Sitzung: 06.07.2015 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion im Kreistag hat die zunächst auf ein Jahr befristete
Schaffung einer Koordinationsstelle für die Betreuung von ehrenamtlichen
Asylbewerberhelfern beantragt. dies wird kurz zusammengefasst damit begründet,
dass sich in vielen Gemeinden ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger für die Integration
und die Betreuung der Asylbewerber einsetzten; Integration und Betreuung vor
Ort seien der Schlüssel zur gesellschaftlichen Akzeptanz. Die Ehrenamtlichen
würden wesentlich dazu beitragen, dass Asylbewerber vor Ort zurechtkommen, dass
Arztbesuche, Termine bei Ämtern und Behörden wahrgenommen werden oder auch,
dass Deutschkurse stattfinden und besucht werden könnten. Diese ehrenamtliche
Arbeit müsse zwingend fachlich begleitet und koordiniert werden. Ohne diese
Unterstützung bestehe die Gefahr, dass das ehrenamtliche Engagement in
absehbarer Zeit erlahmt und sich auch keine weiteren ehrenamtlichen Helferinnen
und Helfer fänden.
Die Kreistags-Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich diesem Antrag
angeschlossen.
Seitens der Verwaltung ist zur aktuellen Situation festzustellen, dass
derzeit in 17 Landkreisgemeinden drei Gemeinschaftsunterkünfte und
19 dezentrale Unterkünfte mit rd. 570 Plätzen für Asylbewerber
vorhanden sind. In nahezu allen diesen Gemeinden bestehen Helferkreise, die mit
vorbildlichem Engagement wertvolle Hilfestellungen geben.
Der Antragsinhalt wurde in zwei Besprechungen des Landrats mit Frau
Heußner, Herrn Wolfshörndl und Vertretern der Verwaltung besprochen.
Zwischenzeitlich hat auch die Caritas in Würzburg, die im Landkreis die
Asylsozialberatung durchführt, angeboten, die Betreuung der Ehrenamtlichen (EA)
zu übernehmen. Es wurde daher vereinbart mit der Caritas abzuklären, mit
welchem Inhalt und in welchem Umfang die Caritas tätig werden könnte;
anschließend sollen die Ergebnisse dem Kreistag zur weiteren Entscheidung
vorgelegt werden.
In Absprache mit der Verwaltung des Landratsamtes besteht seitens der
Caritas das Angebot zur Betreuung der Ehrenamtlichen mit folgenden
Rahmenbedingungen und Aufgabeninhalt:
Ø
Kooperationsprojekt
von Caritas und Landkreis Würzburg;
Ø
zunächst
als Pilotprojekt für den Zeitraum Oktober 2015 bis Ende 2017; Entscheidung über
eine Fortführung über 2017 hinaus im Laufe des Jahres 2016;
Ø
gemeinsame
Infoveranstaltung für Vertreter der EA Anfang Oktober im Landratsamt;
Ø
Erfassung
aller EA-Helferkreise im Landkreis Würzburg;
Ø
Aufbau
einer Datenbank mit den Kontaktdaten der örtlichen Ansprechpartner;
Ø
Persönliche
Vorstellung des Betreuers/der Betreuerin bei den BürgermeisterInnen der
Gemeinden, in denen Asylunterkünfte bestehen.
Ø
Persönliche
Vorstellung bei den Sprechern der EA vor Ort;
Ø
Gründung
von Helferkreisen in Orten mit neuen Unterkünften oder in Orten, in denen es
noch keine Helferkreise gibt.
Ø
Regelmäßige
Gespräche (Jour fixe) mit den örtlichen Ansprechpartnern;
Ø
regelmäßige
Informationen an das Landratsamt;
Ø
sofortige
Information des Landratsamtes bei besonderen Anliegen;
Ø
Erstellung
einer Informationsbroschüre oder dergleichen mit allgemeinen Hinweisen für alle
Helferkreise.
Ø
Jährliche
gemeinsame Besprechung der Caritas und des Landratsamtes mit den Sprechern
aller Helferkreise.
Ø
Angebote
zu Fortbildungen;
Ø
Mediation
bei Problemen und Missverständnissen innerhalb einzelner Helferkreise.
Ø
Grundsätzlich
gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit von Caritas und LRA.
Ø
Betreuungsperson:
Anforderungsprofil Sozialpädagoge/in nur eine Person für alle Helferkreise im
Landkreis; Zeitumfang 1VzÄ.
Ø
Finanzierung
der Stelle: 50 % Caritas + 50 % Landkreis Würzburg.
Die vorgenannten
Punkte stellen hinsichtlich der Aufgabenstellung einen Rahmenkatalog dar, der
einvernehmlich nach Bedarf angepasst oder geändert werden kann.
Debatte:
Herr Horlemann, Geschäftsbereichsleiter 3, erläutert den
Sachverhalt.
Kreisrat
Umscheid fragt nach, ob der Landkreis Würzburg 50 % der Personal- und Sachkosten
finanzieren müsse. Herr Horlemann erwidert, dass der Landkreis sich mit 50 %
lediglich an den Personalkosten beteilige und die Stelle bei der Caritas
eingerichtet werden soll.
Kreisrat
Wolfshörndl bittet, in den Kreisausschusssitzungen zweimal jährlich über den Ablauf
zu berichten. Herr Horlemann sagt dies zu.
Weiterhin spricht Kreisrat Wolfshörndl eine Veröffentlichung in der Presse an, nach
der Landkreise eine Bezuschussung vom Bayerischen Staat erhalten können. Herr
Horlemann erklärt hierzu, dass in den Jahren 2016/2017 eine Bezuschussung von
insgesamt 500 T€ für alle Landkreise vorgesehen sei. Von insgesamt 71
bayerischen Landkreisen seien aber nur 10 begünstigt.
Herr
Krug ergänzt, dass die Landkreise auch hierbei 50 % der Personalkosten
selbst decken müssten. Somit entstünden für den Landkreis die gleichen Kosten
wie bei dem Modell mit der Caritas. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes,
den das Zuschussverfahren verursache, sei es unbürokratischer und effizienter,
die Caritas mit einzubeziehen.
Beschluss:
Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, zu den vorgenannten Rahmenbedingungen eine Betreuungsstelle für ehrenamtliche Asylhelfer bei der Caritas einrichten zu lassen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 3
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2, KrPA