Sitzung: 20.07.2015 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In der
Bauausschusssitzung am 14.11.2014 wurde die Maßnahme im Rahmen der Bauprogrammbesprechung
für das Jahr 2015 aufgenommen. Der Bauausschuss fasste den Beschluss, die für
die Vorbereitung der Maßnahmen notwendigen Planungsschritte einzuleiten.
Ausgangssituation
Die Kreisstraße WÜ
63 liegt im südlichen Teil des Landkreises Würzburg und stellt eine Verbindungsachse
zwischen der B 19 Landesgrenze zu Baden-Württemberg und der St 2268 in Riedenheim
dar. Sie verbindet die beiden Ortschaften Stalldorf und Bernsfelden
(Baden-Württemberg).
Der gebundene
Oberbau ist hinsichtlich der Asphaltqualität sowie des Gesamtaufbaus unzureichend.
Schäden in Form von Fahrbahnverdrückungen, Längs-, Quer- und Netzrissen sowie
Flickstellen und Kornausbrüchen sind in der Örtlichkeit bereits vorhanden.
Die aktuelle
Maßnahme ist im „Ausbauplan 2010 für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg“
in der 1. Dringlichkeit enthalten.
Planung/ Umsetzung:
Die geplante
Maßnahme beginnt an der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Abschnitt 100,
Station 0,000 und endet am Ortseingang von Stalldorf bei Abschnitt 100, Station
2,700. Die Gesamtlänge beträgt 2,7 Kilometer. Die vorhandene Fahrbahnbreite
variiert zwischen 5,75 m bis 6,00 m und soll daher auf eine einheitliche
Fahrbahnbreite von 6,00 m verbreitert werden. Der Ausbau der Kreisstraße soll
möglichst bestandsnah erfolgen.
Es ist vorgesehen,
die vorhandenen bituminösen Schichten bis zum bestehenden Frostschutz
abzufräsen, einen Ausgleich aus Frostschutzmaterial zur Verbesserung der Längs-
und Querneigung aufzubringen und auf diese den neuen Fahrbahnaufbau aus
Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht aufzubauen. Hiermit werden sowohl die
vorhandenen Fahrbahnschäden beseitigt, als auch der Aufbau entsprechend der
aktuellen Regelwerke für das gestiegene Verkehrsaufkommen wieder ausreichend
belastbar.
Die konkreten
Planunterlagen werden anhand einer Präsentation in der Sitzung vorgestellt.
Kosten / Weiteres Vorgehen:
Die Gesamtkosten
für den Landkreis betragen ca.700.000 €.
Die
Oberbauverstärkung ist grundsätzlich förderfähig, die Maßnahme ist bei der
Regierung von Unterfranken für 2015 angemeldet. Im nächsten Schritt soll der
Förderantrag gestellt werden und die Maßnahme bei positivem Bescheid
ausgeschrieben werden.
Der Bau soll 2015,
von Mitte September bis Ende November erfolgen. Für die Bauzeit sind 10 Wochen
kalkuliert.
Es wird empfohlen, die Maßnahme positiv zu
beschließen.
Hinweis:
Die Oberbauverstärkung in dem Abschnitt zwischen Stalldorf und Riedenheim
kann aufgrund personeller Engpässe im Haushaltsjahr 2015 nicht mehr ausgeführt
werden und wird in das Jahr 2016 verschoben.
Debatte:
Herr
Dr. Fuchs vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Bereich Straßenbau – erläutert den
Sachverhalt mittels einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage).
Stellv. Landrat Amrehn fragt nach, in welcher Höhe mit einem Zuschuss zu rechnen sei.
Herr Künzig teilt mit, dass der Fördersatz derzeit bei 50 % liege. Bei Oberbauverstärkungen stelle sich jedoch die Frage, ob die 50 % anhand der Baukosten gefördert werden. Teilweise werden diese anhand von Pauschalen gefördert, d.h., die förderfähigen Kosten seien dann geringer als die tatsächlichen Kosten. Dies wäre im Einzelfall anhand der Planung zu sehen.
Landrat Nuß äußert sich, dass sowohl diese Straße als auch die WÜ 50 – Rittershausen – Hopferstadt auch ein stückweit ein Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums sind. Der Landkreis investiert hier in diese Straßen, unabhängig von der Stärke der Verkehrsbelastung, da die Straßen in einem schlechten Zustand sind.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.
Der Landkreis
Würzburg stimmt, vorbehaltlich einer Förderung durch die Regierung von Unterfranken,
der Kostenübernahme der Maßnahme WÜ 63
Oberbauverstärkung zwischen Stalldorf und Landesgrenze zu.
Das Staatliche
Bauamt wird beauftragt, die hierfür notwendigen Planungsschritte voran zu
treiben, die Maßnahme auszuschreiben, zu vergeben und durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag
innerhalb des Kostenrahmens für das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA H. Dr.-Ing. Fuchs, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA