Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Theilheim beabsichtigt den Ausbau bestehender Wirtschaftswege in den Gemarkungen Theilheim und Randersacker zum Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen Theilheim und Gerbrunn. Dieser Weg ist in der alten Radwegekarte des Landkreises und der Stadt Würzburg und im Bayernnetz als Radweg ausgewiesen. Eine Förderfähigkeit nach den Richtlinien des Landkreises ist somit grundsätzlich gegeben. Im Einzelnen soll der Weg Fl. Nr. 2349 der Gemarkung Theilheim auf 1.200 m Länge und der Weg Fl. Nr. 6270/6 der Gemarkung Randersacker auf 30 m Länge ausgebaut werden. Diese Wege sind teils schon mit einer Betonfahrbahn, welche sich in sehr schlechtem Zustand befindet, befestigt, teilweise nur mit einer Schottertragschicht hergestellt. Darüber hinaus soll der Weg auf Fl. Nr. 2217 der Gemarkung Theilheim auf 125 m Länge ausgebaut werden. Dieser ist bisher bituminös befestigt und befindet sich in ähnlich schlechtem Zustand. Nachdem der Ausbau des Weges Fl. Nr. 2217 nicht im Zusammenhang mit der ansonsten vorgesehenen Maßnahme zu sehen ist, da der ausgewiesene Radweg über den Weg Fl. Nr. 2383 verläuft, ist diese Maßnahme nicht förderfähig, weil die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Kosten mit ca. 18.200 € die Bagatellgrenze von 30.000 € nicht erreichen. Die restliche Maßnahme mit Kosten von 178.700 € ist förderfähig. Bei einem Fördersatz von 35 v.H: könnte die Gemeinde eine Förderung von 62.545 € erhalten, welche nach derzeitigem Stand aus Mitteln des Haushaltes 2016 gezahlt werden könnten. Es wird deshalb vorgeschlagen der Förderung unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch den Kreistag zuzustimmen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Künzig, Leiter des Fachbereichs Finanzen und Controlling/Kasse, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Förderung des Radwegebaus der Gemeinde Theilheim in Höhe von 62.545 € aus Mitteln des Haushaltsjahres 2016 zu. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Kreistag.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA