Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Bauausschusssitzung am 14.11.2014 wurde die Maßnahme im Rahmen der Bauprogrammbesprechung für das Jahr 2015 aufgenommen. Der Bauausschuss fasste den Beschluss, die für die Vorbereitung der Maßnahmen notwendigen Planungsschritte einzuleiten.

 

Ausgangssituation

 

Die Kreisstraße WÜ 63 liegt im südlichen Teil des Landkreises Würzburg und stellt eine Verbindungsachse zwischen der B 19 Landesgrenze zu Baden-Württemberg und der St 2268 in Riedenheim dar. Sie verbindet die beiden Ortschaften Stalldorf und Bernsfelden (Baden-Württemberg).

Der gebundene Oberbau ist hinsichtlich der Asphaltqualität sowie des Gesamtaufbaus unzureichend. Schäden in Form von Fahrbahnverdrückungen, Längs-, Quer- und Netzrissen sowie Flickstellen und Kornausbrüchen sind in der Örtlichkeit bereits vorhanden.

Die aktuelle Maßnahme ist im „Ausbauplan 2010 für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg“ in der 1. Dringlichkeit enthalten.

 

 

Planung/ Umsetzung:

 

Die geplante Maßnahme beginnt an der Landesgrenze zu Baden-Württemberg bei Abschnitt 100, Station 0,000 und endet am Ortseingang von Stalldorf bei Abschnitt 100, Station 2,700. Die Gesamtlänge beträgt 2,7 Kilometer. Die vorhandene Fahrbahnbreite variiert zwischen 5,75 m bis 6,00 m und soll daher auf eine einheitliche Fahrbahnbreite von 6,00 m verbreitert werden. Der Ausbau der Kreisstraße soll möglichst bestandsnah erfolgen.

Es ist vorgesehen, die vorhandenen bituminösen Schichten bis zum bestehenden Frostschutz abzufräsen, einen Ausgleich aus Frostschutzmaterial zur Verbesserung der Längs- und Querneigung aufzubringen und auf diese den neuen Fahrbahnaufbau aus Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht aufzubauen. Hiermit werden sowohl die vorhandenen Fahrbahnschäden beseitigt, als auch der Aufbau entsprechend der aktuellen Regelwerke für das gestiegene Verkehrsaufkommen wieder ausreichend belastbar.

 

Die konkreten Planunterlagen werden anhand einer Präsentation in der Sitzung vorgestellt.

 


 

Kosten / Weiteres Vorgehen:

 

Die Gesamtkosten für den Landkreis betragen ca.700.000 €.

 

Die Oberbauverstärkung ist grundsätzlich förderfähig, die Maßnahme ist bei der Regierung von Unterfranken für 2015 angemeldet. Im nächsten Schritt soll der Förderantrag gestellt werden und die Maßnahme bei positivem Bescheid ausgeschrieben werden.

 

Der Bau soll 2015, von Mitte September bis Ende November erfolgen. Für die Bauzeit sind 10 Wochen kalkuliert.           

Es wird empfohlen, die Maßnahme positiv zu beschließen.

Hinweis:

Die Oberbauverstärkung in dem Abschnitt zwischen Stalldorf und Riedenheim kann aufgrund personeller Engpässe im Haushaltsjahr 2015 nicht mehr ausgeführt werden und wird in das Jahr 2016 verschoben.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dr. Fuchs vom Staatlichen Bauamt Würzburg – Bereich Straßenbau – erläutert den Sachverhalt mittels einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage).

 

Stellv. Landrat Amrehn fragt nach, in welcher Höhe mit einem Zuschuss zu rechnen sei.

 

Herr Künzig teilt mit, dass der Fördersatz derzeit bei 50 % liege. Bei Oberbauverstärkungen stelle  sich jedoch die Frage, ob die 50 % anhand der Baukosten gefördert werden. Teilweise werden diese anhand von Pauschalen gefördert, d.h., die förderfähigen Kosten seien dann geringer als die tatsächlichen Kosten. Dies wäre im Einzelfall anhand der Planung zu sehen.

 

Landrat Nuß äußert sich, dass sowohl diese Straße als auch die WÜ 50 – Rittershausen – Hopferstadt auch ein stückweit ein Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raums sind. Der Landkreis investiert hier in diese Straßen, unabhängig von der Stärke der Verkehrsbelastung, da die Straßen in einem schlechten Zustand sind.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landkreis Würzburg stimmt, vorbehaltlich einer Förderung durch die Regierung von Unterfranken, der Kostenübernahme der Maßnahme WÜ 63 Oberbauverstärkung zwischen Stalldorf und Landesgrenze zu.

 

Das Staatliche Bauamt wird beauftragt, die hierfür notwendigen Planungsschritte voran zu treiben, die Maßnahme auszuschreiben, zu vergeben und durchzuführen.

 

Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag innerhalb des Kostenrahmens für das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA H. Dr.-Ing. Fuchs, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA