Sitzung: 22.06.2015 Jugendhilfeausschuss
Debatte:
5.1. Aktuelle Situation uM
Herr Fachbereichsleiter 31a, Sozialrat Hermann Gabel, berichtet:
Die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stellt
die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern vor immer größere Probleme. Die
Zugangszahlen werden derzeit zweimonatlich nach oben korrigiert. Wurden dem
Landkreis Würzburg 2014 noch 41 uM im Rahmen der bayernweiten Verteilung (zur
Entlastung grenznaher Landkreise und kreisfreier Städte) zugewiesen, so beträgt
die offizielle Zuweisungsquote für 2015 bereits 61 uM. Inoffiziell muss wohl
von 80 uM ausgegangen werden, was eine Verdoppelung der Quote von 2014
bedeutet.
Der Auftrag der Jugendhilfe bezieht sich auf Minderjährige. Trotz der
Schaffung von insgesamt 46 neuen Betreuungsplätzen, in 5 Wohngemeinschaften,
kann der zusätzliche Bedarf nicht gedeckt werden.
Zusätzliche 5 Plätze wurden in besonders erfahrenen Pflegefamilien
(meist mit interkultureller Komponente) geschaffen.
Vornehmlich sollen hier weibliche uM oder geeignete männliche uM mit
externer Unterstützung Unterkunft finden.
Die zukünftige Planung sieht weiterhin im Rahmen der schrittweisen
Verselbstständigung und zur Schaffung weiterer Kapazitäten vor.
·
Schaffung
von Verselbständigungs-Wohngemeinschaften mit Teilbetreuung für je 2 bis
4 uM in den Landkreisgemeinden (Hierfür sucht das Amt für Jugend und Familie
dringend geeignete Wohnungen. Landrat Nuß hat die Gemeinden angeschrieben.).
·
Ambulante
Übergangsbetreuung von jungen Volljährigen in dezentralen Unterkünften in Landkreisgemeinden (vornehmlich an
Bahnlinien gelegen).
·
Entlassung
von jungen Volljährigen ohne Jugendhilfebedarf in dezentrale Unterkünfte
und durch Betreuung der Caritas-Flüchtlingsbetreuung und ehrenamtliche
Helferkreise.
Ein aktuelles Problem stellt die nach wie vor unbefriedigende Situation
bei der Beschulung und Ausbildung dar, wo die Jugendämter und betreuenden
Träger weitgehend auf sich gestellt sind.
Das bayerische Sozialministerium hat in der letzten Zeit zur Entlastung
der kreisfreien Städte Passau und Landsberg, sowie des Landkreises Passau,
kurzfristige Sonderzuweisungen veranlassen müssen. Die Jugendhilfe entwickelt
sich hier langsam in diesem Arbeitsbereich - zwangsläufig unter Aufweichung von
gesetzlichen und fachlichen Standards - zu einer Flüchtlingsaufnahme- und -verteilbehörde
für Minderjährige.
Die Verwaltung wird den Jugendhilfeausschuss auf dem Laufenden halten. Der vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Kooperationskreis „Perspektiven für junge Flüchtlinge“ soll erst im Herbst eingerichtet werden.