Sitzung: 12.10.2015 Ausschuss für Sport, Kultur und Ehrenamt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.02.2015 hat der Vorsitzende der Kreistagsausschussgemeinschaft von FDP/ödp, Herr Kreisrat Wolfgang Kuhl, folgenden Antrag gestellt: „Der Landkreis wird bei der Vergabe von regelmäßigen freiwilligen Leistungen oberhalb von 2.000,00 € an Vereine und Verbände durch Vereinbarungen sicherstellen, dass Inhaber der Ehrenamtskarte bei diesen Verbänden für erhobene Eintritts- und Teilnahmegelder bei öffentlichen Veranstaltungen eine Preiserleichterung von mindestens 20 Prozent erhalten.“.
Die FDP/ödp-Ausschussgemeinschaft begründet ihren Antrag wie folgt: „Unsere Gesellschaft lebt in weiten Teilen aufgrund des ehrenamtlichen Engagements ihrer Bürger. Dieses Engagement gilt es zu fördern und zu belohnen. Mit der Ehrenamtskarte ist ein sehr richtiger Schritt in diese Richtung unternommen worden - dieses bereits gut funktionierende System sollte weiter ausgebaut werden. Angeknüpft an die Vergabe von freiwilligen Leistungen hat der Landkreis eine gute Möglichkeit die Förderung des Ehrenamts weiter auszubauen, dies stellt eine ehrliche Würdigung aller der Menschen dar, die unsere Gesellschaft durch ihr freiwilliges Engagement so stark bereichern.“.
Die Verwaltung (FB 31a - Servicestelle Ehrenamt) weist darauf hin, dass
1. Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte landesweit ihre Vergünstigungen und Prozentsätze selbst festlegen können und
2. das größte Volumen im Bereich der freiwilligen Leistungen des Landkreises Würzburg im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich liegt.
Ein Beschlussvorschlag ergeht daher verwaltungsseitig nicht, da nach der Debatte dieser zu formulieren wäre.
Debatte:
Kreisrat Kuhl, erläutert den vorliegenden Antrag der
FDP/ödp-Ausschussgemeinschaft.
Kreisrat Zenner findet den Ansatz durchaus honorig, auch
könne er der Idee etwas abgewinnen. Die Förderzusage verpflichtend zu gestalten
halte er jedoch für problematisch. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung
gegenüber den anderen Förderempfängern führen, die nicht aus dem Kulturbereich
kommen.
Er vertritt die
Auffassung, dass mit den Fördernehmern Gespräche geführt werden sollten. In dem
Gespräch sollte deutlich gemacht werden, dass als Kooperationspartner gewisse
Rabatte wünschenswert wären.
Fachbereichsleiter Gabel, Leiter der Servicestelle Ehrenamt, weist
darauf hin, dass der vorliegende Antrag sich auf alle Vereine und
Verbände bezieht, die freiwillige Leistungen oberhalb von 2.000,00 € durch den
Landkreis Würzburg erhalten.
Er teilt mit, dass
die genannten Fördernehmer über 2.000,00 € bereits Akzeptanzpartner seien.
Deshalb würde er den Vorschlag von Kreisrat Zenner gerne aufgreifen und den
Wunsch des Gremiums in Verbindung mit der Förderung an die Akzeptanzpartner
weitergeben. Er weist darauf hin, dass die Ehrenamtskarte landesweit Gültigkeit
besitze. Auch können die Akzeptanzpartner nach den Richtlinien der
Ehrenamtskarte ihre Rabatte selbständig festlegen.
Kreisrat Kuhl berichtigt den Antrag dahingehend, dass der
Antrag sich auf Vereine im Bereich Kultur bezieht.
Herr Dröse hält es rechtlich für bedenklich, die Förderzusage mit einer
einschränkenden Wirkung in Verbindung zu bringen. Gerne könne man jedoch mit
den geförderten Einrichtungen Kontakt aufnehmen und den Wunsch äußern, speziell
für Ehrenamtskarteninhaber gewisse Sonderrabatte einzuräumen.
Die Kreisräte Schlereth und Fuchs
halten es für wichtiger und effektiver, den Ehrenamtlichen den Dank des
Landkreises und die Anerkennung direkt in einer Dankveranstaltung zu zeigen,
anstatt indirekt hier und da ein paar Rabattprozente zu erhalten.
Kreisrat Kuhl zieht seinen Antrag zurück. Er bittet die Verwaltung, mit den genannten Kultureinrichtungen zu sprechen und um Gewährung eines Sonderrabattes für Ehrenamtskarteninhaber zu bitten, der nicht marginal bei 3 % sondern höher liege.
Beschluss:
Der vorliegende Antrag der FDP/ödp-Ausschussgemeinschaft wird zurückgezogen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Kultureinrichtungen Kontakt aufzunehmen, um spezielle Sonderrabatte – die höher als 3 % liegen - für Ehrenamtskarteninhaber auszuhandeln.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 31 a, SFB 4
Zur Kenntnis an