Sitzung: 06.07.2015 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
1) Jahresabschlusses 2013
Ergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der
Erträge: 131.896.813,34
€
Gesamtbetrag der
Aufwendungen: 125.024.336,47
€
Saldo (=Jahresergebnis): + 6.872.476,87 €
Finanzrechnung:
Laufende
Verwaltungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 116.565.631,42
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 103.572.189,55
€
Saldo: 12.993.441,87
€
Investitionstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 4.166.467,05
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 8.462.649,66
€
Saldo -
4.296.182,61 €
Finanzierungstätigkeit:
Gesamtbetrag der
Einzahlungen: 0,00
€
Gesamtbetrag der
Auszahlungen: 1.966.345,93
€
Saldo: -
1.966.345,93 €
Finanzmittelüberschuss: 6.730.913,33 €
Bestand an Finanzmittel Ende des Jahres (= Liquide
Mittel): 26.435.897,96 €
Vermögensrechnung (Schlussbilanz zum 31.12.2013)
Bilanzsumme (Summe der Aktiva und Passiva): 150.675.195,16 €
Schuldenstand des
Landkreises Würzburg zum 31.12.2013:
27.526.187,68 €.
2) Örtliche Rechnungsprüfung 2013
Der Jahresabschluss 2013 wurde durch den
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.06.2015 örtlich geprüft.
Grundlage für die Prüfung war der Prüfungsbericht des
Kreisrechnungsprüfungsamtes vom 26.05.2015.
Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung ist
im Prüfungsbericht des Kreisrechnungsprüfungsamtes und in der Niederschrift
über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses festgehalten.
Die getroffenen Prüfungsfeststellungen sind
der Verwaltung zur Erledigung mitgeteilt worden und deren Vollzug wird vom
Kreisrechnungsprüfungsamt im Benehmen mit dem Rechnungsprüfungsausschuss
überwacht.
Nach Art. 88 Abs. 3 LKrO stellt der Kreistag
nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses und der
Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung
fest und beschließt über die Entlastung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 mit den unter Nr. 1 festgestellten
Abschlusszahlen und er empfiehlt die Entlastung für das Jahr 2013 zu erteilen.
3) Ergebnisverwendung
Im Rahmen der Doppik ist auch über die
Ergebnisverwendung bzw. über die Verwendung des Jahresüberschusses 2013 in Höhe
von 6.872.476,87 € zu beschließen.
§ 24 Abs. 2 KommHV-Doppik regelt, dass ein
erwirtschafteter Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden muss. Diese Rücklagen sind als Teil des in der Bilanz
ausgewiesenen Eigenkapitals definiert.
Entsprechend der Verwendung der
Jahresüberschüsse 2011 und 2012 schlägt
der Rechnungsprüfungsausschuss auch eine Zuführung des Jahresüberschusses 2013
in die Ergebnisrücklage vor.
Debatte:
Herr
Goth, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine
Wortmeldungen vor.
Beschluss:
1.
Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Durchführung
der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2013.
2.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Jahresabschluss 2013 gemäß Art. 88 Abs. 3 LKr0 festzustellen und die Entlastung
zu erteilen.
3.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den
Jahresüberschuss in Höhe von 6.872.476,87 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Zur weiteren
Veranlassung an KrPA
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 2