Sitzung: 25.09.2015 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kleinrinderfeld beabsichtigt den
Ausbau eines bestehenden Schotterweges zwischen Kist und Limbachshof als
Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen Kist und Kleinrinderfeld. Dieser Weg
ist in der Radwegekarte des Landkreises Würzburg als Radweg ausgewiesen. Eine
Förderfähigkeit nach den Richtlinien des Landkreises ist somit grundsätzlich
gegeben. Im Einzelnen soll der Weg Fl. Nr. 1983 der Gemarkung Kleinrinderfeld
auf ca. 700 m Länge und ein Teilbereich des Weges Fl. Nr. 1199/2 der Gemarkung Kist
auf ca. 100 m Länge ausgebaut werden. In diesem Bereich wickelt die Gemeinde
Kleinrinderfeld die Maßnahme für die Gemeinde Kist ab. Diese Wege sind bisher
nur mit einer Schottertragschicht hergestellt und befinden sich in schlechtem
Zustand. Die Kosten der Maßnahme sind mit 195.696,00 € ermittelt, welche in
vollem Umfang förderfähig sind Bei einem Fördersatz von 35 v.H: könnte die
Gemeinde eine Förderung von 68.500 € erhalten, welche nach derzeitigem Stand
aus Mitteln des Haushaltes 2016 gezahlt werden könnten. Es wird deshalb
vorgeschlagen der Förderung unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel
durch den Kreistag zuzustimmen.
Debatte:
Herr Künzig, Leiter des Fachbereichs Finanzen, erläutert den Sachverhalt.
Kreisrat Götz spricht die Radwegeverbindung zum Bundesland Baden-Württemberg an. Er fragt nach, inwieweit angedacht sei, die Radwegeverbindung nach Baden-Württemberg zu verbessern. Oft fehle der Lückenschluss zwischen den beiden Bundesländern.
Landrat Nuß teilt mit, dass bereits Gespräche mit Bürgermeister Faulhaber aus Kist und dem Straßenbauamt geführt worden seien. Der Landkreis Würzburg sei bereit, die Radwege bis zur Landesgrenze zu führen. Er habe das Straßenbauamt gebeten, Kontakt mit den Kollegen aus Baden-Württemberg aufzunehmen, um Lösungen zu finden. Es müsse zunächst ein Konzept erstellt werden. Die Umsetzung müsse dann länderübergreifend gelöst werden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 2
Zur Kenntnis an ZV
Erholungs- u. Wandergebiet, KrPA