Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Kleinrinderfeld beabsichtigt den Ausbau eines bestehenden Schotterweges zwischen Kist und Limbachshof als Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen Kist und Kleinrinderfeld. Dieser Weg ist in der Radwegekarte des Landkreises Würzburg als Radweg ausgewiesen. Eine Förderfähigkeit nach den Richtlinien des Landkreises ist somit grundsätzlich gegeben. Im Einzelnen soll der Weg Fl. Nr. 1983 der Gemarkung Kleinrinderfeld auf ca. 700 m Länge und ein Teilbereich des Weges Fl. Nr. 1199/2 der Gemarkung Kist auf ca. 100 m Länge ausgebaut werden. In diesem Bereich wickelt die Gemeinde Kleinrinderfeld die Maßnahme für die Gemeinde Kist ab. Diese Wege sind bisher nur mit einer Schottertragschicht hergestellt und befinden sich in schlechtem Zustand. Die Kosten der Maßnahme sind mit 195.696,00 € ermittelt, welche in vollem Umfang förderfähig sind Bei einem Fördersatz von 35 v.H: könnte die Gemeinde eine Förderung von 68.500 € erhalten, welche nach derzeitigem Stand aus Mitteln des Haushaltes 2016 gezahlt werden könnten. Es wird deshalb vorgeschlagen der Förderung unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag zuzustimmen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Künzig, Leiter des Fachbereichs Finanzen, erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Götz spricht die Radwegeverbindung zum Bundesland Baden-Württemberg an. Er fragt nach, inwieweit angedacht sei, die Radwegeverbindung nach Baden-Württemberg zu verbessern. Oft fehle der Lückenschluss zwischen den beiden Bundesländern.

 

Landrat Nuß  teilt mit, dass bereits Gespräche mit Bürgermeister Faulhaber aus Kist und dem Straßenbauamt geführt worden seien. Der Landkreis Würzburg sei bereit, die Radwege bis zur Landesgrenze zu führen. Er habe das Straßenbauamt gebeten, Kontakt mit den Kollegen aus Baden-Württemberg aufzunehmen, um Lösungen zu finden.  Es müsse zunächst ein Konzept erstellt werden. Die Umsetzung müsse dann länderübergreifend gelöst werden.

 

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

 



Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZV Erholungs- u. Wandergebiet, KrPA