Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion im Kreistag hat die zunächst auf ein Jahr befristete Schaffung einer Koordinationsstelle für die Betreuung von ehrenamtlichen Asylbewerberhelfern beantragt. dies wird kurz zusammengefasst damit begründet, dass sich in vielen Gemeinden ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger für die Integration und die Betreuung der Asylbewerber einsetzten; Integration und Betreuung vor Ort seien der Schlüssel zur gesellschaftlichen Akzeptanz. Die Ehrenamtlichen würden wesentlich dazu beitragen, dass Asylbewerber vor Ort zurechtkommen, dass Arztbesuche, Termine bei Ämtern und Behörden wahrgenommen werden oder auch, dass Deutschkurse stattfinden und besucht werden könnten. Diese ehrenamtliche Arbeit müsse zwingend fachlich begleitet und koordiniert werden. Ohne diese Unterstützung bestehe die Gefahr, dass das ehrenamtliche Engagement in absehbarer Zeit erlahmt und sich auch keine weiteren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer fänden.

Die Kreistags-Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich diesem Antrag angeschlossen.

 

Seitens der Verwaltung ist zur aktuellen Situation festzustellen, dass derzeit in 17 Landkreisgemeinden drei Gemeinschaftsunterkünfte und 19 dezentrale Unterkünfte mit rd. 570 Plätzen für Asylbewerber vorhanden sind. In nahezu allen diesen Gemeinden bestehen Helferkreise, die mit vorbildlichem Engagement wertvolle Hilfestellungen geben.

 

Der Antragsinhalt wurde in zwei Besprechungen des Landrats mit Frau Heußner, Herrn Wolfshörndl und Vertretern der Verwaltung besprochen. Zwischenzeitlich hat auch die Caritas in Würzburg, die im Landkreis die Asylsozialberatung durchführt, angeboten, die Betreuung der Ehrenamtlichen (EA) zu übernehmen. Es wurde daher vereinbart mit der Caritas abzuklären, mit welchem Inhalt und in welchem Umfang die Caritas tätig werden könnte; anschließend sollen die Ergebnisse dem Kreistag zur weiteren Entscheidung vorgelegt werden.

 

In Absprache mit der Verwaltung des Landratsamtes besteht seitens der Caritas das Angebot zur Betreuung der Ehrenamtlichen mit folgenden Rahmenbedingungen und Aufgabeninhalt:

 

Ø  Kooperationsprojekt von Caritas und Landkreis Würzburg;

Ø  zunächst als Pilotprojekt für den Zeitraum Oktober 2015 bis Ende 2017; Entscheidung über eine Fortführung über 2017 hinaus im Laufe des Jahres 2016;

Ø  gemeinsame Infoveranstaltung für Vertreter der EA Anfang Oktober im Landratsamt;

Ø  Erfassung aller EA-Helferkreise im Landkreis Würzburg;

Ø  Aufbau einer Datenbank mit den Kontaktdaten der örtlichen Ansprechpartner;

Ø  Persönliche Vorstellung des Betreuers/der Betreuerin bei den BürgermeisterInnen der Gemeinden, in denen Asylunterkünfte bestehen.

Ø  Persönliche Vorstellung bei den Sprechern der EA vor Ort;

Ø  Gründung von Helferkreisen in Orten mit neuen Unterkünften oder in Orten, in denen es noch keine Helferkreise gibt.

Ø  Regelmäßige Gespräche (Jour fixe) mit den örtlichen Ansprechpartnern;

Ø  regelmäßige Informationen an das Landratsamt;

Ø  sofortige Information des Landratsamtes bei besonderen Anliegen;

Ø  Erstellung einer Informationsbroschüre oder dergleichen mit allgemeinen Hinweisen für alle Helferkreise.

Ø  Jährliche gemeinsame Besprechung der Caritas und des Landratsamtes mit den Sprechern aller Helferkreise.

Ø  Angebote zu Fortbildungen;

Ø  Mediation bei Problemen und Missverständnissen innerhalb einzelner Helferkreise.

Ø  Grundsätzlich gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit von Caritas und LRA.

Ø  Betreuungsperson: Anforderungsprofil Sozialpädagoge/in nur eine Person für alle Helferkreise im Landkreis; Zeitumfang 1VzÄ.

Ø  Finanzierung der Stelle: 50 % Caritas + 50 % Landkreis Würzburg.

 

Die vorgenannten Punkte stellen hinsichtlich der Aufgabenstellung einen Rahmenkatalog dar, der einvernehmlich nach Bedarf angepasst oder geändert werden kann.

 

 

Debatte:

 

Herr Horlemann, Geschäftsbereichsleiter 3, erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Umscheid fragt nach, ob der Landkreis Würzburg 50 % der Personal- und Sachkosten finanzieren müsse. Herr Horlemann erwidert, dass der Landkreis sich mit 50 % lediglich an den Personalkosten beteilige und die Stelle bei der Caritas eingerichtet werden soll.

 

Kreisrat Wolfshörndl bittet, in den Kreisausschusssitzungen zweimal jährlich über den Ablauf zu berichten. Herr Horlemann sagt dies zu.

 

Weiterhin spricht Kreisrat Wolfshörndl eine Veröffentlichung in der Presse an, nach der Landkreise eine Bezuschussung vom Bayerischen Staat erhalten können. Herr Horlemann erklärt hierzu, dass in den Jahren 2016/2017 eine Bezuschussung von insgesamt 500 T€ für alle Landkreise vorgesehen sei. Von insgesamt 71 bayerischen Landkreisen seien aber nur 10 begünstigt.

 

Herr Krug ergänzt, dass die Landkreise auch hierbei 50 % der Personalkosten selbst decken müssten. Somit entstünden für den Landkreis die gleichen Kosten wie bei dem Modell mit der Caritas. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes, den das Zuschussverfahren verursache, sei es unbürokratischer und effizienter, die Caritas mit einzubeziehen.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, zu den vorgenannten Rahmenbedingungen eine Betreuungsstelle für ehrenamtliche Asylhelfer bei der Caritas einrichten zu lassen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 2, KrPA