Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 07.10.2013 hat der Bauausschuss des Landkreises der Förderung des Radwegebaus des Marktes Gelchsheim zugestimmt. Der Markt Gelchsheim wickelt den Bau auch für die Gemeinde Sonderhofen und die Stadt Aub ab. Ausgebaut wurde der bestehende Radweg zwischen Osthausen und Bolzhausen auf 1,65 km Länge und die Anbindung zwischen Osthausen und dem Gaubahnradweg auf 1,08 km Länge. In Aussicht gestellt wurde dem Markt Gelchsheim eine maximale Zuwendung von 227.920,00 €. Der Markt Gelchsheim beantragt nun die Erweiterung der Maßnahme um folgende vier Ergänzungen:

 

1.   Sanierung zweier Teilstücke am Ortseingang von Osthausen mit insgesamt ca. 95m Länge. Hierbei handelt es sich um die Sanierung von Ortsstraßen, die sich in unmittelbarem Anschluss der Radwegmaßnahme befinden und die durch die Baumaßnahme erheblich beschädigt wurden. Insgesamt fielen hierfür Kosten in Höhe von 12.001,87 € an.

 

2.   Ausbau eines Teilstückes am Ortsende von Osthausen auf einer Länge von ca. 60 m, welches im ursprünglichen Förderantrag nicht enthalten war, nachdem das ALE die Förderung abgelehnt wurde. Nachdem dieses Teilstück nachträglich vom ALE in die Maßnahme aufgenommen wurde, wurde der Bau ausgeführt. Hierfür fielen Kosten in Höhe von 8.069,04 € an.

 

 

3.   Ausbau eines Teilstückes von 50 m am Ende des Weges von der St 2422 zum Gaubahnradweg. Dieses Teilstück war ursprünglich nicht zum Ausbau vorgesehen. Erhebliche Beschädigungen durch die Bauphase machte eine Erneuerung notwendig. Hierfür fielen Mehr kosten von 11.531,15 € an.

 

4.   Mehrkosten in Höhe von ca. 40.000 € für verstärkten Oberbodeneinbau beim Ausbau des unter Ziffer 3 genannten Weges. Der Einbau wurde durch die neue Höhenlage des Weges erforderlich. Um eine gleichmäßige Steigung zu erreichen, wurden die Bodenwellen des vorhandenen Erdwegs auf einer Strecke von ca. 300 m ausgeglichen. Hiervon befinden sich ca. 100m in der Gemarkung Gelchsheim und 200m in der Gemarkung Baldersheim. Dadurch veränderte sich die Höhenlage des Weges, so dass in den Randbereich verstärkt Oberboden angetragen werden musste.

 

Das Amt für ländliche Entwicklung hat die Förderfähigkeit aller Maßnahmen anerkannt. Bei Anerkennung aller Mehrkosten würde für die Maßnahme eine weitere Förderung in Höhe von 25.000 € anfallen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Bezuschussung der unter Ziffer 1 und 3 genannten Maßnahmen nicht möglich, da es sich hierbei nur um die Behebung von Schäden handelt, die im Zuge der Baumaßnahmen entstanden sind. Zudem befinden sich die unter Ziffer 1 genannten Wege im Ortsbereich von Osthausen. Die Maßnahmen unter Ziffer 2 und 4 können als förderfähig anerkannt werden, weil sie im Zusammenhang mit der Maßnahme angefallen sind und bei Aufnahme in den ursprünglichen Förderantrag auch als förderfähig anerkannt worden wären. Es wird deshalb vorgeschlagen, die dadurch entstehenden Kosten in Höhe von 48.069,04 € als zusätzlich förderfähig anzuerkennen und die Maximalförderung um 16.800 € aus Mitteln des Jahres 2016 zu erhöhen.

 

 

 

Debatte:

 

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Beschluss:

 

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Erhöhung der Förderung für den Radwegebau des  Marktes Gelchsheim in Höhe von 16.800 € aus Mitteln des Haushaltsjahres 2016 zu. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag.

 

 

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an Zv Erholungs- u. Wandergebiet, KrPA