Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 20.02.2015 hat der Vorsitzende der Kreistagsausschussgemeinschaft von FDP/ödp, Herr Kreisrat Wolfgang Kuhl, folgenden Antrag gestellt: „Der Landkreis wird bei der Vergabe von regelmäßigen freiwilligen Leistungen oberhalb von 2.000,00 € an Vereine und Verbände durch Vereinbarungen sicherstellen, dass Inhaber der Ehrenamtskarte bei diesen Verbänden für erhobene Eintritts- und Teilnahmegelder bei öffentlichen Veranstaltungen eine Preiserleichterung von mindestens 20 Prozent erhalten.“.

 

Die FDP/ödp-Ausschussgemeinschaft begründet ihren Antrag wie folgt: „Unsere Gesellschaft lebt in weiten Teilen aufgrund des ehrenamtlichen Engagements ihrer Bürger. Dieses Engagement gilt es zu fördern und zu belohnen. Mit der Ehrenamtskarte ist ein sehr richtiger Schritt in diese Richtung unternommen worden - dieses bereits gut funktionierende System sollte weiter ausgebaut werden. Angeknüpft an die Vergabe von freiwilligen Leistungen hat der Landkreis eine gute Möglichkeit die Förderung des Ehrenamts weiter auszubauen, dies stellt eine ehrliche Würdigung aller der Menschen dar, die unsere Gesellschaft durch ihr freiwilliges Engagement so stark bereichern.“.

 

Die Verwaltung (FB 31a - Servicestelle Ehrenamt) weist darauf hin, dass

 

1.       Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte landesweit ihre Vergünstigungen und Prozentsätze selbst festlegen können und

 

2.       das größte Volumen im Bereich der freiwilligen Leistungen des Landkreises Würzburg im sozialen, sportlichen und kulturellen Bereich liegt.

 

Ein Beschlussvorschlag ergeht daher verwaltungsseitig nicht, da nach der Debatte dieser zu formulieren wäre.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Kuhl, erläutert den vorliegenden Antrag der FDP/ödp-Ausschussgemeinschaft.

 

Kreisrat Zenner findet den Ansatz durchaus honorig, auch könne er der Idee etwas abgewinnen. Die Förderzusage verpflichtend zu gestalten halte er jedoch für problematisch. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Förderempfängern führen, die nicht aus dem Kulturbereich kommen.

Er vertritt die Auffassung, dass mit den Fördernehmern Gespräche geführt werden sollten. In dem Gespräch sollte deutlich gemacht werden, dass als Kooperationspartner gewisse Rabatte wünschenswert wären.

 

Fachbereichsleiter Gabel, Leiter der Servicestelle Ehrenamt, weist darauf hin, dass der vorliegende Antrag sich auf alle Vereine und Verbände bezieht, die freiwillige Leistungen oberhalb von 2.000,00 € durch den Landkreis Würzburg erhalten.

Er teilt mit, dass die genannten Fördernehmer über 2.000,00 € bereits Akzeptanzpartner seien. Deshalb würde er den Vorschlag von Kreisrat Zenner gerne aufgreifen und den Wunsch des Gremiums in Verbindung mit der Förderung an die Akzeptanzpartner weitergeben. Er weist darauf hin, dass die Ehrenamtskarte landesweit Gültigkeit besitze. Auch können die Akzeptanzpartner nach den Richtlinien der Ehrenamtskarte ihre Rabatte selbständig festlegen.

 

Kreisrat Kuhl berichtigt den Antrag dahingehend, dass der Antrag sich auf Vereine im Bereich Kultur bezieht.

 

Herr Dröse hält es rechtlich für bedenklich, die Förderzusage mit einer einschränkenden Wirkung in Verbindung zu bringen. Gerne könne man jedoch mit den geförderten Einrichtungen Kontakt aufnehmen und den Wunsch äußern, speziell für Ehrenamtskarteninhaber gewisse Sonderrabatte einzuräumen.

 

Die Kreisräte Schlereth und Fuchs halten es für wichtiger und effektiver, den Ehrenamtlichen den Dank des Landkreises und die Anerkennung direkt in einer Dankveranstaltung zu zeigen, anstatt indirekt hier und da ein paar Rabattprozente zu erhalten.

 

Kreisrat Kuhl zieht seinen Antrag zurück. Er bittet die Verwaltung, mit den genannten Kultureinrichtungen zu sprechen und um Gewährung eines Sonderrabattes für Ehrenamtskarteninhaber zu bitten, der nicht marginal bei 3 % sondern höher liege.


Beschluss:

 

Der vorliegende Antrag der FDP/ödp-Ausschussgemeinschaft wird zurückgezogen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Kultureinrichtungen Kontakt aufzunehmen, um spezielle Sonderrabatte – die höher als 3 % liegen - für Ehrenamtskarteninhaber auszuhandeln.


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 a, SFB 4

 

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