Debatte:

 

5.1. Aktuelle Situation uM

 

Herr Fachbereichsleiter 31a, Sozialrat Hermann Gabel, berichtet:

 

Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stellt die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern vor immer größere Probleme. Die Zugangszahlen werden derzeit zweimonatlich nach oben korrigiert. Wurden dem Landkreis Würzburg 2014 noch 41 uM im Rahmen der bayernweiten Verteilung (zur Entlastung grenznaher Landkreise und kreisfreier Städte) zugewiesen, so beträgt die offizielle Zuweisungsquote für 2015 bereits 61 uM. Inoffiziell muss wohl von 80 uM ausgegangen werden, was eine Verdoppelung der Quote von 2014 bedeutet.

 

Der Auftrag der Jugendhilfe bezieht sich auf Minderjährige. Trotz der Schaffung von insgesamt 46 neuen Betreuungsplätzen, in 5 Wohngemeinschaften, kann der zusätzliche Bedarf nicht gedeckt werden.

 

Zusätzliche 5 Plätze wurden in besonders erfahrenen Pflegefamilien (meist mit interkultureller Komponente) geschaffen.

 

Vornehmlich sollen hier weibliche uM oder geeignete männliche uM mit externer Unterstützung Unterkunft finden.

 

Die zukünftige Planung sieht weiterhin im Rahmen der schrittweisen Verselbstständigung und zur Schaffung weiterer Kapazitäten vor.

 

·           Schaffung von Verselbständigungs-Wohngemeinschaften mit Teilbetreuung für je 2 bis 4 uM in den Landkreisgemeinden (Hierfür sucht das Amt für Jugend und Familie dringend geeignete Wohnungen. Landrat Nuß hat die Gemeinden angeschrieben.).

·           Ambulante Übergangsbetreuung von jungen Volljährigen in dezentralen Unterkünften in Landkreisgemeinden (vornehmlich an Bahnlinien gelegen).

·           Entlassung von jungen Volljährigen ohne Jugendhilfebedarf in dezentrale Unterkünfte und durch Betreuung der Caritas-Flüchtlingsbetreuung und ehrenamtliche Helferkreise.

 

Ein aktuelles Problem stellt die nach wie vor unbefriedigende Situation bei der Beschulung und Ausbildung dar, wo die Jugendämter und betreuenden Träger weitgehend auf sich gestellt sind.

 

Das bayerische Sozialministerium hat in der letzten Zeit zur Entlastung der kreisfreien Städte Passau und Landsberg, sowie des Landkreises Passau, kurzfristige Sonderzuweisungen veranlassen müssen. Die Jugendhilfe entwickelt sich hier langsam in diesem Arbeitsbereich - zwangsläufig unter Aufweichung von gesetzlichen und fachlichen Standards - zu einer Flüchtlingsaufnahme- und -verteilbehörde für Minderjährige.

 

Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss auf dem Laufenden halten. Der vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Kooperationskreis „Perspektiven für junge Flüchtlinge“ soll erst im Herbst eingerichtet werden.