Die Anhebung der Tarife ist aufgrund des Inkrafttretens
des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohnes zum 01.01.2015
notwendig geworden.
Folgende 10. Änderungsverordnung wird vorgeschlagen:
Verordnung zur Änderung der Taxentarifordnung
Der Landkreis Würzburg erlässt aufgrund des § 51 Abs. 1
des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 2
Abs. 147 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom
07.08.2013 (BGBl. I S. 3154), und § 10 der Verordnung über die Zuständigkeit
zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) vom 28.01.2014
folgende Änderungsverordnung:
§ 1
"§ 2 Beförderungspreis, wird wie folgt
geändert:
Ziff. 2. Der Grundpreis beträgt
3,30
€
Ziff. 3. Der Mindestfahrpreis beträgt 3,50
€
Ziff. 5. Wegstreckenberechnung
Wegstrecke I:
Für die Wegstrecke für den 1. bis 3.
Kilometer
je Kilometer 2,15
€
(dies entspricht je angefangener
Wegstrecke von 93,02 m
einer Schalteinheit)
Wegstrecke II:
Für die Wegstrecke ab 3,01 km
je Kilometer 1,60 €
(dies entspricht je angefangener
Wegstrecke von 142,86 m
einer Schalteinheit)
Ziff. 6. Für Wartezeiten während der Dauer des
Beförderungs-
auftrages werden für jede Stunde 27,00
€
berechnet.
(dies entspricht je 26,6 Sekunden einer
Schalteinheit)
§ 3 Zuschläge
Ziff. 3. Kombifahrzeuge
für die Nutzung eines Kombifahrzeuges
wird
eine Gebühr von
3,00 €
erhoben.
Ziff. 4. Für die Anforderung oder Nutzung eines
Großraum-
fahrzeuges (mindestens 6 Fahrgastplätze plus Gepäck)
wird eine Gebühr von 5,50€
erhoben.
§ 2
Diese
Verordnung tritt am 01.12.2015 in Kraft.
Debatte: --
Beschluss:
Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag die 10. Änderungsverordnung der Taxitarifordnung
entsprechend der Vorlage zu beschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1, FB 16
Zur Kenntnis an