Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zum ersten Mal war der Landkreis im Jahr 2007 mit der Problematik einer möglichen Belastung des Straßenkörpers der Kreisstraße Wü 46 im Bereich des Flugplatzes Giebelstadt durch Blindgänger konfrontiert. Als besonders problematisch wurde hierbei eine Gefährdung durch die bei den Bombardements im Jahr 1945 teilweise verwendeten Langzeitzünder, die auch ohne äußere Einwirkung von selbst detonieren können, angesehen. Aus diesem Grunde erfolgte eine Sondierung im Jahre 2007 mit dem damals gängigen Verfahren. Nach Auswertung der Sondierung wurden drei festgestellte Verdachtspunkte überprüft. Hierbei wurden keine Blindgänger festgestellt.

 

Da vermutet wurde, dass das im Jahr 2007 eingesetzte Verfahren aufgrund des Eisengehaltes im Straßenaufbau keine brauchbaren Ergebnisse geliefert hat, entschloss man sich im Jahr 2012 einen Verfahrenstest mit verschiedenen geomagnetischen und elektromagnetischen Verfahren durchzuführen. Hierbei sollte das für die weiteren Untersuchungen am besten geeignete Verfahren ermittelt werden. Hierzu wurden nach Auswertung der Ergebnisse im Jahre 2013 zwei Testfelder geöffnet um die Ergebnisse der Auswertung mit den tatsächlichen Verhältnissen zu vergleichen. Aber auch hier konnten keine eindeutigen Ergebnisse erzielt werden. Aus diesem Grunde wurden von Herrn Dipl.-Geologen Mathias Muckel, welcher das bisherige Verfahren als Beratender Ingenieur und Unabhängiger Sachverständiger begleitet hat, weitere Ermittlungen zu den damaligen Bombardierungen durchgeführt.

 

Herr Muckel wird in der Sitzung im Rahmen einer Präsentation sowohl über die durchgeführten Untersuchungen als auch über die daraus gewonnenen Erkenntnisse berichten.

 

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dipl.-Geologe Muckel berichtet seine Erkenntnisse über die durchgeführten Untersuchungen. Diese sind der als Anlage beigefügten Power-Point-Präsentation zu entnehmen.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er stimmt zu, dass nach Vorliegen des schriftlichen Gutachtens derzeit keine weiteren Maßnahmen getroffen werden.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an SFB 4